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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1622-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Seit 2005 besteht explizit die Verpflichtung von Jugendämtern, uM in Obhut zu nehmen (§ 42 Abs. 1 S.1 Nr.3 SGB VIII). Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kinder –und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, ist somit als Pflichtaufgabe rechtlich abgesichert. Allerdings gilt die Verpflichtung für den öffentlichen Jugendhilfeträger, in jedem Fall unmittelbar tätig zu werden, nur für uM. Gleichwohl engagieren wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten sowohl für unbegleitete, als auch für begleitete Kinder und Jugendliche z.B. bei den Angeboten der Kindertagesbetreuung, bei den sogenannten Frühen Hilfe (KoKi) oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Spielmobileinsatzplanung).

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde in den zurückliegenden Sitzungen, zuletzt ausführlich im November 2014 und Ende Januar 2015 über die Entwicklung der Situation der uM in Bamberg informiert.

 

Derzeit deuten sich gesetzliche Änderungen an, bzw. stehen konkret bevor:

 

Die Umsetzung einer Gesetzesinitiative zur bundesweiten Verteilung von uM, ebenso wie bei Erwachsenen, nach dem Königsteiner Schlüssel ist konkret angestrebt und soll voraussichtlich zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Mit Schreiben vom 12.05.15 an die Bundesministerin Fr. Schwesig dringt die Bayerische Sozialministerin Fr. Müller auf eine schnellst mögliche Umsetzung der dringend erforderlichen bundesweiten Verteilung der uM. Frau Ministerin Müller führt als Begründung aus:

 

So waren beispielsweise in Bayern im Mai 2014 rd. 2500 uM bzw. junge Volljährige (ehemalige uM) in der Zuständigkeit bayerischer Jugendämter, derzeit (Stand 30.04.2015) sind es über 7.000 Bundesweit waren zum 31.12.2014 rd. 18.000 uM bzw. Junge Volljährige (ehemalige uM) in der Zuständigkeit der Jugendämter, zu diesem Stichtag wurden rd. 34% der uM in Deutschland in Bayerischen Kommune versorgt………..Wir rechnen für das  Jahr 2015 in Bayern mit einem Zugang von mindestens 5.000 uM. Zudem gibt es gewichtige Anhaltspunkte dafür (erneut erhebliche Zugangssitzen in den Sommermonaten), dass diese Prognose schon bald deutlich nach oben korrigiert werden muss.“

 

Bei einer prognostizierten Zugangszahl von 3.000 uM im Jahr 2014 ergaben sich bei Zuweisungsquoten für Oberfranken 8,4% (252) und davon für Bamberg 7,4% 19 jungen Menschen mehr pro Jahr. Tatsächlich angekommen sind in Bayern im Jahr 2014 aber nicht die prognostizierten 3.000, sondern knapp 3.500 uM! Vor diesem Hintergrund sind auch die nun verlautbarten Prognosen zu sehen.

 

Bei der Dienstbesprechung bei der Regierung von Oberfranken am 21.05.2015 wurde daher an die Jugendämter und Freien Träger dringend appelliert, den Ausbau an stationären Plätzen offensiv fortzusetzen, da im Jahr 2015 mindestens 31 uM allein nach Bamberg zugewiesen werden. Bei der Schaffung weiterer stationärer Plätze sind wir gemeinsam mit den Freien Trägern bemüht, für die Jugendlichen, vor allem aber für die jungen Volljährigen bei weiterhin bestehendem Jugendhilfebedarf niederschwellige stationäre und ambulante Angebote zu schaffen, um freie Plätze für die minderjährigen Neuankömmlinge zu haben.

Bei den Planungen für weitere Plätze in Bamberg haben sich in Bezug auf die Träger insofern Änderungen ergeben als dass das Aufseesianum von seinem Vorhaben, sich im Bereich der Unterbringung der uM zu engagieren derzeit Abstand nimmt. Neu tätig wird dankenswerterweise voraussichtlich zum Herbst 2015 das Kolping Bildungswerk.

 

Laut Mitteilung der Regierung von Oberfranken erfolge aktuell bayernweit ein verstärkter Zuzug von Kindern unter 14 Jahren. Eine Unterbringung der Kinder in Pflegefamilien wird als sehr  problematisch gesehen.

