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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1575-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Seit Jahren besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Umwelt so zu gestalten, dass Menschen mit und ohne Einschränkung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Verstärkt wurde diese Verpflichtung durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Hierzu wurde vom Beirat für Menschen mit Behinderung ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. In diesem genannte kurz- und mittelfristige Maßnahmen konnten in den letzten Jahren bereits umgesetzt werden. Noch offen sind derzeit die folgenden von dem Beirat als langfristig zu realisierende eingestufte Projekte:

 

1.)    Die barrierefreie Gestaltung des Domplatzes für Gottesdienstbesucher und Touristen. Nach bereits vorliegenden und bestehenden Planungen belaufen sich die Kosten hierfür auf rund 280.000,- Euro.

2.)    Die Verbesserung der Situation an der Schranne insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (z.B. Blinde und Sehbehinderte). Nach einer Kostenschätzung des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg fallen hierfür etwa 80.000,- EURO an Kosten an.

3.)    Die Optimierung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), beispielsweise durch eine Absenkung der Ein- und Ausstiegmöglichkeiten oder die Absenkung der Bordsteinhöhe. Eine Kostenschätzung hierfür liegt noch nicht vor. Das Thema wird im Bau- und Werksenat weiter behandelt.

 

In seiner Sitzung am 23. April 2015 hat der Beirat für Menschen mit Behinderung beschlossen, die „Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 ein Budget für ‚barrierefreies Bauen‘, angesiedelt bei der Behindertenbeauftragten, in der Höhe von 200.000,- EURO zu beantragen.“

 

Dieser Empfehlung hat sich in seiner Sitzung vom 30. April 2015 der Beirat für Seniorinnen und Senioren angeschlossen und gleichermaßen „dem Familiensenat empfohlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 ein Budget für „ Barrierefreies Bauen“, angesiedelt bei der Behindertenbeauftragten, in Höhe von 200.000,- EURO zu beantragen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 ein Budget für „barrierefreies Bauen“, angesiedelt bei der Behindertenbeauftragten, in Höhe von 200.000,- Euro zu beantragen.

 

  1. Da die derzeit von dem Beirat für Menschen mit Behinderungen vorgeschlagenen und oben genannten Projekte das Finanzvolumen von 200.000,- Euro übersteigen, beauftragt der Familiensenat den Beirat, eine Priorisierung seiner Projekte für diese und etwaige künftige Haushaltsberatungen vorzunehmen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten: Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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