Beschlussvorlage - VO/2015/1540-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Informations- und Schulungspavillons "Bienen-Info-Wabe", Bamberg, Flurstück 3249
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.05.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der Imker und Bienenzuchtverein Bamberg Stadt und Land e.V. plant auf dem ERBA-Gelände einen sechseckigen Holzpavillon für Informations- und Schulungszwecke zu errichten.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 9,18 m Länge: 7,95 m 4,01 m
bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 25.03.2015
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 B
rechtsverbindlich seit: 17.12.2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): öffentliche Grünfläche (Parkanlage)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
vorgesehene Abweichung:
Gebäude außerhalb der überbaubaren Flächen bzw. Baugrenzen
Begründung:
Das Vorhaben dient einem öffentlichen Zweck (Informations- und Schulungspavillon) und kann als verträgliches Zubehör bzw. Bestandteil der Parkanlage angesehen werden. Ferner handelt es sich um einen nur unwesentlichen Eingriff in die Grünstruktur der Parkanlage. Aus städtebaulicher Sicht fügt sich die Planung gut in die vorhandene Struktur/Landschaft ein. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: (Stadt Bamberg)
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 4 anrechenbar: / nachzuweisen: 4
Ablösung der Stellplatzpflicht: 4
Fahrradstellplätze:
erforderlich: 11 anrechenbar:/ nachzuweisen:11
Ablösung der Fahrradstellplatzpflicht: 11 ´
Aufgrund der informativen, nachhaltigen kulturellen Einrichtung der Info-Bienen-Wabe kann
einer zinslosen Stundung des Ablösebetrages bis auf Widerruf bei Wegfall der Nutzung zugestimmt werden.
Diese kann in Anlehnung an die Vorgehensweise wie beim Zelt der Religionen erfolgen.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Gartenamt und das Immobilienmanagement stimmen dem Vorhaben zu. Vor Baubeginn ist ein Gestattungsvertrag mit dem Gartenamt für die öffentliche Grünfläche abzuschließen, dies wird als Auflage in die baurechtliche Genehmigung aufgenommen.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Einzeldenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |