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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1634-R6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Zum Stand der Ausbauplanung der DB AG im Stadtgebiet Bamberg hat das Baureferat letztmals in der Vollsitzung des Stadtrates am 22.10.2014 berichtet. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Aktivitäten auf den Weg gebracht, um den Trassenfindungsprozess im Interesse der Stadt Bamberg zu unterstützen.

 

Im Zuge des bisherigen Verfahrens wurde  eine umfassende Entscheidungsmatrix mit Erläuterungsbericht zu insgesamt sechs Handlungsfeldern bzw. Schutzgütern aus Sicht der Stadt Bamberg und der DB Netz AG vorgelegt (Vollsitzung am 25.06.2014 bzw. 24.09.2014).

 

Ergänzend dazu liegen insbesondere zum Thema „Nordflur und Erwerbsgartenbau“ folgende Anträge vor:

  • BuB v. 01.10.2014: Bahnausbau und Gärtnerflächen (Anlage 1)
  • FW v. 07.10.2014: Durchfahrung des Gärtnerlandes im Bamberger Norden (Anlage 2)
  • SPD v. 13.10.2014: Konzept über Ausgleichsflächen für den Wegfall von Gärtnerflächen im Zusammenhang mit dem Bahnausbau (Anlage 3)

 

Zusammenfassend lassen sich daraus folgende Aufgabenstellungen formulieren:

  • Flächenermittlungen (Flächenbilanz, mögliche Ausgleichsflächen, Umfang Erwerbsgartenbau, Eigentümer- und Nutzungskartierung, Beregnungsflächen und Entwicklung seit 1982
  • Darstellung in Flächennutzungsplanung
  • Wegenetz und Leitungspläne (Be- und Entwässerung)
  • Bestandsaufnahme der Grundwassersituation
  • Risiken für den Erwerbsgartenbau und in Folge für den Welterbestatus (Flächeninanspruchnahme, Grundwasser)
  • Mögliche Ersatzflächen in der Südflur

 

Zur Bearbeitung der Anträge wurden die relevanten Akteure u.a. zu einem gemeinsamen Arbeitsgespräch am 03.12.2014 eingeladen. Als Vertreter der Gärtnerschaft nahmen dabei mit den Stadträten Pankraz Deuber, Sebastian Niedermaier (SPD-Stadtratsfraktion) und Hans-Jürgen Eichfelder (FW-Stadtratsfraktion) gleichzeitig auch die Verantwortlichen der vorliegenden Anträge teil. Gleichzeitig konnte das Wasserwirtschaftsamt Kronach WWA (Hans-Joachim Rost) die eigene Rolle als „Amtlicher Sachverständiger“ vorstellen.

 

Dies beinhaltet 1) Formulierung der Rahmenbedingungen und wasserwirtschaftliche Anforderungen (Erfassung der hydrogeologischen Situation, Grundwasserbeobachtung, Beweissicherung, Grundwasser- und Niederschlagswassermanagement zur Bauzeit und im Betrieb, …) und 2) Prüfung der Planunterlagen des Vorhabenträgers.

 

Nachfolgend die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.

 

 

  1. Informationen zum Bereich „Nordflur“

 

Einen Einblick in den Trassenverlauf der Varianten 2 (Oberirdische Durchfahrt und 5 (Tunnel) vermittelt der Luftbildplan „Nordflur – Trassenführung Varianten 2 und 5“ (Anlagen 4 und 5). Zur Nutzungssituation wird zusätzlich auf den Luftbildplan „Nordflur – Beregnungsfläche“ (Anlage 6) und den Flächennutzungsplan (Anlage 7) verwiesen.

 

2.1         Flächenbedarf infolge der Ausbauplanung:

Variante 2 „Oberirdische Durchfahrt“: 2,5 ha (davon gärtnerisch genutzt alleine 1,8 ha)

Variante 5 „Tunnel”: 1,8 ha (davon gärtnerisch genutzt 1,435 ha)

Bei der Variante 5 entfällt die Ausfädelung des Verbindungsgleises. Stattdessen sorgt eine Weichenverbindung im Bereich der Nord-Rampe für den Anschluss an die Bestandsstrecke nach Schweinfurt.

Grundsätzlich sind die wegfallenden Flächen durch gleichwertige Ersatzflächen auszugleichen. Der Ausgleich ist im Planfeststellungsverfahren zu regeln und ist Aufgabe des Vorhabenträgers, der DB Netz AG.

