"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1562-38

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 26.11.2013 beschloss der Umweltsenat der Stadt Bamberg die Einführung eines neuen Sperrmüllkonzeptes zum 01.01.2015. Dieses sieht vor:

 

              Sperrmüllabholung mit

 

              °              Anmeldung

              °              Auflistung der zu entsorgenden Gegenständen

              °              Rückmeldung, Abholtermin innerhalb der folgenden vier Wochen

              °              2mal jährlich

              °              kostenlos

              °              mögliche Sondertermine für Großwohnanlagen

              °              Anwesenheitspflicht

 

Das Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz und der Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) möchten einen ersten kurzen Sachstandsbericht zur Einführung, Umsetzung und ersten Erfahrungen geben.

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Um die Bürger/innen rechtzeitig über die Neuregelungen in Kenntnis zu setzen, wurde bereits vor Einführung des neuen Konzeptes mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen.

 

Neben diversen Presseartikeln im Fränkischen Tag (05.12.2013, 04.04.2014, 26.08.2014, 15.12.2014) wurde bereits im November 2014 allen Haushalten das neue System im Rahmen des Abfallkalendariums vorgestellt. Auch im Umweltkalender wurde über das Thema informiert. Zudem wurde eine Klappkarte mit den wichtigsten Informationen in den Bamberger Rathäusern und verschiedenen Einrichtungen öffentlich ausgelegt.

 

 

Logistische Vorbereitung

 

Um das neue Sperrmüllkonzept umsetzen zu können, wurden entsprechend der Beschlüsse des Umwelt- und des Finanzsenates ein 7,5 t Kastenwagen mit Hebebühne für die Sammlung von Altmetallen, Schrott und Elektroaltgeräten sowie ein Pressmüllfahrzeug beschafft. Zudem wurde im Rahmen der Einführung der neuen Abfallwirtschafts- und Routenplanungssoftware im EBB als erste Stufe ein Modul für die Unterstützung der Sperrmüllabwicklung in Betrieb genommen. Für das Abfahren des Sperrmülls wurde in der Entsorgung ein eigenes Team gebildet.

 

Logistische Abwicklung

 

Ab Januar 2015 gingen die ersten Anmeldungen zur Sperrmüllabholung beim Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) ein. Die Anmeldungen werden telefonisch, per Online-Formular, postalisch oder auch persönlich vom EBB entgegen genommen.

 

Nach erfolgter Anmeldung erhält die/der Bürger/in innerhalb weniger Wochen eine Terminbestätigung in der ihr/ihm als zusätzlicher Service ein 2-Stunden-Zeitfenster mitgeteilt wird, innerhalb dessen die Sperrmüllabholung bei ihr/ihm erfolgen wird. Am 02.02.2015 wurde mit der Abholung der Sperrmüllgüter nach neuem System begonnen.

 

In der Zeit vom 02.02.2015 bis 20.04.2015 wurden 772 Sperrmüllanmeldungen vom EBB im Rahmen des neuen Konzeptes abgearbeitet. Die Sperrmüllabfuhr findet von Montag bis Donnerstag statt. Pro Tag erfolgen durch die zwei Fahrzeugführer sowie einem Lader bis zu 25 Abholungen.

 

Wie die hohe Anzahl der Anmeldungen zeigt, wird das neue Sperrmüllkonzept von den Bürgern/innen sehr gut angenommen. Die im Vorfeld teilweise kritisierte Anwesenheitspflicht wird akzeptiert. In 98,5 % der Fälle war tatsächlich ein/e verantwortliche/r Ansprechpartner/in vor Ort. Zu dieser hohen Quote hat sicherlich der Service des auf zwei Stunden genauen Abholtermins beigetragen.

 

In weit über 90% der Fälle konnte eine reibungslose Abholung der Sperrmüllgüter erfolgen. In 53 Fällen (6,87%) stand trotz vorheriger Anmeldung kein Sperrmüll zur Abholung bereit.

 

Um Systemfehler weiter zu verringern und die Akzeptanz des neuen Systems sicher zu stellen, wurden in den Fällen, in denen niemand anwesend war oder kein Sperrmüll bereit stand, die betroffenen Bürger/innen trotz der geringen „Fehlerquote“ vom Umweltamt kontaktiert, um die Gründe ihres Fehlverhaltens zu eruieren.

