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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1593-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege haben sich in den letzten Jahren aufgrund geringerer Erträge aus Stiftungsmitteln stark verringert. Im Familiensenat vom 13.11.2014 wurde aufgrund dessen ein Vorschlag  der Verwaltung zur zukünftigen transparenten Bewertung und Priorisierung der Anträge der Wohlfahrtsträger vorgelegt, um die geringeren Mittel bedarfsangemessen und gerecht zu verteilen.

 

Das in diesem Zusammenhang entwickelte Punktesystem wurde nun in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für soziale Angelegenheiten, der Sozialplanung und der Bereichsleitung weiter ausgearbeitet.

 

Eine Übersicht über das weiterentwickelte Bewertungsschema liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage bei. Das Schema sieht nach Eingang der Förderanträge inklusive Finanzplan, Tätigkeitsbericht und statistischen Angaben im Amt 50 eine Bewertung der Anträge in fachlicher Hinsicht und in finanztechnischer Hinsicht vor. Die fachliche Bewertung soll dabei durch die zuständigen Fachstellen erfolgen, die finanztechnische Bewertung durch die Bereichsleitung mit dem Amt 50.

 

Die fachliche Bewertung endet in der Feststellung einer Punktzahl, in der sich die aktuelle Wichtigkeit des jeweiligen Angebots oder des Projektsr die Stadt Bamberg widerspiegeln soll. Die finanztechnische Bewertung stellt die Ausgeglichenheit und aus städtischer Sicht Angemessenheit des eingereichten Finanzplans fest.

 

Wenn die beschriebene Prüfung der Anträge ergeben sollte, dass mehr fachlich zu empfehlende Förderanträge vorliegen, als Fördergelder zur Verfügung stehen, so soll eine Rangfolge der geprüften Anträge nach jeweils erreichter Punktzahl der fachlichen Bewertung gebildet werden. Diese Rangfolge soll anschließend die Reihenfolge der Berücksichtigung bei der Vergabe der Gelder für die freiwillige Förderung der freien Wohlfahrtspflege begründen.

 

Zeitschiene zur Einführung des neuen Vergabeschemas im Jahr 2015:

 

Juni:              Information der bisherigen Antragsteller über das neue Verfahren der Fördermittelvergabe

 

Ende Juli:              Stellungnahme der Ämter/Fachstellen zur Bewertung der Anträge in fachlicher Hinsicht

 

September:              Stellungnahme der Bereichsleitung/Amt 50 zur Bewertung der Anträge in finanzieller Hinsicht und im Gesamten

 

Oktober:              Nach erfolgter Freigabe der Mittel des Globalansatzes Beschluss des Familiensenats über die Vergabe der Fördermittel

 

Zeitschiene für die regelhafte Behandlung von Förderanträgen ab 2016:

 

Ende rz:              Eingangsfrist für Förderanträge inklusive Finanzplan, Tätigkeitsbericht und statistischen Angaben für das Jahr 2016

 

Ende Mai:              Stellungnahme der Ämter/Fachstellen zur Bewertung der Anträge in fachlicher Hinsicht

 

Ende Juli:              Stellungnahme der Bereichsleitung/Amt 50 zur Bewertung der Anträge in finanzieller Hinsicht und im Gesamten

 

Oktober:              Nach erfolgter Freigabe der Mittel des Globalansatzes Beschluss des Familiensenats über die Vergabe der Fördermittel

 

r Angebote oder Projekte, die trotz ausdrücklicher fachlicher Empfehlung und trotz eines vorliegenden festgestellten Bedarfs der Bamberger Bevölkerung nicht in dieser Förderung berücksichtigt werden können, sollte nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des städtischen Haushalts gesucht werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Familiensenat nimmt vom Sachstandsbericht zur freiwilligen Förderung der freien Wohlfahrtspflege Kenntnis.

 

  1. Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung mit der erstmaligen Einführung des Bewertungsschemas im Jahr 2015.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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