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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1624-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

  1. Ergebnis des Gespräches vom 22.05.2015:

Nach der Sitzung des Stadtrates vom 20.05.2015 fand am 22.05.2015 ein weiteres Gespräch unter Leitung von Herrn Altoberbürgermeister Lauer statt. Teilgenommen haben neben Frau Bosch vom Bürgerverein IV. Distrikt und Frau Heucken von der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH (im weiteren BSV GmbH) Vertreter von Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Zweckverband Rettungsleitstelle (im weiteren BOS).

Im Hinblick auf eine Kompensationsregelung für die zur Sandkerwa 2015 noch nicht installierte Lautsprecheranlage, wurde in dem Gespräch folgendes vereinbart:

  1. Um sicherzugehen, dass die fehlende Lautsprecheranlage nicht zu Lasten des Haftungsrisikos der BSV GmbH geht, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
    1. Alle Standbetreiber werden in einer SMS-Gruppe zusammengefasst. Informationen über Lagen, die sich erst noch entwickeln können, können so frühzeitig an die Standbetreiber weitergegeben werden, z. B. Unwettervorwarnungen.
    2. Das Sicherheitspersonal, welches bisher vor allem organisatorische Aufgaben übernommen hat, wird aufgestockt und bekommt weitere Aufgaben zugewiesen. Dazu gehört in Zukunft auch die Aufnahme und Weitergabe von sicherheitsrelevanten Informationen.

Da der Sicherheitsdienst über eigene Funkgeräte verfügt, die auch den Veranstaltern und der Polizei zur Verfügung stehen, kann unabhängig vom labilen Mobilfunknetz eine frühzeitige Information über mögliche Sicherheitsprobleme gesammelt und in beide Richtungen weitergegeben werden. Das Personal des Sicherheitsdienstes wird strategisch positioniert. Es ist in Teams zu je zwei Personen unterwegs im Bereich Schranne, Leinritt / Festzelt, Lein­ritt / Markusbrücke, Elisabethenplatz und Katzenberg.

    1. Die BSV GmbH erklärt sich bereit, zur Schaffung von Räumen für die Entfluchtung des Festgebiets die Flächen am Grünhunds­brunnen und nördlich der Markusbrücke künftig nicht mehr zu be­legen.

2a.              Um das Sicherheitspersonal in die Lage zu versetzen, den  neuen Auf­gaben nachzukommen, wird die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt eine Einweisung des Sicherheitspersonals vornehmen und ihrerseits die not­wendigen Strukturen vorhalten, um Informationen aufzunehmen und ggf. an die übrigen Sicherheitsbehörden weiterzugeben.

2b.              Tägliche Besprechungen zwischen BSV GmbH und Vertretern der BOS werden eingeführt.

  1. Die Verwaltung nimmt der BSV GmbH einige kleinere organisatorische Aufgaben ab, wie z. B. die Ausschreibung der Dienste für die Notärzte, die bereits angelaufen ist.
  2. Herr Altoberbürgermeister Lauer übernimmt die Federführung für die Überarbeitung und die Abstimmung des Sicherheitskonzepts.

 

  1. Umsetzung der Ergebnisse des Gespräches vom 22.05.2015:

 

a)              In seiner Sitzung am 26.05.2015 stimmte der Bürgerverein diesen Eckpunkten zu. Allerdings wünscht man eine Aussage von Polizei und Feuerwehr, dass das Sicherheitskonzept belastbar ist. Eine entsprechende Aussage und Zuarbeit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt liegt seit dem 28.05.2015 vor. Änderungswünsche der Feuerwehr wurden am 31.05.2015 übermittelt, eingearbeitet und am 01.06.2015 mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt abgestimmt. Außerdem soll das überarbeitete und abgestimmte Sicher­heitskonzept dem Versicherungsgeber der BSV GmbH vorgelegt werden.

b)              Die organisatorischen Aufgaben wie Ausschreibung der Notdienste, Suche nach einem Aufstellort für den Unfallhilfestelle-Container sind weitgehend abgeschlossen.

c)              Die Überarbeitung des Sicherheitskonzepts unter Federführung von Herrn Altoberbürgermeister Lauer und die Abstimmung mit den BOS ist erledigt.

d)              In seiner Sitzung am 02.06.2015 hat die Vorstandschaft des Bürgervereins das überarbeitete Sicherheitskonzept akzeptiert.

e)              Am 05.06.2015 stellte die BSV GmbH Antrag auf Genehmigung der 65. Sandkerwa 2015; die noch fehlenden Unterlagen (Anlagen zum Sicher­heitskonzept) sollen noch nachgereicht werden. Der Antrag wird im Ge­schäftsgang des Ordnungsamtes bearbeitet.

  1. Kosten des zusätzlichen Sicherheitsdienstes:

 

Entsprechend den Vereinbarungen im Gespräch am 22.05.2015 soll das Sicherheitspersonal um zehn zusätzliche Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes aufgestockt werden. Dies insbesondere um den Sicherheitsdienst in die Lage zu versetzen, zusätzlich zu den bislang erfüllten organisatorischen Aufgaben weitere Aufgaben, wie insbesondere die Aufnahme und Weitergabe von sicherheitsrelevanten Informationen, erfüllen zu können.

 

Die Kosten für die zehn (fünf mal zwei) zusätzlichen, strategisch zu verteilenden, Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes belaufen sich geschätzt auf etwa 8.000 Euro. Können diese Kosten anderweitig nicht durch die BSV GmbH abgedeckt werden, sollen sie durch die Stadt Bamberg übernommen werden. Für die Kostenübernahme gilt, dass diese (nur) durch die Stadt übernommen werden, soweit durch die BSV GmbH der plausible Nachweis geführt wird, dass der Mehraufwand nicht aus den eigenen Mitteln gedeckt werden kann. Für diesen Fall wird um Zustimmung zur Übernahme der Kosten in Höhe von ca. 8.000 Euro durch die Stadt gebeten. Zur Finanzierung stehen Mittel aus der freien Rücklage bereit. Auf die Stellungnahme des Finanzreferates darf hingewiesen werden.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Stadtrat stimmt zu, dass sich die Stadt Bamberg an den Kosten von ca. 8.000,00 Euro für zusätzliches Sicherheitspersonal beteiligt, soweit die BSV GmbH plausibel macht, dass sie den Mehraufwand nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Die notwendigen Haushaltsmittel werden aus der freien Rücklage entnommen.
  3. Die Verwaltung berichtet unaufgefordert über den weiteren Verlauf. Sie legt zeitnah einen Bericht über den gesamten Mehraufwand vor, der durch die Umsetzung des Sicherheitskonzepts entsteht und für den die BSV GmbH glaubhaft nicht aufkommen kann. Dazu arbeitet sie mit der BSV GmbH zu­sammen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von bis zu 8.000,00 Euro für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag und Stellungnahme des Finanzreferates

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erscheint die Zusage der Stadt notwendig, sich an den Kosten für zusätzliches Sicherheitspersonal zu beteiligen. Es besteht Einverständnis damit, zur Deckung die freie Rücklage in Anspruch zu nehmen.

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