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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1633-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits seit 2011 hatte das Stadtjugendamt den Ersatzneubau der 3-gruppigen Kinderkrippe mit 40 Plätzen und des 4-gruppigen Kindergartens mit 90 Plätzen zu den Haushaltsberatungen angemeldet. Die Finanzlage der Stadt Bamberg ließ bislang jedoch eine Durchführung und Förderung dieser Maßnahme nicht zu. Dennoch hat der Stadtrat in den Haushaltsberatungen im Dezember 2014 der Durchführung dieser Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, wobei der Träger, der Diözesancaritasverband Bamberg e.V., die Kosten dieser Maßnahme vorzufinanzieren hat. Die hierfür durch den Freistaat Bayern gewährten Zuschüsse werden nach Eingang an den Träger weitergeleitet. Der kommunale Zuschuss wird zusammen mit dem Ersatzneubau des Kindergarten Maria Hilf und der Generalsanierung der Kindertagesstätte Friedrich Oberlin in den nächsten Jahren, je nach Haushaltslage und -möglichkeit, abfinanziert.

 

Die vorliegende Planung ist baurechtlich genehmigt und mit der Förderstelle der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Ebenfalls abgestimmt ist die Maßnahme mit der baufachlichen (Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme) und auch der pädagogischen Fachstelle bei der Regierung von Oberfranken. Etwaige Anregungen der beteiligten Stellen sind im aktuellen Plan- und Kostenstand eingerechnet. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde seitens der Regierung von Oberfranken in Aussicht gestellt.

 

Das neu zu errichtende Kinderhaus wird künftig über 48 Krippenplätze (+ 8) und 100 Kindergartenplätze (+10) verfügen.

 

Auch durch die zeitliche Verzögerung des Projektes sind die ursprünglich geplanten Kosten von 4,1 Mio € zwischenzeitlich auf 4,476 Mio € gestiegen. Einen nicht unerheblichen Teil der Kosten, die auch nicht zu den förderfähigen Kosten zählen und somit alleine vom Träger zu finanzieren sind, betreffen die Abbrucharbeiten der alten Gebäude, die Stellung und Miete der erforderlichen Container für die Bauzeit sowie die damit verbundene Verlegung von KfZ-Stellplätzen gemäß dem städtebaulichen Vertrag mit dem Caritasverband (rund 600.000,00 €!!!). Ein anderer Teil der Kosten; welche bei anderen Maßnahmen eventuell niedriger ausfallen; ist der Topographie des Geländes geschuldet, weshalb die Einrichtung auf 2 Ebenen in den Hang gebaut werden muss. Damit zusammen hängt auch eine aufwändigere Gestaltung der Außenspielfläche.

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen muss, wie immer, in jedem Einzelfall gesondert mit der Vergleichsberechnung nach der früheren 2/3-Regelung im Bayer. Kinderbildungs- und -betreungsgesetz erfolgen. Weiterhin ist die Finanzierung wesentlich durch den Prozentanteil geprägt, den die Regierung für die Stadt Bamberg genehmigt.  In Abstimmung mit der Kämmerei sind wir jedoch übereingekommen, dass der mit diesem Beschluss festgelegte Förderbetrag fix bleibt, auch wenn die exakte prozentuale Förderung durch die Regierung nicht erheblich abweicht. Die Orientierung erfolgt anhand des Fördersatzes der Regierung bei der Maßnahme Friedrich Oberlin.

 

Da die geänderte Finanzierung so gestaltet sein soll, dass sowohl Träger als auch die Stadt Bamberg von der besseren staatlichen Beteiligung profitieren, ist in der nachfolgenden Tabelle zum Vergleich auch die „alte Regelung“ mit abgebildet.

 


Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gestaltet sich nach der bisherigen Regelung folgendermaßen:

 

 

 

 

Aus obiger Berechnung ergeben sich aus der grün gefärbten Zeile, unter Zugrundelegung einer 95%igen Bezuschussung der förderfähigen Kosten durch die Stadt Bamberg, erforderliche Haushaltsmittel von 2.990.551,00 €. Diese sollen nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt werden. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg betrüge demnach 1.495.276,00 €, welche in den nächsten Jahren, je nachdem, wie der städtische Haushalt dies hergibt, abfinanziert werden.

 

Um die Maßnahme beginnen zu können, ist zum einen wegen der Sicherstellung der Finanzierung, aber auch hinsichtlich des Bedarfs der Plätze ein entsprechender Beschluss herbeizuführen. Der Abriss der bestehenden Gebäude und die Aufstellung der Container sollen im Herbst erfolgen. Die Neubaumaßnahme selbst ist mit Beginn Frühjahr 2016 geplant.

 

Nach Rücksprache mit der Kämmerei wird von dort der zuletzt gewährte Zuschuss der Regierung von Oberfranken für eine solche Investitionsmaßnahme mit 46,38 % als zu gering für die Stadt Bamberg betrachtet.  Deshalb möchte das Finanzreferat für diese Großmaßnahme noch einmal mit der Regierung über einen höheren Fördersatz verhandeln. Um das Ergebnis dieser Verhandlung in den Beschluss einzuarbeiten, wird dieser daher als Tischvorlage vorgelegt werden. Eventuell kann der eigentliche Finanzierungsbeschluss auch erst in der Sitzung des Finanzsenates bzw. Stadtrates Ende Juli gefasst werden. Im Jugendhilfeausschuss würde dann nur die grundsätzliche Empfehlung ausgesprochen werden, die Maßnahme durchzuführen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Umsetzung des Ersatzneubaus, beginnend ab Herbst 2015.

 

  1. Die Festlegung der Investitionszuschüsse erfolgt im Finanzsenat und Stadtrat nach  Festlegung der Förderquote durch die Regierung von Oberfranken.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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