Beschlussvorlage - VO/2015/1587-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Investitionen der ambulanten Pflegedienste
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 5 Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren; 50 Amt für soziale Angelegenheiten
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Familien- und Integrationssenat
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Kenntnisnahme
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18.06.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Folgender Empfehlung des Familiensenates vom 26.02.2015 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 25.03.2015 zugestimmt und somit die Empfehlung zum Beschluss erhoben:
Der Aufhebung der „Richtlinie der Stadt Bamberg zur Förderung von Investitionen von ambulanten Pflegediensten“ mit Wirkung vom 01.01.2015 wird zugestimmt.
Das Amt für soziale Angelegenheiten hat alle ambulanten Pflegedienste mit Schreiben vom 15.04.2015 über die Aufhebung der oben genannten Richtlinie informiert.
Bisher haben 3 ambulante Pflegedienste in der Stadt Bamberg von der Möglichkeit, sich einen Investitionskostenzuschlag gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI bei der Regierung von Oberfranken bewilligen zu lassen, Gebrauch gemacht (siehe Sitzungsvortrag vom 26.02.2015):
- BRK – Kreisverband Bamberg: Zuschlag ab 01.01.2014 1,23 %
Zuschlag ab 01.01.2015 1,30 %
- Caritas – Sozialstation Bamberg-Mitte: Zuschlag ab 01.01.2014 4,08 %
- Caritas – Sozialstation Bamberg-Ost: Zuschlag ab 01.01.2014 3,27 %
Weitere ambulante Pflegedienste aus der Stadt Bamberg haben nach aktueller Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken, noch keinen Antrag auf Bewilligung eines Investitionskostenzuschlags gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI gestellt.
Bis zum 01.05.2015 haben alle ambulanten Pflegedienste jedoch einen Antrag auf Bewilligung der „Kommunalen Investitionsförderung“ von ambulanten Pflegediensten für das Haushaltsjahr 2014 gestellt.
Im Detail wurden folgende Anträge gestellt:
| 2014 |
| 2013 | %-Anteil | anteiliger Betrag |
AWO | 14.323,19 € |
| 14.037,90 € | 12,45 | 11.208,38 € |
BRK Kreis * | 6.250,57 € |
| 6.871,14 € | 5,43 | 4.891,28 € |
Caritas Mitte * | 8.937,00 € |
| 9.287,23 € | 7,77 | 6.993,51 € |
Caritas Ost * | 12.084,36 € |
| 10.496,42 € | 10,51 | 9.456,42 € |
Diakonie | 7.662,65 € |
| 6.969,33 € | 6,66 | 5.996,29 € |
BRK Bruderw. | 13.544,12 € |
| 12.800,90 € | 11,78 | 10.598,73 € |
Visit | 30.623,11 € |
| 20.736,40 € | 26,63 | 23.963,63 € |
Löschner | 20.620,54 € |
| 22.760,48 € | 17,93 | 16.136,28 € |
Chrisana | 965,42 € |
| 965,42 € | 0,84 | 755,47 € |
Gesamt | 115.010,96 € |
| 104.925,22 € | 100,00 | 90.000,00 € |
* Investitionskostenzuschlag gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI bewilligt
Der Stadtrat hat in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 keine Finanzmittel für die Auszahlung dieser Beträge eingestellt. Eine Anfrage beim Finanzreferat vom 05.05.2015, ob für Förderung der ambulanten Pflegdienste für das Jahr 2014 zusätzliche freiwillige Haushaltsmittel zur Verfügung bereitgestellt werden können, wurde mit dem Hinweis der genehmigten Haushaltssatzung 2015 vom 11.03.2015 zurückgewiesen.
Auszug Haushaltsatzung 2015 vom 11.03.2015 der Regierung von Oberfranken:
…
Die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen der Stadt Bamberg erfolgen deshalb auch im Jahr 2015 unter folgenden Auflagen:
…
3. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
….
Nach aktueller Sachlage müssen die Anträge auf Bewilligung „Kommunalen Investitionsförderung“ für 2014 abgelehnt werden, da für diese im Haushalt 2015 keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden sind.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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125,7 kB
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