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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1621-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. JaS an Berufsschulen

In der Sitzung vom 29.01.2015 beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, den Bedarf und die Bedingungen für eine Einführung der Jugendsozialarbeit an Berufsschulen zu recherchieren.

 

„Junge Menschen, die ihre zwölfjährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben oder sich in Ausbildung befinden, sind unabhängig vom besuchten Schultyp berufsschulpflichtig. In der Berufsschule sind deshalb junge Menschen zu finden, die einen erfolgreichen oder einen qualifizierenden Mittelschulabschluss, einen mittleren Bildungsabschluss, die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife besitzen. Diejenigen, die keinen Schulabschluss und/ oder keinen Ausbildungsplatz haben, besuchen unterschiedliche Maßnahmen wie Berufsgrundschuljahr (BGJ), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) etc. an den Berufsschulen.“ (S. 104, Handbuch JaS)

 

Die Federführung für die Koordinierung der beruflichen Eingliederung der jungen Menschen in den JoA-Klassen liegt nicht bei der JaS-Fachkraft, sondern ist Aufgabe der Schule. Insbesondere die Arbeit zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen, die Unterstützung der Praktikums-, der Job- oder der Ausbildungsplatzsuche zählen zum Aufgabenbereich der Schule und anderer zuständiger Stellen (Agentur für Arbeit, Träger der Grundsicherung etc.). Ebenfalls nicht zuständig ist JaS für junge Menschen, die sich in Maßnahmen befinden. Für junge Menschen in Maßnahmen sind in erster Linie die sozialpädagogischen Fachkräfte des Maßnahmenträgers für die Unterstützung zuständig.

 

Die Schüler und Schülerinnen der JoA-Klassen sind im Fokus der JaS an Berufsschulen. JaS unterstützt die Schülerinnen und Schüler insbesondere dabei, die Angebote der Schule und der genannten zuständigen Institutionen wahrzunehmen, vorhandene Hemmschwellen und Unsicherheiten zu überwinden, stellt Kontakte zu den Institutionen her und begleitet die jungen Menschen wenn nötig, zu den Terminen. Insbesondere kommt daher der Kurzberatung und dem Clearingverfahren hohe Bedeutung zu.

 

 

Aufgaben der JaS an Berufsschulen:

 

  •                  JaS leistet Beratung und Unterstützung in akuten persönlichen Krisen und bezieht im Bedarfsfall               die Eltern mit ein (je nach Alter).
  •                  Clearingfunktion: es gilt im Rahmen der Beratung den Grund für die jeweilige Problematik               und ggf. hierfür die richtige und zuständige Stelle herauszufinden sowie den jungen Menschen               bei der Inanspruchnahme der Hilfe zu unterstützen und zu begleiten.
  • Bei jungen Menschen in Ausbildung berät die JaS-Fachkraft bei Konflikten in der Ausbildungsstelle, sofern dies nicht von den Kammern oder anderen zuständigen Stellen zu leisten ist.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule ist die Klärung der Hintergründe und Hilfestellung bzw. Vermittlung von Hilfen, ggf. in Zusammenarbeit mit der Kammer oder dem Ausbildungsbetrieb sinnvoll, da die Gefahr eines Scheiterns des Ausbildungsverhältnisses besteht. Deshalb muss in diesen Fällen eine rechtzeitige Information der JaS seitens der Schule erfolgen.
  • Bei jungen Menschen ohne Ausbildung ist vorrangiges Ziel der JaS, sozialpädagogische Unterstützung dabei zu leisten, dass die Betroffenen (realistische) Vorstellungen von ihrem beruflichen Lebensweg entwickeln, Berufsberatung in Anspruch nehmen und zu entsprechenden Handlungsschritten motiviert werden. Bestehen bereits Hilfen seitens des Jugendamtes oder anderer Stellen, ist mit diesen intensiv zusammenzuarbeiten (Schweigepflichtsentbindung!).
  • Neben der Einzelberatung kommen in JoA-Klassen auch Projekte und Trainings zur Verbesserung der Sozialkompetenz, der Kommunikativen Fähigkeiten und Umgangsformen, zum Umgang mit Konflikten, etc. zum Einsatz (Gruppenarbeit).
  • Wurden junge Menschen bereits an einer Mittelschule durch die JaS unterstützt, so empfiehlt es sich, diese Begleitung an der Berufsschule fortzuführen. Hierzu ist mit Zustimmung des jungen Menschen, eine rechtzeitige Zusammenarbeit der JaS-Fachkräfte im Sinne eines Übergangsmanagements sinnvoll.
  • Zum Handwerkszeug der JaS gehören im Sinne der Netzwerkarbeit Übersichten über die jeweiligen Ansprechpersonen in den Sozialen Diensten des Jugendamtes, der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Innungen, Gewerkschaften, Verbände, Maßnahmenträger, Berufsberatung, Erziehungsberatung, Schuldnerberatung, Schwangerenberatung, Jugendmigrationsdienst, Asylbetreuung, Suchtberatung, Gesundheitsamt, Amt für soziale Angelegenheiten, BAföG-Amt etc. Diese Übersichten sollen die jeweils aktuellen Kontaktdaten der zuständigen Person und deren Vertretung, insbesondere die Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Erreichbarkeiten enthalten.

