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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1614-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Während des Ganztagsgipfels 2015 vereinbarten die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände Neuerungen im Bereich der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler: Eine davon ist die Einführung offener Ganztagsangebote an Schulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Bislang gab es in Grundschulen kein Angebot mit flexiblen Buchungszeiten in schulischer Verantwortung. Nachfolgend kurz die Vorteile, die sich daraus ergeben:

 

  1. Die offenen Ganztagsangebote sollen an mindestens vier Wochentagen bis 16.00 Uhr stattfinden und von den Eltern flexibel für zwei oder mehr Nachmittage gebucht werden können.

 

  1. Die staatlichen Fördermittel für Ganztagsangebote in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden ausgeweitet und tragen zu einem sehr hohen Qualitätsniveau bei: Für Gruppen mit Erst- und Zweitklässlern steht z.B. ein Gesamtbudget von 33.700 Euro pro Schuljahr zur Verfügung (zum Vergleich: eine Gruppe der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr erhält eine anteilige staatliche Förderung von 9.000 Euro).

 

Diese neue Angebotsform startet ab dem Schuljahr 2015/2016 im Rahmen einer Pilotphase an ausgewählten Schulen und soll voraussichtlich ab dem Schuljahr 2016/2017 schrittweise flächendeckend auf ganz Bayern ausgeweitet werden. Am 21. Mai 2015 teilte die Regierung von Oberfranken mit, dass von dort die Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig zur Teilnahme an der Pilotphase im kommenden Schuljahr 2015/2016 vorgeschlagen wurde und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) diesem Vorschlag auch zugestimmt habe. Daher kann die Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig bis zum 1. Juli 2015, einen Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 stellen. Zuvor wurde der entsprechende Bedarf einer Gruppe durch Frau Schulamtsdirektorin Pflaum, in Absprache mit der Schulleiterin der Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig, bei der Regierung von Oberfranken angemeldet.

 

Beabsichtigt ist, an der Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig die offene Ganztagsschule im Zuge der Projektphase an vier Tagen bis 16.00 Uhr anzubieten. Bei Bedarf ist ein fünfter Tag – gegen Elternbeiträge – bis 16.00 Uhr geplant. Bedarf für eine Ferienbetreuung gab es bislang an der Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig nicht, weshalb dies derzeit auch nicht angedacht ist. In einzelnen Fällen konnte man sich bislang durch die gut funktionierende Kooperation mit dem in der Nähe befindlichen Jean-Paul-Kindergarten behelfen.

 

Schwerpunkt des pädagogischen Konzepts, welches Voraussetzung für eine Genehmigung der Offenen Ganztagsschule ist, sollen

 

  1. Hausaufgaben-, Lernförderung und Integration,
  2. Kultur (Kulturschule!) und
  3. das Haus der Kleinen Forscher (Schwerpunkt Heimat- und Sachkunde und Mathematik) sein.

 

Die Mindesteilnehmerzahl von zwölf Schülerinnen und Schülern wird voraussichtlich erfüllt, da derzeit dreizehn Anmeldungen vorliegen. Da die Offene Ganztagsschule mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung kostenfrei ist, wird vielleicht mit weiteren Anmeldungen zu rechnen sein, so dass eine offene Ganztagsgruppe wohl zustande kommen wird.

 

Geeignete Räume stehen an der Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig zur Verfügung. Die Mitnutzung von Räumlichkeiten, die auch für den Unterricht zur Verfügung stehen, ist gemäß der Richtlinien für die Pilot-phase, Abschnitt A VIII, möglich.

 

Voraussetzung für die Bereitstellung des Budgets für den Personalaufwand durch den Freistaat Bayern ist, dass der Schulaufwandsträger für das Schuljahr 2015/2016 eine Pauschale von 5.000 Euro zur Mitfinanzierung an den Freistaat Bayern leistet. Ebenfalls vom Sachaufwandsträger zu tragen sind die Sachkosten (z.B. Regale, Tische, Stühle, Geschirr, Spülmaschine, Küche, wenn erforderlich).

 

Aufgrund der oben dargelegten Vorteile, insbesondere der hohen Qualität und den sich daraus für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig ergebenden Vorteile, schlägt die Verwaltung vor, die Chance, eine von insgesamt in ganz Oberfranken nur zwanzig offenen Ganztagsgruppen bilden und dadurch an der Pilotphase teilnehmen zu können und Erfahrungen zu sammeln, wahrzunehmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Der Einführung der offenen Ganztagsschule an der Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig ab dem Schuljahr 2015/2016 wird zugestimmt, gleichzeitig wird die Zahlung von 5.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr (ab dem Schuljahr 2016/2017. 5.500 Euro) zugesichert.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 5.000 Euro für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: HHSt. 22000.71100, da im Schuljahr 2015/2016 an der Graf-Stauffenberg-Realschule lediglich eine offene Ganztagsgruppe und nicht, wie geplant, zwei Ganztagsgruppen zustande kommen.

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Evtl. Sachkosten für Regale, Tische, Stühle, Geschirr, Spülmaschine u.Ä. sowie pro Gruppe und Schuljahr 5.500 Euro.

Bei sehr großer Nachfrage (mehr als zwei Gruppen) evtl. auch Kosten für die Anschaffung von Containern oder Anbauten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Bei der Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Bamberg. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu ist nicht gegeben.

Damit widerspricht die Bereitstellung von Haushaltsmitteln den Auflagen der Regierung zur Haushaltsgenehmigung, wonach zusätzliche freiwillige Leistungen nicht veranschlagt werden dürfen.

Angesichts des Deckungsvorschlags aus anderen freiwilligen Leistungen bestehen aber trotz der neuen Dauerverpflichtung seitens des Finanzreferates keine Einwände, wenn dadurch auch in den Folgejahren die Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen nicht erhöht wird.

 

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