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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1646-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Herbst 2013 fand ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Vereins Netzwerk soziale Dienste, Herrn Klaus Busch, statt. Hierbei erklärte dieser, dass die Polizei zusammen mit der Agentur für Arbeit eine betriebliche Kinderkrippe planen möchte. Räume hierfür stehen im Erdgeschoß der Agentur für Arbeit in der Schildstraße zur Verfügung.

 

Am 14.01.2014 wurden dann zusammen mit Vertretern der Polizei und der Arbeitsagentur Räumlichkeiten besichtigt, welche für die Errichtung einer betrieblichen Kinderkrippe durch die Polizei vorgesehen sind. Die vorhandenen Räumlichkeiten erfordern hinsichtlich der Anordnung von Gruppenraum, Schlafraum, Leiterinnen-/Personal-  u. Besprechungsraum gewisse Umbauarbeiten, die sich nach Inaugenscheinnahme jedoch in Grenzen halten. Der Fußboden ist mit Linoleum belegt, welches für den Betrieb einer Krippe grundsätzlich geeignet ist. Hinsichtlich der Beleuchtung ergeben sich voraussichtlich in Gruppen- und Schlafraum Änderungsnotwendigkeiten. Es ist ebenfalls die Möglichkeit einer Außenspielfläche gegeben, die direkt an das Gebäude angrenzt. Der Zugang zur Außenspielfläche ist im Eingangsbereich problemlos herzustellen.

 

Die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich Brandschutz und Fluchtwege, bzw. die sonstigen baulichen Anforderungen sind mit dem Bauordnungsamt der Stadt Bamberg abzustimmen, da für die Umnutzung dieser Räumlichkeiten eine Baugenehmigung in Form einer Nutzungsänderung notwendig ist. Dies wurde den Verantwortlichen der Polizei mitgeteilt und empfohlen, sich baldmöglichst mit dem Bauordnungsamt in Verbindung zu setzen. Die notwendigen Planungen wurden zwischenzeitlich durch das Architekturbüro Paptistella umgesetzt und die Baugenehmigung wurde durch das Bauordnungsamt der Stadt Bamberg erteilt. Die Baukosten für diese Umbaumaßnahme liegen nach Informationen des Trägers bei rund 100.000,00 €. Die Investitionsmittel hierfür werden vom Freistaat Bayern aus seinem Programm zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung gestellt, sodass die Stadt Bamberg hier keine Kosten treffen werden.

 

Hinsichtlich des Bedarfes stellt sich die Situation so dar, dass die verfügbaren 15 Plätze grundsätzlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen sollen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, freie Plätze mit Kindern aus der Stadt Bamberg zu belegen, auch wenn die Eltern keine Beschäftigten der beiden Behörden sind. Dies wurde vom künftigen Träger der Einrichtung zugesichert. Nach der gesetzlichen Vorgabe des BayKiBiG gibt es keine Notwendigkeit mehr, den Bedarf per Verwaltungsakt festzulegen. Dennoch sollte der Bedarf in geeigneter Weise definiert werden. Da die Einrichtung in Bamberg liegt und auch für alle in Bamberg lebenden Kinder, je nach Belegung, offen ist, werden die 15 Plätze für die Stadt Bamberg als bedarfsnotwendig anerkannt, auch wenn dies, wie bereits erwähnt, formal nicht mehr notwendig ist, da sich der formale Bedarf nach dem tatsächlichen Bedarf richtet. Für die laufende Finanzierung in Form der kindbezogenen Förderung bedeutet dies, dass dann bei Bedarf auch sämtliche verfügbaren Plätze mit Kindern aus Bamberg belegt werden könnten und diese Plätze zum offiziellen Bedarfsangebot der Stadt Bamberg gehören.

 

Um diese Einrichtung, die zum Herbst 2015 in Betrieb genommen werden soll, offiziell in das Platzangebot für die Stadt Bamberg aufgenommen werden soll, wollen wir den Bedarf daher offiziell beschließen lassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Schaffung der betrieblichen Kinderkrippe durch Polizei und Agentur für Arbeit in der Schildstraße.

 

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Bedarf von 15 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG in der betrieblichen Kinderkrippe in der Schildstraße 79 anzuerkennen

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe vonfür die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  kindbezogene Förderung: 20.000,00 € bis 50.000,00 € abzüglich Bundesförderung U3.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Da keine Investitionszuschüsse durch die Stadt Bamberg zu leisten sind, fallen lediglich die laufenden Kosten an, die aus der kommunalen Pflichtaufgabe resultieren, Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Mit dem Beschlussvorschlag besteht deshalb Einverständnis.

 

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Anlagen

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