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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1527-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Umweltsenates am 11.03.2015 wurde bei der Behandlung des Tagesordnungspunkts „kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ auch der Wunsch nach einer Messstelle am Babenberger Ring im Zusammenhang mit dem Beschluss aus der Bürgerversammlung vom 16.10.2014 thematisiert.

 

Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob auf dem Babenberger Ring im Umfeld der Einmündung Graf-Arnold-Straße eine Messstelle eingerichtet werden kann.

 

Ferner sollte geprüft werden, ob bei der Einmündung zwischen den Anwesen Babenbergerring 11 und 13 eine abknickende Vorfahrt in Richtung B22 eingerichtet werden könne.

 

Auch solle geprüft werden, ob auf dem Babenbergerring Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn geschaffen werden können.

 

1.              Geschwindigkeitsmessungen/Einrichtung einer Messstelle

 

Aus dem Sitzungsvortrag 08.07.2014

 

d) Babenbergerring in Höhe Graf-Arnold-Straße

 

Die Bürgerinitiative zur Umgestaltung der Kreuzung Graf-Arnold-Straße/Babenbergerring beantragt „die Aufnahme einer Messstelle in den Katalog der Kommunalen Verkehrsüberwachung insbesondere aus der Richtung der B 22 kommend“.

 

(aus dem Sofortmaßnahmenvorschlag der Bürgerinitiative)

Die Polizei hat eine Verkehrsunfallstatistik erstellt. Es liegen dort keine Verkehrsunfälle vor, bei denen die Unfallursache unmittelbar die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit war. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit an dieser Örtlichkeit (Fahrbeziehung Babenbergerring, insbesondere Richtung Münchner Ring) auf 30 km/h, lediglich durch Beschilderung ohne bauliche Veränderungen sieht die Polizei in Bezug auf die Verkehrsüberwachung sehr kritisch. Hinsichtlich der Fahrbahnflächen mit großzügigem Verkehrsraum (autobahnähnlicher Ausbauzustand - mehrere Fahrstreifen mit Leitplankentrennung) wird dem Kraftfahrzeugführer durch die baulichen Gegebenheiten in keiner Weise verinnerlicht, dass er hier weit weniger als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts fahren darf.

 

Probemessungen an drei aufeinanderfolgenden Tagen haben ergeben, dass sich ganze 2 % der Kraftfahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielten. Man sieht deutlich, dass der Autofahrer die Anordnung km/h 30 nicht annimmt. Um nicht den Vorwurf der Abzocke aufkommen zu lassen, ist eine Verkehrsüberwachung nicht anzuraten bzw. sollte sie zurückgestellt werden, bis alle verkehrsrechtlichen Fragen geklärt sind.

 

Aus dem Sitzungsvortrag 28.01.2015

 

2. Einrichtung einer Messstelle der kommunalen Verkehrsüberwachung

 

Die Einrichtung von Messstellen erfolgt laut Beschluss des Stadtrats vom 30.01.2013 in erster Linie im Bereich von Fußgängerüberwegen, Schulen, Kindergärten, Bushaltestellen, Altenheimen.

 

Die Einrichtung einer Messstelle am Babenbergerring in Höhe Graf-Arnold-Straße wurde bereits in der Sitzung des Umweltsenates vom 08.07.2014 geprüft und abgelehnt.

 

Schon aufgrund der dortigen baulichen Gegebenheiten (zwei Fahrspuren pro Richtung und Trennung mit Leitplanke) darf keine kommunale Geschwindigkeitsmessung erfolgen.

 

Es gibt jedoch auch bereits drei Messstellen entlang des Babenbergerrings (Höhe Kirche, Höhe Schlüsselbergerstr, Höhe König-Konrad-Str).

 

Weitere Untersuchungen:

 

Da die vorgeschlagene Messstelle direkt an der Kreuzung Graf-Arnold-Str / Babenberger Ring weder den festgelegten Kriterien der Stadt Bamberg noch den  polizeilichen Überwachungsrichtlinien entspricht, wird versucht eine geeignete Örtlichkeit im nahen Umfeld der Kreuzung zu finden.

Der Standort Am Färbersgarten wurde näher untersucht.

Dort wurden Probemessungen am 25., 26. und 27.03.2015 durchgeführt.

Im Vergleich zur Messung an der Kreuzung wird Am Färbersgarten, also knapp 50 Meter weiter oben, Richtung Wohngebiet, nicht ganz so schnell gefahren.

Hier liegt die Quote im Schnitt bei ca. 50% im Vergleich zu guten 80% in Höhe der Graf Arnold Straße. Auch die Höchstgeschwindigkeiten und die V85 liegen merklich darunter (Anlage1).

 

 

 

Aus der polizeilichen Stellungnahme geht hervor, dass die Einrichtung einer  weiteren Messstelle als nicht zielführend erachtet wird.  Gemäß den Verkehrsüberwachungsrichtlinien dürfe hier nur vereinzelt gemessen werden.

Es müsste wohl die bauliche Ausgestaltung der Straße verändert werden, um die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung zu erhöhen.

Auf die Ausführungen im Schreiben vom 31.03.15 wird verwiesen (Anlage 2).

 

Zur Ermittlung des Gefährdungspotentiales bzw. der Schulwegsituation wurde am 16.04.2015 durch das Straßenverkehrsamt (Frau Towstoles, Herr Förtsch) am frühen Morgen eine Verkehrsbeobachtung durchgeführt.

