Beschlussvorlage - VO/2015/1608-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Bamberg, Robert-Bosch-Straße 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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10.06.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Es ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Unterkellerung und Carport geplant. Gebäude und Carport erhalten ein Flachdach. Zur Realisierung wird ein Teil des bestehenden Gewächshauses abgebrochen.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 8,95 m Länge: 10,99 m 6,05 m
Antragseingang: 03.06.2013
vollständig: Mai 2015
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB privilegiert; es dient einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung, der Gärtnerei Karl Dechant, Geisfelder Straße 9. Die Bestätigung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegt vor. Die Gärtnerei ist ein erfolgreicher, direkt absetzender Zierpflanzenbaubetrieb. Die Bauherrin besitzt eine abgeschlossene Floristikausbildung und arbeitet im elterlichen Betrieb, den sie nach Übergabe weiterführen wird.
Um dies abzusichern ist vor Auslauf der Baugenehmigung ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen sowie der Stadt Bamberg eine Dienstbarkeit einzuräumen, damit das Wohnhaus nicht an Gärtnerei – Fremde vermietet oder verkauft werden kann.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: - nachzuweisen: 1
Fahrradstellplätze:
erforderlich: nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Besonderheiten:
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über den privaten städtischen Weg Fl.Nr. 4603/6. Die Verhandlungen zwischen Antragstellern und der Stadt Bamberg sowie die Unterzeichnung eines Gestattungsvertrages sind abgeschlossen.
Immissionsschutz:
Im Rahmen des Bauantrages müssen wegen des benachbarten Betriebsparkplatzes aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen nachgewiesen werden.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |