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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1542-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Der Deutsche Bundestag hat für den Bundeshaushalt 2015 abermals Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich dazu werden voraussichtlich weitere Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes bereitgestellt.

 

Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

 

Die Bundesmittel sind im aktuellen Jahr zu binden. Sie werden  - vergleichbar der Städtebauförderung -  in fünf Jahresraten 2015 bis 2019 kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Mittel werden dagegen in drei Jahresraten 2016 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Dies muss bei der Antragstellung berücksichtigt werden.

 

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Investitionsprogramm im Haushaltsjahr 2016 fortzuführen.

 

Bei der vorgesehenen Förderung besteht der Grundsatz, dass von den förderfähigen Projektkosten der Bund 2/3 und die Kommune 1/3 trägt. Bei Vorliegen einer kommunalen Haushaltsnotlage beträgt der Anteil des Bundes 90 %, der Anteil der Kommune 10 % der förderfähigen Kosten.

 

 

Die Stadt Bamberg hatte sich im vorigen Jahr für die 1. Tranche beworben, ist aber nicht zur Förderung ausgewählt worden. Daher wird vorgeschlagen, sich für die 2. Tranche (2015 – 2019) wiederum zu bewerben und zwar mit den zwei Projekten.

 

 

 

 

Antrag 01:

Ehemalige Klosteranlage St. Michael  -  Kirche, Fassaden sowie Informationszentrum und Verkaufsstelle

 

Beim Michaelsberg handelt es sich um einen der frühesten Siedlungsbereiche Bambergs, wie archäologische Funde belegt haben. Den dringenden Handlungsbedarf an der Klosteranlage haben erste Ergebnisse bestätigt, so dass bereits einige Instandsetzungen im Rahmen des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten (INUW) in den Jahren 2009-2014 umgesetzt werden konnten. Um die Gesamtanlage St. Michael jedoch nachhaltig und umfassend instand zu setzen, die ehemalige Klosterkirche St. Michael der Öffentlichkeit wieder zugänglich machen zu können und besonders akute Bauschäden weiterhin sofort beheben zu können, ist es notwendig, weitere Teilprojekte mit den Sicherungsmaßnahmen und der Dachsanierung der Kirche, den Instandsetzungen der Natursteinfassaden sowie der Sanierungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Informationszentrum und der Verkaufsstelle in Angriff zu nehmen.

 

 

Gesamtkosten:                            12.500.000,-- €

Beantragte Förderung:                5.000.000,-- €

 

 

Antrag 02:

Schloss Geyerswörth  -  Sanierung der Dachflächen und Dachtragwerke unter Berücksichtigung energetischer Aspekte

 

Beim Schloss Geyerswörth handelt es sich um eine repräsentative Renaissanceanlage, die mitten im Herzen des UNESCO-Welterbes „Altstadt von Bamberg“ liegt. Ziel ist die Gesamtsanierung der Anlage, wobei nur die Sanierung der Dachflächen einschließlich der Dachtragwerke Gegenstand dieses Antrages ist.

 

Gesamtkosten:                            4.300.124,-- €

Beantragte Förderung:              2.000.000,-- €

 

Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wiederum das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt, bei dem auch die Kommunen geeignete Projektvorschläge einreichen sollen.

 

 

 

Der vorgesehene Zeitplan für die 2. Tranche des Bundesprogramms sieht folgendermaßen aus:

 

 

April 2015                                          Projektaufruf

 

20. Mai 2015                            Fristende zur Einreichung der Projektanträge beim BBSR in easyonline

 

21. Mai 2015                            (Datum des Poststempels) Fristende Einreichung der Anträge beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort (in Bayern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern)

 

1. Juni 2015                            Fristende für die Einreichung der unterschriebenen Anträge, des Ratsbeschlusses sowie ggf. Nachweis über eine finanzielle Beteiligung Dritter beim BBSR

 

9. Juni 2015                                          Fristende für die Einreichung der Stellungnahmen der Länder beim BBSR

 

Mai / Juni 2015                            Sichtung und Vorbewertung der Förderanträge durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte

 

29. Juni 2015                            Tagung eines unabhängigen Expertengremiums mit dem Ziel, eine Förderempfehlung für den Bund sowie einen Gesamtvorschlag für den Abfluss und die Bindung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erarbeiten

 

Juli / September 2015              Qualifizierung der Zuwendungsanträge / ggf. Baufachliche Prüfung nach RZBau / Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Kommunen / Eingang der Zuwendungsanträge

 

Oktober 2015                            Erlass entsprechender Förderbescheide durch das BBSR

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

a)      Für den Finanzsenat

 

1.              Der Finanzsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat,  im Rahmen der Haushaltsberatungen die für die bis dahin vom Expertengremium beim BBSR ausgewählten Projekte erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

 

b)      Für den Bau und Werksenat

 

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Beantragung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ für die im Sitzungsvortrag genannten Projekte.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus den durch das Expertengremium beim BBSR im Antragsverfahren berücksichtigten Projekten.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die folgenden Aussagen des Finanzreferates erfolgen unter der Voraussetzung, dass eines der beiden genannten Projekte für das Bundesprogramm ausgewählt wird:

             

Ehemalige Klosteranlage St. Michael:

Unter der Voraussetzung der Anerkennung der Notlage der Stadt Bamberg kann sowohl der stiftische als auch der städtische Anteil über die Veranschlagungen im Haushaltsplan 2015 als gesichert angesehen werden.

             

Schloss Geyerswörth:

Bei den geschätzten Kosten und der beantragten Förderung des Bundes kann der zu erwartende städtische Eigenanteil für die dargestellte Maßnahme ebenfalls durch die im Haushalt 2015 veranschlagten Mittel als gesichert gelten.

 

Bamberg, 13.04.2015

Finanzreferat

 

 

 

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