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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1540-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Der Imker und Bienenzuchtverein Bamberg Stadt und Land e.V. plant auf dem ERBA-Gelände einen sechseckigen Holzpavillon für Informations- und Schulungszwecke zu errichten.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite: 9,18 m              Länge: 7,95 m              4,01 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               25.03.2015

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 B

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2010

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): öffentliche Grünfläche (Parkanlage)

              (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)

 

              vorgesehene Abweichung:

Gebäude außerhalb der überbaubaren Flächen bzw. Baugrenzen

 

              Begründung:

Das Vorhaben dient einem öffentlichen Zweck (Informations- und Schulungspavillon) und kann als verträgliches Zubehör bzw. Bestandteil der Parkanlage angesehen werden. Ferner handelt es sich um einen nur unwesentlichen Eingriff in die Grünstruktur der Parkanlage. Aus städtebaulicher Sicht fügt sich die Planung gut in die vorhandene Struktur/Landschaft ein. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja: (Stadt Bamberg)

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 4              anrechenbar: /                            nachzuweisen: 4

              Ablösung der Stellplatzpflicht: 4             

 

Fahrradstellplätze:

              erforderlich: 11              anrechenbar:/                      nachzuweisen:11

              Ablösung der Fahrradstellplatzpflicht: 11 ´

             

              Aufgrund der informativen, nachhaltigen kulturellen Einrichtung der Info-Bienen-Wabe kann

einer  zinslosen Stundung des Ablösebetrages bis auf Widerruf bei Wegfall der Nutzung zugestimmt werden.

Diese kann in Anlehnung an die Vorgehensweise wie beim Zelt der Religionen erfolgen.

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

Das Gartenamt und das Immobilienmanagement stimmen dem Vorhaben zu. Vor Baubeginn ist ein Gestattungsvertrag mit dem Gartenamt für die öffentliche Grünfläche abzuschließen, dies wird als Auflage in die baurechtliche Genehmigung aufgenommen.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bausenat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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