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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1632-R6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Zum Stand der Ausbauplanung der DB AG im Stadtgebiet Bamberg hat das Baureferat letztmals in der Vollsitzung des Stadtrates am 22.10.2014 berichtet. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Aktivitäten auf den Weg gebracht, um den Trassenfindungsprozess im Interesse der Stadt Bamberg zu unterstützen.

 

Im Zuge des bisherigen Verfahrens wurde  eine umfassende Entscheidungsmatrix mit Erläuterungsbericht zu insgesamt sechs Handlungsfeldern bzw. Schutzgütern aus Sicht der Stadt Bamberg und der DB Netz AG vorgelegt (Vollsitzung am 25.06.2014 bzw. 24.09.2014). Im Verlauf der Beratungen wurde sowohl aus dem Stadtrat wie der Bürgerschaft auch die Frage nach dem Ausmaß der Gefährdung für die Bamberger Bevölkerung bei einem Gefahrgutunfall gestellt. Unter anderem geht es um die Klärung, welche Notfallpläne vorliegen und wie DB, Feuerwehr und Katastrophenschutzeinheiten für eine solche Situation gerüstet sind. Dies sowohl in Bezug auf die oberirdische Durchfahrt, wie im Falle einer möglichen Tunnelvariante.

 

 

  1. Allgemeines zur Gefahrenabwehr

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass bereits heute Gefahrgüter auf den Bahnstrecken durch Bamberg transportiert werden. Dementsprechend bestehen bereits heute Strukturen zur Reaktion auf Unfälle oder auch Katastrophenfälle. Dabei zählt die Bahn zu den sichersten Verkehrsmitteln. Fahren im Raumabstand, Spurgebundenheit und modernste technische Sicherheitssysteme garantieren diese Sicherheit.

 

Die öffentlichen Feuerwehren sorgen täglich in allen Bereichen des öffentlichen Lebens für die Sicherheit der Bevölkerung bei Unfällen, Bränden, Katastrophen und ähnlichen Ereignissen. Sie werden unterstützt durch eine hohe Anzahl von medizinischen Helfern im notärztlichen Dienst, im Rettungsdienst sowie von technischen Fachleuten im Technischen Hilfswerk.

 

Zu einem erfolgreich abgeschlossenen Einsatz zählt neben der Rettung von Personen und dem Schutz von Sachgütern auch, dass alle Einsatzkräfte nicht selber durch den Hilfeleistungseinsatz in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch bei Einsätzen im Bereich der Deutschen Bahn AG.

 

Unter dem Begriff DB-Notfallmanagement sorgt die Bahn für die Sicherstellung des Schutzes der Einsatzkräfte, der Reduzierung der Ereignisfolgen, der bestmöglichen Vorbereitung, aber auch der schnellstmöglichen Wiederaufnahme des Betriebes. Betroffen sind alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Unregelmäßigkeiten, Unfällen, Bränden und Katastrophen.

 

Die Leistungen zielen dabei auf eine größtmögliche Unterstützung der Feuerwehr vor Ort als zuständige Stellen für die Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Grundlage ist die entsprechende Vereinbarung der DB mit den Bundesländern. Zu den Tätigkeiten des DB-Notfallmanagers gehören u.a.

  • Fachliche Unterstützung/Beratung der verantwortlichen Einsatzkräfte vor Ort
  • Koordinierung von Maßnahmen
  • Notfallmanager verantwortlich für Infrastruktur – Gefahren aus dem Bahnbetrieb, z.B. Streckensperrung (= sofort), Oberleitungen ausschalten und erden (= zweite Reaktionsebene) – Eisenbahnverkehrsunternehmen für Zug, Ladung und Reisende. Einteilung in Notfallbezirke

 

Organisatorische Maßnahmen stellen sicher, dass ein Notfallmanager als Fachberater für den Einsatzleiter nach spätestens 30 Minuten zur Verfügung stehen kann.

 

Bundesweit gibt es sieben Notfallleitstellen der DB Netz AG. Ihre Aufgaben: Meldungen entgegen nehmen, Rettungskräfte und Notfallmanager verständigen, Informationen zum tatsächlichen Ereignisfall sammeln und weitergeben. Ausgestattet mit modernster Leitstellentechnik sind sie rund um die Uhr für Rettungsleitstellen, Feuerwehreinsatzzentralen und Notrufabfragestellen erreichbar.

 

 

  1. Beurteilung der heutigen Gefahrenlage

 

Die Durchfahrung von bebautem Stadtgebiet ist aufgrund der Nutzungsdichte grundsätzlich mit mehr Gefahren für Menschen und Sachwerte verbunden, als für die freie Strecke. Daher ist es vorrangig wichtig, gerade im Siedlungsgebiet das Risiko von Kettenreaktionen, bei denen sich ausgehend von einem B ahnunfall anwachsende Schadensverläufe in das Stadtgebiet hinein weiterentwickeln, gering zu halten.

