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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1522-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 25.02.2015 beantragte die Stadtratsfraktion Bamberger Bürger-Block in der Geisfelder Straße folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

1. Wiedereinrichtung von 8 PKW-Parkplätzen auf Höhe Geisfelder Straße 115

 

2. Auflassung der Tempo 20-Zone (im Umfeld der Querungshilfe)

 

3. Verlegung der Verkehrsinsel stadtauswärts auf Höhe Geisfelder Straße 98 (Anlage 1).

 

Die Begründung ergibt sich aus der Anlage 1.

 

Dem Antrag des Bamberger Bürger-Blocks kann aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:

 

Im Herbst 2014 wurde im Bereich der Geisfelder Straße/ Munagelände Anwesen Geisfelder Straße 96 zum Wohnen für AsylbewerberInnen bereitgestellt. Da dort auch schulpflichtige Kinder untergebracht sind, ist die Stadt Bamberg verpflichtet, für die Schulwegsicherheit Sorge zu tragen.

 

Da die schulpflichtigen Kinder auf ihrem Schulweg zur Bushaltestelle zwischen den Einmündungen Armeestraße und Siemensstraße vor der Querung der Geisfelder Straße den südlichen Gehsteig benutzen,  mussten auf diesem Gehsteig   (ab Hausnummer 115 -stadtauswärts)  acht Parkplätze entfallen. Gleichzeitig wurde ein (absolutes) Haltverbot angeordnet, um ausreichende Sichtbeziehungen zu gewährleisten. Ferner wurde im näheren Umfeld der vorgesehenen Querungshilfe auf beiden Fahrbahnen die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt und auf die querenden Kinder mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Kinder“ hingewiesen.

 

Nach Anbringung der Querungshilfe wurde – stadteinwärts – das Gefahrenzeichen „Kinder“ und die Geschwindigkeitsbeschränkung „20 km/h“ auf der linken Fahrbahnseite wiederholt.

 

Ferner wurde zwischen der Ortstafel und der Einmündung Armeestraße das vormals bestehende eingeschränkte Haltverbot ersatzlos aufgelassen. Nunmehr kann dort auf einer Länge von ca. 160 m auf der ca. 9m breiten Fahrbahn geparkt werden. Diese neuen Parkmöglichkeiten bieten Ersatz für die ca. 8 aufgelassenen Gehsteig- Parkplätzen gegenüber Anwesen Geisfelder Straße 115.

 

Eine Verkehrsinsel auf Höhe Anwesen Geisfelder Straße 96 – wie beantragt - wäre grundsätzlich ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Im konkreten Fall würde dies aber dazu führen, dass die Schulkinder jedoch die ca. 18m breite Einmündung der Armee-/Hertzstraße in die Geisfelder Straße parallel zur Roteinfärbung queren müssten. Eine derart breite Einmündung zu überqueren gefährdet die Schulwegsicherheit erheblich. Daher hat sich der Schulwegsicherheitsbeauftragte gegen diese Querung für Schulkinder ausgesprochen.

 

Bei einer Überquerung der beiden einmündenden Straßen Armeestraße und Hertzstraße müsste ein querendes Schulkind gleichzeitig vier Fahrtrichtungen, die für eine Überquerung der breiten Einmündung in Frage kommen, im Blickfeld haben. Zum Einen von Geisfeld herkommende Fahrzeuge, die in die Armeestraße oder in die Hertzstraße einbiegen wollen, zum Anderen Fahrzeuge aus Richtung Berliner Ring mit der Möglichkeit in die Hertzstraße oder in die Armeestraße abzubiegen.

 

Ferner sind die aus Richtung Armeestraße und Hertzstraße in die Geisfelder Straße einfahrenden Fahrzeuge zu beachten. Dabei könnte es vorkommen, dass nach dem Queren der Armeestraße die Schulkinder zwischen Armeestraße und Hertzstraße – weil untergeordnet – eingekeilt warten müssten, bis Fahrzeuge von der Hertzstraße aus in die Geisfelder Straße einmünden. Die Gefahr einer Überforderung der Schulkinder ist daher gegeben.

 

 

An der Tatsache, dass abbiegende Fahrzeuge auf querende Fußgänger Rücksicht nehmen würden, lässt sich keine Verminderung der Gefährdung der Schulkinder ableiten.

 

Aufgrund der Gefährlichkeit der Überquerung der Armeestraße/ Hertzstraße für Schulkinder, ist der Antrag des Bamberger Bürger-Blocks aus fachlicher Sicht abzulehnen und an dem jetzigen Schulweg über die Querungshilfe auf Höhe Anwesen Geisfelder Straße 119 festzuhalten.

 

Nach Anbringung der Verkehrsinsel ist beabsichtigt, die angeordnete Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 30 km/h zu ändern. Dies wäre möglich, ohne eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit befürchten zu müssen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Der Antrag der Stadtratsfraktion Bamberger Bürger-Block vom 25.02.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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