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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1608-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Unterkellerung und Carport geplant. Gebäude und Carport erhalten ein Flachdach. Zur Realisierung wird ein Teil des bestehenden Gewächshauses abgebrochen.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              8,95 m              Länge:              10,99 m                            6,05 m

             

                                                             bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:                           03.06.2013

                                    vollständig:               Mai 2015

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB privilegiert; es dient einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung, der Gärtnerei Karl Dechant, Geisfelder Straße 9. Die Bestätigung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegt vor. Die Gärtnerei ist ein erfolgreicher, direkt absetzender Zierpflanzenbaubetrieb. Die Bauherrin besitzt eine abgeschlossene Floristikausbildung und arbeitet im elterlichen Betrieb, den sie nach Übergabe weiterführen wird.

Um dies abzusichern ist  vor Auslauf der Baugenehmigung ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen sowie der Stadt Bamberg eine Dienstbarkeit einzuräumen, damit das Wohnhaus nicht an Gärtnerei – Fremde vermietet oder verkauft werden kann.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              -              nachzuweisen:              1

 

Fahrradstellplätze:

              erforderlich: nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


 

              Besonderheiten:

Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über den privaten städtischen Weg Fl.Nr. 4603/6. Die Verhandlungen zwischen Antragstellern und der Stadt Bamberg sowie die Unterzeichnung eines Gestattungsvertrages sind abgeschlossen.

 

Immissionsschutz:

Im Rahmen des Bauantrages müssen wegen des benachbarten Betriebsparkplatzes aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen nachgewiesen werden.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja                             nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu, unter der Maßgabe, dass die privilegierte Nutzung durch Städtebaulichen Vertrag und Dienstbarkeit abgesichert wird

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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