 

Aus diesem Vorsorgegedanken heraus haben alle zuständigen Stellen in der Stadt Bamberg über Jahrzehnte hinweg dafür Sorge getragen, dass besonders risikobehaftete bauliche Betriebsanlagen aus dem Nahbereich der Bahngleise systematisch entfernt worden sind. Solche Betriebsanlagen sind daran zu erkennnen, dass sie der Störfallverordnung unterliegen. Inzwischen liegt in einem 300 Meter-Korridor rechts und links der Bahngleise keine einzige bauliche Betriebsanlage mehr, welche der Störfallverordnung unterliegt. Neue Anlagen wird die Stadt in diesem Bereich auch nicht zulassen.

 

Damit hat die Stadt Bamberg einen wichtigen Beitrag zur Risikovorsorge geleistet. Dennoch besteht – wie bei jeder technischen Einrichtung des Menschen – auch entlang der Bahnstrecke durch Bamberg grundsätzlich ein Restrisiko von Eisenbahnunfällen.

 

 

  1. Arbeitsgespräch „Gefahrguttransporte und Krisenmanagement“

 

Ungeachtet von den genannten Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen hat die städtische Projektsteuerung am 01.04.2015 zu einem Arbeitsgespräch eingeladen, zu dem Vertreter der DB, der Ständigen Wache der Feuerwehr Bamberg und der örtlichen Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) anwesend waren. Nachfolgend wird u.a. über das Ergebnis dieses Erfahrungs- und Meinungsaustausches berichtet.   

 

Teilnehmer:

Ralf Haupt (Sozial-, Ordnungs- und Umweltreferent, FüGK), Herbert Schütz (Leiter Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, FüGK), Tanja Simicic (Umweltamt, FüGK), Günter Reinke (Umweltamt, Chemieingenieur, FüGK), Andreas Sehrig (Ständige Wache, Abteilungsleiter Brand- und  Katastrophenschutz), Mike Flügel (DB Netz AG), Klaus Kruse (DB AG Betriebssicherheit und Notfallmanagement), Claus Reinhardt (Baureferat, FüGK)

 

 

Informationen zur Einsatzbewältigung bzw. Gefahrenabwehr:

  • Auskunft zu transportierten Gütern über Notfall-Leitstelle
  • Gefahrgutkennzeichnung am Wagenmaterial
  • Wagenliste bzw. Frachtpapiere beim Zugführer

 

Zur Einsatzunterstützung wurden Arbeitsgerüste (1), schienenfahrbare Rollpaletten (2) und Schleifkorbtragen (5) den kreisfreien Städten, in deren Bereich sich eine Anlage der DB AG befindet, als sogenannter „Rüstsatz Bahn“ zur Verfügung gestellt. Zudem erleichtert spezielles Kartenmaterial mit Darstellung der Bahnanlagen das Erkennen von Anfahrtsmöglichkeiten an Gleisanlagen.

 

Sicherheitskonzept:

Das im Zuge des Planfeststellungsverfahrens vorzulegende Sicherheitskonzept der DB basiert auf den Richtlinien des Eisenbahn-Bundesamtes EBA und der Europäischen Union für die Zuwegung auf freier Strecke und im Tunnel. Dies betrifft sowohl die Baudurchführung als auch den laufenden Betrieb (z.B. Entfluchtung, Löschwasserversorgung, etc.). Forderung und Nachweis müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (PFV) erfolgen.

 

Mögliche Gefahrenschwerpunkte:

  • Tunnel
  • Durchfahrt Wasserschutzgebiet
  • Zuwegung über Lärmschutzwand (alle 1.000 m, B=1,60 m)
  • Beurteilung der möglichen Einflussgrößen und der Ereigniswahrscheinlichkeiten Tunnel und freie Strecke

Hinweis: Die vorgenannte Zusammenstellung ist Ergebnis einer ersten, vorläufigen Themensammlung und ist im PFV entsprechend auszuführen.

 

 

  1. Fazit

 

Die Kooperation von Rettungskräften und DB-Notfallmanager ist gängige Praxis. Sicherheitskräfte und DB-Notfallmanager arbeiten schon heute im täglichen Einsatz vertrauensvoll und effektiv zusammen. Zudem wird das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen zur Gefahrenabwehr und Ereignisbekämpfung in Katastrophenschutzübungen regelmäßig geübt.

 

Der Um-, Aus- oder Neubau von Bahnstrecken führt zu keiner grundlegenden Änderung vorhandener Reaktions- und Rettungsmechanismen. Das Planfeststellungsverfahren bietet aber den Vorteil, dass in dessen Verlauf die DB Netz AG als Vorhabenträger exakte Aussagen zur Planung und den daraus abzuleitenden sicherheitsrelevanten Themen machen muss. Prüfung und weitergehende Forderungen erfolgen durch die Regierung von Oberfranken.

 

Das im Planfeststellungsverfahren geforderte Sicherheitskonzept führt damit zu einer Erhöhung der Sicherheitsstandards.

 

 

Weitere Infos zum DB-Notfallmanagement:

 

Hier stehen u.a. ein Leitfaden „Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG“ (Besonderheiten bei Ereignissen im Gleisbereich) und ein Leitfaden „Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG: Einsatzvorbereitung, Einsatzdurchführung, Zusammenarbeit“ zum Download bereit.

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat nimmt den Bericht des Umweltamtes und des Baureferates zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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