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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1611-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Im sog. Gleisdreieck im Norden Bambergs (Größe ca. 17,5 ha) befinden sich Kleingärten. Weiterhin befindet sich im Gleisdreieck ein hochwertiges Einzeldenkmal (vgl. Anlage 2). Derzeit wird das Gleisdreieck durch 3 höhengleiche Bahnübergänge erschlossen (vgl. Anlagen 1, 3 und 4):

  • Bahnübergang Gleisdreieck I, Feldweg über die Bahnstrecke nach Würzburg
  • Bahnübergang Gleisdreieck II, Feldweg über die Bahnstrecke nach Berlin
  • Bahnübergang Gleisdreieck III, Feldweg über den Abzweig Höflein

 

Im Rahmen des Ausbaus der Bahnstrecke durch Bamberg war von der DB AG vorgesehen, alle drei höhengleichen Bahnübergänge durch höhenfreie Kreuzungen zu ersetzen. Ein zwingender technischer oder betrieblicher Zusammenhang zwischen dem Bahnausbau und der Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge besteht allerdings nur bei Standort I und Standort II. In den aktuellen Planungen ist vorgesehen:

  • Bahnübergang Gleisdreieck I:               Straßenbrücke
  • Bahnübergang Gleisdreieck II:               Geh- und Radweg-Unterführung
  • Bahnübergang Gleisdreieck III:               Geh- und Radweg-Unterführung

 

Die Planungen variieren geringfügig je nach Trassenvariante. Grundsätzlich kann jedoch die DB AG auch ohne Bahnausbau die Beseitigung der Bahnübergänge bzw. den Ersatz der höhengleichen Bahnübergänge durch eine höhenfreie Lösung fordern. Die Stadt Bamberg als Straßenbaulastträger muss dann folgen und muss sich dann mit einem Drittel an den Kosten beteiligen (Rechtslage nach EKrG).

Die Thematik des Bahnübergangs Gleisdreieck II, Feldweg über die Bahnstrecke nach Berlin, wurde bereits am 29.6.2006 im Umwelt- und Verkehrssenat behandelt. Der Senat billigte eine Geh- und Radwegunterführung als Ersatzmaßnahme für den höhengleichen Bahnübergang (vgl. Anlage 5).

 


  1. Problemlage

 

Feuerwehr

 

Derzeit bestehen drei für die Feuerwehr grundsätzlich geeignete Zufahrten zum Gleisdreieck. Es ist aus verkehrlicher Sicht nicht notwendig, alle BÜ-Ersatzmaßnahmen Kfz-verkehrstauglich auszubauen. Grundsätzlich reicht es zur Erfüllung der verkehrlichen Belange aus, wenn eine der drei neuen Gleisquerungen Kfz-verkehrstauglich ist und die anderen auf den Geh- und Radverkehr beschränkt sind. Hierfür bietet sich die geplante Brücke über die Gleise nach Würzburg an.

Aus der Sicht des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz (Feuerwehr) muss jedoch dennoch in jedem Fall eine zweite Zufahrt in das Gleisdreieck für Feuerwehrfahrzeuge möglich sein, um im Fall des Ausfalls der geplanten regulären Erschließung über die vorgesehene Brücke von der Coburger Straße her (z.B. bei Unterhalt- oder Bauarbeiten) eine Ausweichmöglichkeit nutzen zu können.

Im Falle der Umsetzung der in der Vorplanung vorgesehenen drei Maßnahmen würde jedoch nur noch eine Feuerwehrzufahrt bestehen.

 

Gärtnerflächen

 

Zur dauerhaften Sicherung des Welterbestatus sind die Lebens- und Erwerbsgrundlage der Gärtner und damit wirtschaftlich nutzbare Gärtnerflächen zu erhalten. Ein Teil dieser Flächen liegt nördlich des Gleisdreiecks und ist über den Bahnübergang über den Abzweig Höflein erschlossen. Wird dieser höhengleiche Bahnübergang durch eine Fuß- und Radweg-Unterführung ersetzt, so sind diese Flächen mit dem Fahrzeug nur noch über Hallstadt erreichbar (vgl. Anlage 6). Demzufolge wären die Abmessungen der geplanten Geh- und Radweg-Unterführung für die Nutzung durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge auszulegen (dabei müsste die Nutzung durch die Feuerwehr entsprechend berücksichtigt werden).

 

Denkmalschutz

 

Im Gleisdreieck befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang über den Abzweig Höflein ein hochwertiges Einzeldenkmal (vgl. Auszug aus der Denkmalliste in Anlage 2).

Eine Unterführung mit den oben geschilderten Abmessungen und den erforderlichen Rampen, Radien und Stützmauern (Grundwasserwanne!) in unmittelbarer Nähe des Einzeldenkmals ist eine ernst zu nehmende Beeinträchtigung des hochwertigen Einzeldenkmals.

 

Kosten und Folgekosten

 

Im Bereich des Gleisdreiecks steht das Grundwasser sehr hoch. Die Unterführung müsste demnach mit einer Grundwasserwanne mit sehr hohen Herstellungs- und Unterhaltskosten errichtet werden. Von diesen Kosten müsste die Stadt Bamberg ein Drittel tragen. Die Unterhaltslasten für die Grundwasserwanne bzw. Straßenbrücke würde ohne jeglichen Ausgleich bei der Stadt Bamberg bleiben.

 

Aktuelle Verhandlungssituation

 

Die DB AG hat unabhängig vom Bahnausbau vor einigen Wochen angefragt, ob der Bahnübergang Standort II vorübergehend oder ganz geschlossen werden kann. Von Seiten der Stadt Bamberg wurde dies verneint. Es wurde auf die bisherigen Planungen und den Beschluss des Umwelt- und Verkehrssenates vom 29.6.2006 verwiesen (Ersatz des höhengleichen Bahnübergangs durch eine Geh- und Radwegunterführung).

 

 

  1. Handlungsempfehlung

 

Es ist davon auszugehen, dass die beiden höhengleichen Bahnübergänge über die Strecke nach Würzburg und über die Strecke nach Berlin durch höhenfreie Lösungen ersetz werden. Die Verbindungsspange Höflein gehört zu den Nebengleisen. Ebenso ist der kreuzende Feldweg von untergeordneter Bedeutung.

Aus der Sicht der Stadt Bamberg sollten die Planungen in der Weise weiter entwickelt werden, dass an dieser Stelle der heutige Zustand beibehalten werden kann.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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