 

In den Fällen, in denen kein Sperrmüll bereit stand, hatten die Bürger/innen den Termin entweder vergessen, nicht rechtzeitig abgesagt oder den Sperrmüll kurzfristig selbst entsorgt. In Einzelfällen gab es Probleme mit der Zustellung der Terminbestätigung, da die Bürger/innen entweder bereits verzogen waren oder bei der Anmeldung nicht ihre Meldeadresse angegeben hatten.

 

Von den zwölf Fällen, in denen niemand vor Ort angetroffen werden konnte, gab es entweder gar keine Rückmeldungen auf die Nachfrage des Umweltamtes oder aber es wurde angegeben, dass ein/e Verantwortliche/r vor Ort gewesen sei. Gänzlich aufgeklärt werden konnten diese Fälle nicht – aufgrund des geringen Anteils von 1,55 % ist dies allerdings auch vernachlässigbar.

 

Auswirkungen des neuen Konzepts

 

Aufgrund der nunmehr verpflichtend geforderten Auflistung der zu entsorgenden Gegenstände, kommt es im Gegensatz zum früheren System nunmehr kaum noch zur Bereitstellung von von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossenen Gegenständen. Werden unzulässige Gegenstände zur Abholung angemeldet, informiert der EBB bereits im Vorfeld über deren Ausschluss und den richtigen Entsorgungsweg.

 

Wurden im Einzelfall dennoch vor Ort von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossene Güter vorgefunden, konnte nunmehr aufgrund der Anwesenheitspflicht die/der verantwortliche Bürger/in vor Ort über den richtigen Entsorgungsweg informiert werden. Die unzulässigen Gegenstände wurden in diesen Fällen von den Bürgern/innen auch zurückgenommen und ordnungsgemäß entsorgt.

 

In bisher lediglich zwei Fällen war niemand anwesend und die vom EBB vorgefundenen Gegenstände beinhalteten zugleich vom Sperrmüll ausgeschlossene Abfälle. Diese beiden Fälle wurden vom EBB ans Umweltamt zur weiteren Sachbearbeitung abgegeben. Das Umweltamt kümmerte sich um die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle durch die/den Bürger/in und prüft die Ahndung eines evtl. Verstoßes gegen die Abfallwirtschaftssatzung – wobei in der Einführungsphase verstärktes Augenmaß auf Aufklärung und Information der Bürger gelegt wird. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden bislang nicht eingeleitet.

 

Seit Einführung des neuen Sperrmüllkonzeptes konnten die früher oft üblichen und erheblichen Verschmutzungen der Straßen, Gehwegen und Grünflächen nicht mehr festgestellt werden.

 

Reaktion der Öffentlichkeit

 

Auch wenn es hier und da Kritik am neuen System und der Anwesenheitspflicht gibt, zeigen die Vielzahl der Anmeldungen und der geringe Anteil von Verstößen, dass das neue System von den Bamberger Bürgern/innen sehr gut angenommen wird.

 

Selbst auf die Nachfragen des Umweltamtes in den Fällen, in denen Regelverstöße festgestellt wurden, gab es bislang kaum Kritik, sondern eher eine positive Resonanz auf die Änderungen und das neue System.

 

Beispielhaft sei hier ein Eintrag im Bürgerdialog der Stadt Bamberg vom 28.01.2015 genannt:

 

„Ich habe heute bezüglich der Anmeldung für den Sperrmüll einen Termin vereinbaren müssen. Ich habe mir das ganze recht kompliziert und langwierig vorgestellt. Ich wurde überaus positiv überrascht. Super telefonische Beratung und eine schnelle völlig unkomplizierte Abwicklung des Ganzen. Herzlichen Dank an den freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter:-) Weiter so!“

 

Ausblick

 

              Die künftige Nachfrage und langfristige Höhe des Nutzungsniveaus sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Dementsprechend können über den mittel- bis langfristigen Ressourceneinsatz, Mengenaufkommen und finanzielle Auswirkungen noch keine fundierten Aussagen getroffen werden.

 

              Nach Ablauf eines Jahres werden das Umweltamt und der Entsorgungs- und Baubetrieb daher erneut und ausführlicher über das neue System berichten.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter III. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...