 

2.2    Beregnungsfläche und Nutzungssituation

Vergleicht man im Luftbildplan den Umfang der Beregnungsfläche und die aktuelle gärtnerische Nutzung wird deutlich, dass neben der gärtnerischen Nutzung auch Brachflächen, gewerbliche Flächen und Kleingärten vorhanden sind. Daher sollte es zunächst das Ziel sein, zur Sicherung des Erwerbsgartenbaus in diesem Bereich eine Reaktivierung umgewandelter Flächen vorzunehmen. Dies würde in letzter Konsequenz auch eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes erforderlich machen. Insbesondere wären davon ausgewiesene Gewerbeflächen betroffen, soweit diese im Bereich der Beregenungsflächen liegen. Aus Sicht der anwesenden Gesprächsteilnehmer hat dieser Vorschlag allerdings keine Chancen auf eine Realisierung, weil die betroffenen Grundstückseigentümer offenbar eine künftige Nutzung als gewerbliche Baufläche wichtiger ist, als die Fortsetzung der Reaktivierung einer erwerbsgärtnerischen Nutzung. Daher bliebe alleine der Rückgriff auf Ersatzflächen etwa in der Südflur.

 

2.3    Wegenetz und Entwässerung

Die entsprechenden Flächen sind im städtischen Eigentum. Der Unterhaltungsaufwand liegt ebenfalls bei der Stadt.

 

2.4    Eigentumsverhältnisse

Die städtischen Flächen sind landwirtschaftlich genutzt bzw. verpachtet, d.h. sie stehen nicht als potenzielle Ersatzflächen zur Verfügung.

Zur Realisierung der Ausbauplanung benötigt die DB Netz AG fremde Flächen.

 

2.5    Grundwasserverhältnisse

Detaillierte Informationen zur Grundwasser-IST-Situation liegen derzeit nicht vor. Allerdings hat die DB ProjektBau GmbH im Verlauf der Bestandsstrecke eigene Erhebungen zur Grundwassersituation durchgeführt (Grundwasserbeobachtungspegel, Bohrprofile, …). Derzeit ist noch offen, ob diese Materialien der Stadt zur Verfügung gestellt werden.

 

Qualitative Bewertung:

  • hoher Grundwasserstand und hydraulische Überlastung der Fließgewässer (Sandbach)
  • Sperrwirkung durch das in Tieflage geführte Verbindungsgleis (Grundwasserwanne) und das Rampenbauwerk
  • WWA-Forderung: keinen Aufstau dulden
  • Wasserwirtschaftliche Beurteilung und Berechnung zum möglichen Aufstau im Zustrom und Absenkung im weiteren Verlauf
  • Fachlicher Nachweis, dass keine Auswirkungen auf die bestehenden Grundwasserverhältnisse erfolgen
  • Gutachten zur Grundwassersituation und Beweissicherungsverfahren im Zuge der Genehmigungsplanung
  • Bau- und anlagenbedingtes Grundwassermanagement
  • Maßnahmen zur Grundwasserumläufigkeit gefordert
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung, d.h. ungewollten Aufstau (technische Nachbesserungen, Entschädigungsleistungen,vertragliche Festlegungen, …)

 

Die vorgenannten Themen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vom Vorhabenträger DB Netz  AG nachzuweisen.

 

 

  1. Informationen zum Bereich „Südflur“

 

3.1  Vorhandene Nutzungen

Einen Einblick in die aktuelle Nutzungssituation vermittelt der Luftbildplan „Südflur – Beregnungsfläche“ (Anlage 8):

  • Beregnungsflächen
  • Gärtnerisch bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Energieholzflächen (z.T. in Beregnungsfläche)
  • Bereich südlich Brose-Arena
  • Wasserschutzzonen und Nutzungsmöglichkeiten

 

3.2    Mögliche Ersatzflächen

Aus Sicht der anwesenden Erwerbsgärtner befinden sich im Bereich der „Südflur“ mögliche Ersatzflächen für den Wegfall von gärtnerisch genutzten Flächen in der Nordflur. Demnach wäre beispielsweise zu prüfen, ob die Energieholzflächen innerhalb Beregnungsflächen wieder dem Erwerbsgartenbau zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Flächenressourcen – Bürgerspital-Flächen – befinden sich südlich der Brose-Arena.