 

Auch an Berufsschulen gilt: JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe in der Institution Schule auf der Grundlage des § 13 SGB VIII. Die Dienst- und Fachaufsicht für das angestellte sozialpädagogische Fachpersonal liegt beim Träger der Jugendhilfe. Die Auswahl des Personals erfolgt jedoch im Einvernehmen zwischen Anstellungsträger, Schulleitung und öffentlicher Jugendhilfe, der die Federführung obliegt.

 

Bei JaS an Berufsschulen hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit der jeweiligen Regierung den Bedarf für die JaS an öffentlichen Schulen mittels einer Bedarfsanalyse festzustellen. Dieser ist anhand relevanter sozialräumlicher Indikatoren aus dem Einzugsgebiet der Schule sowie aus der Sicht der Schule zu belegen.

 

Nachdem die Berufsschulen von Schülern aus Stadt und Landkreis besucht werden, ist der Landkreis zu beteiligen.

 

Indikatoren sind insbesondere soziale Belastungsfaktoren wie Arbeitslosenquote, Sozialleistungsbezug, Scheidungsrate, Anteil der jungen Menschen mit Migrationshintergrund, Häufigkeit erzieherischer Hilfen, Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz etc. Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss sowohl von Stadt, als auch vom Landkreis zu bestätigen.

Im Weiteren muss dem Jugendamt ein vom Träger der freien Jugendhilfe gemeinsam mit der Regierung und der jeweiligen Schule erarbeitetes Konzept vorgelegt werden. Das Konzept beinhaltet die Bedarfsanalyse, eine Leistungs- und eine Stellenbeschreibung, die das Profil der JaS an der betreffenden Schule fixiert. Aus der Konzeption muss deutlich die Fokussierung auf die Zielgruppe (JoA-Klasse) hervorgehen.

 

Ferner ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den vorstehend Genannten abzuschließen. Hierin sind die Zusammenarbeit und Abstimmung, aber auch die Zuständigkeitsabgrenzungen zu konkretisieren.

 

Nachdem die 3 Staatlichen Berufsschulen in der Stadt Bamberg in einem Zweckverband Berufsschulen organisiert sind und bei einer Bedarfsanalyse die Herkunft der jungen Menschen sowohl für die Beurteilung der sozialräumlichen Situation, aber auch für die Finanzierung der von der staatlichen Bezuschussung nicht erfassten Personal- und Sachkosten von Bedeutung ist, wurde ein gemeinsamer Besprechungstermin der 3 Schulleitungen und des zuständigen Ansprechpartners des Zweckverbandes angestrebt. Festzuhalten ist, dass die Herkunft der jungen Menschen (Stadt/Landkreis) als Grundlage für die Berechnung des Finanzierungsanteils jährlich festgestellt werden muss und zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen im Sommer für das ab September beginnende Schuljahr nicht abschließend benannt werden kann.

