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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1638-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 GO hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

 

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gem. Art. 87 GO, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gem. Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein. Der vorliegende Bericht (Anlage 1) wurde darüber hinaus um den Abschnitt „Stammdaten“ und innerhalb der wirtschaftlichen Verhältnisse um den Unterabschnitt „Vermögenslage“ ergänzt.

 

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nach der Intention des kommunalrechtlichen Gesetzgebers nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.

 

Berichtsjahr des vorliegenden Beteiligungsberichts ist das Wirtschaftsjahr 2013. Erstmals Eingang in den Bericht gefunden hat die Regionalwerke Bamberg - Beteiligungs GmbH, die im Jahr 2013 gegründet wurde. Ihr Unternehmenszweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Projektgesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien, deren Gegenstand insbesondere die Beratung Planung, Erstellung und das Betreiben von Energie- und Wärmeversorgungsanlagen und –netzen sind.

Um die bestmögliche fachliche Betreuung der Hospizakademie zu gewährleisten, wurde im Jahr 2012 entschieden, die Anteile der Stadt Bamberg an dieser hochspezialisierten Fortbildungseinrichtung an die Sozialstiftung Bamberg zu übertragen. Aufgrund dieser gesellschaftsrechtlichen Änderung wird die Hospizakademie ab dem Jahr 2013 nicht mehr im Beteiligungsbericht der Stadt Bamberg aufgeführt.

 

Da die Sozialstiftung Bamberg als Stiftung und der Entsorgungs- und Baubetrieb als Eigenbetrieb nicht unter die Regelung des Art. 94 Abs. 3 GO fallen, sind sie im Beteiligungsbericht nicht erfasst. Im Falle des Entsorgungs- und Baubetriebs wird dem Transparenzgebot jedoch durch die Offenlegungsverpflichtung gem. § 25 Abs. 4 EBV hinreichend Rechnung getragen.

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

Vom Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Bamberg wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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