Es ergaben sich folgende Feststellungen:

 

eine Verkehrszählung am Donnerstag, 16.04.2015 von ca. 07:10 - 07:45 Uhr erbrachte folgende Ergebnisse:

 

  •                  Anzahl der querenden SchülerInnen fußläufig von der Graf-Arnold-Straße zur Bushaltestelle               Würzburger Straße: 4 (Alter: ca. 12 -14 Jahre)

 

  •                  Vom Babenbergerring (Richtung „Am Färbersgarten) zur Bushaltestelle Würzburger Straße“: 5               (Alter: ca. 10 - 14 Jahre).

 

Weitere Beobachtungen: Der Verkehr im Einmündungsbereich Würzburger Straße/Graf-Arnold-Straße verteilte sich harmonisch = stetiger Verkehrsfluss

 

  •                  Die Kraftfahrzeuge fuhren mit angepasster Geschwindigkeit.

 

  •                  Das Stoppschild bei der Einmündung Graf-Arnold-Straße/Babenbergerring wurde lediglich von               einer KraftfahrerIn beachtet!

 

Nach Auskunft eines Bewohners der Graf-Arnold-Straße nutzen die SchülerInnen des Wohngebiets Graf-Arnold-Straße den Schulbus bei der König-Konrad-Straße/Babenbergerring.

 

Fazit:

Die dem Straßenverkehrsamt zum jetzigen Zeitpunkt  vorliegenden Daten und Stellungnahmen führen dazu, dass der Wunsch einer weiteren Messstelle am Babenberger Ring keine Unterstützung findet.

Die Beobachtungen unterstützen die Einrichtung einer, nicht den festgelegten Kriterien entsprechenden, Messstelle nicht.

 

Es wird vorgeschlagen, in einem gemeinsamen Gespräch mit den Initiatoren das benannte Gefährdungspotential näher zu beleuchten.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, zu überprüfen, ob und welche baulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Geschwindigkeitsdämpfung möglich sind.

 

Daher wird vorgeschlagen zunächst keine Messstelle einzurichten.

 

2.              Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt

 

Geprüft wurde der Vorschlag, am Abzweig der Ringstraße in Richtung B 22 eine abknickende Vorfahrt einzurichten (Anlage 3):

 

Der Gesetzgeber hat für die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt hohe Anforderungen normiert. Daher hat die Straßenverkehrsbehörde sorgfältig die Situation zu prüfen und ihre Entscheidung streng an den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung auszurichten und unter Beachtung der dort niedergelegten Grundsätze zu entscheiden:

 

  • Die abknickende Vorfahrt darf nur ausnahmsweise angewendet werden. Abknickende Vorfahrten müssen durch geeignete optische Führungen kenntlich gemacht werden (z.B. Fahrbahnmarkierungen, optische Leiteinrichtungen, Vorwegweiser, Beleuchtung).

 

  • Sofern möglich, ist ein Umbau anzustreben, der die bevorrechtigten Knotenpunktarme optisch als einen zusammenhängenden Straßenzug erscheinen lässt.

 

  • Fußgängerverkehr über eine Vorfahrtstraße ist im Bereich einer abknickenden Vorfahrt durch geeignete Absperrungen zu unterbinden. In einiger Entfernung sind Vorkehrungen zu treffen, um dem Fußgänger das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

 

Nach Rand-Nr. 5 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift – StVO zu Zeichen 306 darf die abknickende Vorfahrt nur angeordnet werden, wenn der Fahrzeugverkehr in dieser Richtung erheblich stärker ist, als in der Geradeausrichtung.

 

Nach Feststellungen des Stadtplanungsamts haben Querschnittszählungen an den drei Ästen der Ringstraße nicht den notwendigen stärkeren Fahrzeugverkehr innerhalb des Rings ergeben. Der Ast zur Würzburger Straße als „Zubringer“ ist knapp doppelt so hoch belastet, wie die Ringäste im Anschluss daran (Anlagen 4 bis 7).

 

Damit liegen die Voraussetzungen für die Errichtung einer abknickenden Vorfahrt nicht vor:

 

  1. Die - insbesondere baulichen - Voraussetzungen liegen nicht vor.

 

  1. Angesichts der Ergebnisse der Verkehrsbeobachtungen vor Ort kann die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt auch nicht empfohlen werden.

 

3.              Schaffung von Parkmöglichkeiten

 

auf der Fahrbahn des Babenbergerrings

 

  •                  zwischen Würzburger Straße und Abzweig Babenbergerring

 

Durch das Zulassen von zusätzlichen Fahrbahnparken in dem Bereich wären die Belange des ÖPNV massiv beeinträchtigt, da dieser Straßenabschnitt in beide Richtungen befahren wird und parkende Fahrzeuge einen erheblichen Zeitverlust befürchten lassen.

 

  •                  In Richtung B 22 ist das Parken auf der Fahrbahn teilweise gestattet.

 

  •                  Im Ring selbst ist an mehreren Stellen das Parken auf der Fahrbahn nicht verboten.  Darüber be-              stehen Parkmöglichkeiten  auf Seitenstreifen.

 

Für eine zusätzliche Markierung/Kennzeichnung der bestehenden Parkmöglichkeiten wird keine zwingende Notwendigkeit erkannt.

 

  •                  das eingeschränkte Haltverbot zwischen der Kirche St. Urban und der Einmündung Viktor-von-              Scheffel-Straße wurde mittlerweile aufgelassen, so dass dort im Anschluss an die Baumeinfas-              sung auf der Fahrbahn geparkt werden kann.
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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.


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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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