 

Falls der Jugendhilfeausschuss sich für JaS an Berufsschulen entscheidet, muss der Zeitpunkt für den Start festgelegt werden.

 

Wenn, und das sollte angestrebt werden, ein Träger der freien Jugendhilfe die Trägerschaft übernehmen soll, ist bis 01. September des Vorjahres der schriftliche Antrag, bestehend aus dem Konzept, der Kooperationsvereinbarung sowie Kosten- und Finanzierungsplan über das zuständige Jugendamt an die Regierung von Oberfranken zu stellen. Da die Entscheidungsgrundlagen noch eine Reihe offener Fragen bergen, gilt es diese erst mit allen Beteiligten konkret abzuklären. Zu gegebener Zeit wird dem JHA wieder berichtet.

 

 

2. JaS an Grundschulen

Aufgrund des anhaltend hohen Zuzugs von Flüchtlingsfamilien und infolgedessen der in der Rupprechtschule erfüllten Quote von mehr als 20 % (Stand 08.06.2015: 35%) Migrantenkindern, halten wir dort die Einführung von JaS an Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017 für zwingend notwendig.

 

Wie im Sitzungsvortrag der Maisitzung 2015 des Jugendhilfeausschusses dargestellt wurde, führt die Entwicklung der Schülerzahlen an der Kaulbergschule im Zusammenhang mit dem Mittelschulverbund Stadt Bamberg zum Schuljahr 2015/2016 zu einem so gravierenden Rückgang der Schülerzahl an der Mittelschule, dass die Fortsetzung der JaS an der Mittelschule Kaulberg (100%) nicht vertreten werden kann. Die Kaulberg-Grundschule erfüllt die erforderlichen Förderkriterien (20 % Migrantenanteil) leider nicht.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken, dem Sozialministerium, dem Staatlichen Schulamt, der Schulleitung der Grund- und Mittelschule Gaustadt war es möglich, 50 % der JaS-Stelle von der Kaulbergschule quasi mit den Schülern an die Mittelschule Gaustadt zu übertragen. Die derzeit noch freie Halbtagsstelle der Kaulbergschule kann deshalb auf die Rupprechtschule übertragen werden, ohne dass dadurch zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt Bamberg entstehen. Für die fristgerechte Beantragung dieses Vorhabens (1. September 2015) zum Schuljahr 2016/17 ist jetzt ein Beschluss des JHA erforderlich.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Übertragung der halben Stelle von der Kaulbergschule an die Rupprechtschule zu.

 

  1. Ein Antrag für Jugendsozialarbeit an Grundschulen für die Rupprechtschule im Umfang einer halben Stelle soll fristgerecht zum 01. September 2015 für das Schuljahr 2016/2017 gestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband Berufsschulen, den Schulleitungen der Berufsschulen, dem Landkreis Bamberg und der zuständigen Stelle bei der Regierung von Oberfranken Gespräche über einen möglichen Bedarf an Jugendsozialarbeit an den Berufsschulen zu führen. Über das Ergebnis ist dem Jugendhilfeausschuss zu berichten.

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  abhängig vom erforderlichen Stellenumfang (2016 4 Monate, Kostenanteil für die Stadt Bamberg ca. 5.000 €, 2017 Kostenanteil für die Stadt Bamberg ca. 16.800 €. Eine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht dadurch für die Stadt Bamberg nicht, da diese Beträge in gleicher Höhe durch den Wegfall der halben Stelle an der Kaulbergschule entfallen.

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Bei den Ausgaben für die Jugendsozialarbeit handelt es sich um rein freiwillige Leistungen der Stadt Bamberg. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine halbe Planstelle an der Rupprechtschule würde eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen bedeuten. Da jedoch bereits eine halbe Stelle an der Kaulbergschule weggefallen ist, kommt auf die Stadt Bamberg somit keine zusätzliche finanzielle Belastung zu.

 

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