 

Ob, in welchem Ausmaß und wie schnell sich eine bundesweite Verteilung der uM letztlich für Bayern auswirken wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird sich bei realistischer Betrachtung nicht zeitnah bemerkbar machen. Zum einen kommen die uM voraussichtlich weiterhin zunächst in Bayern an, müssen in Obhut genommen, medizinisch untersucht und erst einmal vorübergehend untergebracht werden, bis eine Weiterverteilung erfolgen kann. Hemmnis für eine bundesweite Verteilung sind gegenwärtig noch fehlende bundeseinheitliche Standards beispielsweise zur Dokumentation der Altersfeststellung, zur rechtlichen Vertretung bis zur abgeschlossenen Verteilung usw. Letztlich wird eine Umverteilung aber maßgeblich davon abhängen, wie schnell es anderen Bundesländern gelingen wird, die erforderliche, das Kindeswohl gewährleistende Infrastruktur, sprich Unterbringungsmöglichkeiten, Beschulung etc. zu schaffen.

 

Zum 01.07.2015 soll die bisherige Altersgrenze für die Handlungsfähigkeit im Ausländerrecht, also das Recht auf Antragsstellung nach dem Asyl- und Aufenthaltsrecht von derzeit 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Grund ist, die Unterstützungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe bei Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts zu gewährleisten.

 

Ferner steht noch aus, die im Koalitionsvertrag formulierten Absichten umzusetzen, nämlich die Erlangung von Aufenthaltstiteln zum Abschluss von Berufsausbildungen zu vereinfachen. Die Bundesregierung berät daher über eine Änderung des § 25a AufenthG.

 

Die Prognose der Zuzugszahlen von uM wirkt sich fatal auf die Planung unseres Haushalts 2016 aus, worauf beim TOP „Haushalt 2016“ noch eingegangen wird.

 

Probleme bei den Haushaltsplanungen ergeben sich

 

  • Durch die Unsicherheit der Prognosen die Zuwanderungszahlen betreffend
  • Durch die zum Teil infolge Überlastung der abgebenden Jugendämter völlig unstrukturierte, bürokratische Fallübergabe. Vornehmlich bei Zuweisungen von der Landeshauptstadt München gibt es vielfältige, z.T. gravierende Probleme. Diese führen dazu, dass die uM sich mitunter schon Monate in Bamberg aufhalten, die offizielle Fallabgabe durch München aber erst zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt erfolgt. Zwar besteht bis dahin noch die Zuständigkeit der Landeshauptstadt, die tatsächliche Arbeit für und mit den jungen Menschen wird aber vor Ort geleistet und der Zeitpunkt, ab wann für uns Kosten entstehen kann ebenfalls nicht bestimmt werden.
  • Eine Haushaltsprognose ist weiterhin dadurch erschwert, dass die uM nicht ausschließlich in speziellen uM-Gruppen, sondern auch integrativ in bestehenden regulären Heimgruppen, bzw. auf Clearingplätzen in den zentralen Clearingeinrichtungen z.B. in Nürnberg in unserer Zuständigkeit untergebracht werden.
  • Aus der Unplanbarkeit der Zuzugszahlen ergeben sich im Weiteren nicht planbare Kosten für Sprachkurse, Erstausstattung, Taschengeld und die Krankenfürsorge.
  • Als nicht kalkulierbar hat sich in den zurückliegenden 2 Jahren auch der Zeitpunkt der Erstattung, der von der Stadt Bamberg vorgeleisteten Kosten durch den vom Bundesverwaltungsamt benannten überörtlichen Jugendhilfeträger erwiesen.

 

Als weiteres Problem entwickelt sich seit geraumer Zeit, neben der allerorts sehr unzufrieden stellenden Zusammenarbeit mit dem Jugendamt München (schlechte bis keine Erreichbarkeit des Personals, mangelnde Zahlungsmoral den Trägern gegenüber, fehlende Organisationsstruktur etc.) und der schwierigen, Wahrsagerei gleich kommenden Haushaltsplanung, die Kooperation mit den Familiengerichten. Während bisher die Vormundschaften für die uM durch bei Vormundschaftsvereinen arbeitende Sozialpädagog/innen als berufsmäßige Vormunde geführt wurden, lehnen die Oberfränkischen Gerichte dies zunehmend ab. Begründung hierfür sind die steigenden Kosten für die Justizkasse bei einem weiteren Anstieg der uM-Zahlen einerseits und andererseits die Auffassung, dass das Jugendamt generell Vorrang vor dem Berufsvormund habe. Diese Auffassung ist rechtlich nicht unumstritten und in Bayern angeblich überwiegend die Haltung der Familiengerichte in Oberfranken. In anderen Städten, wie z.B. Rosenheim, Fürth, Nürnberg, München usw. werden immer Berufsbetreuer/innen als Vormund für die uM bestellt. Sollte sich diese Oberfränkische Position verfestigen, hätte dies zusätzliche finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

              Der Sachstandsbericht hat zur Kenntnis gedient.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

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