 

Über die tatsächliche Verfügbarkeit von Ersatzflächen wären Gespräche unter Beteiligung von WWA, Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg erforderlich. Zudem sollte die DB Netz AG darauf hingewiesen werden, dass bei etwaigen Grundstücksverhandlungen für die Gärtner auch stadtrandnahe Flächen in benachbarten Gemeinden – zumindest übergangsweise – als Ersatz von Interesse sind (Hallstadt, Lichteneiche).

 

Die Verantwortung für die tatsächliche Bereitstellung von Ersatzflächen liegt beim Vorhabenträger DB Netz AG.

 

 

  1. Stellungnahme Bayerischer Bauernverband Kreisverband Bamberg

 

Wie beantragt, wurde mit dem Amt für Landwirtschaft und dem Bayerischen Bauernverband Kontakt aufgenommen. Der Bayerische Bauernverband Kreisverband Bamberg führt in seiner Stellungnahme v. 27.01.2015 aus:

 

Unser Ziel als Bayerischer Bauernverband ist es, den Eingriff beim Flächenverbrauch in gärtnerische und landwirtschaftlich genutzte Flächen, soweit wie möglich gering zu halten, die durch die geplante ICE Baumaßnahme im Bereich der Stadt Bamberg entstehen werden.

 

Aus Sicht der BAMBERGER Gärtner sind bei der ursprünglich geplanten Trasse entlang der bestehenden Strecke und durch den Bahnhof im Bereich der Nordflur (Richtung Hallstadt) und der Südflur die hochwertigsten Böden Bambergs betroffen. Außerdem werden hier bestehende Beregnungs- und Entwässerungsanlagen abgeschnitten. Dazu haben wir Bedenken wegen des Grundwasserstandes, das vor allem in der Nordflur in sehr geringer Tiefe steht und durch die Bauarbeiten hier eine Veränderung des Grundwasserstandes befürchtet werden muss.

 

Als Alternative dazu geht nur die Ostumfahrung von Bamberg, die aber den Nachteil bringt, dass der Flächenverbrauch für landwirtschaftliche Flächen deutlich größer ist. Deshalb können wir keine der beiden Maßnahmen unterstützen, weil eben beide Trassen grundsätzlich Nachteile für die Landwirtschaft verursachen. Oberstes Ziel ist und bleibt aus unserer Sicht den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten.

 

Wir werden uns deshalb erst aus der Sicht der Land- und Forstwirtschaft genau äußern, wenn die öffentliche Auslegung im Planfeststellungsverfahren vorgenommen wird.

 

  1. Zusammenfassung

 

Nach einer überschlägigen Flächenermittlung im Bereich der Nordflur, d.h. im Betrachtungsraum  nördlich und südlich der Kronacher Straße bis zur Bahnlinie im Westen, umfasste die Beregnungsfläche 1982 rund 85 ha. Demgegenüber beträgt die Beregnungsfläche aktuell ca. 60 ha. Davon sind heute ca. 47,2 ha in erwerbsgärtnerischer Nutzung (inkl. Brachflächen). Rund 12,8 ha der ehemaligen Beregnungsflächen sind heute kleingärtnerisch genutzt. Somit wurden insgesamt seit 1982 ca. 37,8 ha anderen Nutzungen zugeführt. Außerdem sind ca. 8,7 ha, die heute noch in erwerbsgartenbaulicher Nutzung stehen, im Flächennutzungsplan als zukünftige Gewerbeflächen überplant.

 

Durch den geplanten Bahnausbau werden rund 1,4 bis 1,8 ha (je nach Variante) in Anspruch genommen. In Relation zu den bereits erfolgten und noch beabsichtigten Flächenumwandlungen muss dieser Wert als gering bezeichnet werden.

 

Weil das Thema „Erwerbsgartenbau“ für die Bewahrung des UNESCO-Welterbes in der Gärtnerstadt, für das immaterielle Erbe und für die Identität der Stadt sehr wichtig ist, wird es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beim Thema „Grundwasserspiegel“ eine gewichtige Rolle spielen. Die konkrete Flächeninanspruchnahme wird demgegenüber nur nachrangig sein können.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Die Anträge von Herrn Stadtrat Deuber v. 01.10.2014, FW-Stadtratsfraktion v. 07.10.2014 und SPD-Stadtratsfraktion v. 13.10.2014 sind geschäftsordnungsmäßig behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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