Beschlussvorlage - VO/2015/1651-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Früheres FC-Vereinsheim, Moosstraße 127; Weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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23.06.2015
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I. Sitzungsvortrag:
1. Der FC Eintracht Bamberg nutzte bisher zusammen mit den Keglern der SKC Viktoria das „alte“ Vereinsheim an der Moosstraße 127. Zwischenzeitlich hat der SKC zum 30.06.2015 den bestehenden Mietvertrag bereits gekündigt, weil die Kegler ab 01.07.2015 das „neue“ FC-Vereinsheim der Eintracht-Stiftung nutzen werden. Trotz mehrfacher Nachfragen liegt eine Kündigung des Vertrages seitens des Vereines FC Eintracht für das „alte“ Vereinsheim nicht vor. Laut Aussagen der Eintracht-Stiftung ist aber davon auszugehen, dass im Sommer 2015 das „neue“ Vereinsheim der Eintracht-Stiftung vollständig in Betrieb gehen wird und damit das bisherige Vereinsheim funktionslos ist.
Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes des Vereinsheimes, insbesondere aber wegen der Insolvenz des früheren 1. FC 1901 Bamberg e. V., beschäftigte sich bereits der damalige Senat für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen am 15.03.2005 und am 27.09.2005 mit der Zukunft des Gebäudes. Der Senat beschloss schon damals nur noch Unterhaltsmittel in dem Umfang bereitzustellen, als dies unbedingt zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Gebäudes notwendig war.
Denn damals wie heute ist Fakt, dass – will man das Anwesen weiterhin nutzen – erhebliche Unterhaltsaufwendungen anfallen, die in keiner Relation zum Nutzen und den erzielbaren Mieteinnahmen stehen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund nicht vorhandener Dämmung sehr hohe Energiekosten anfallen, die bei den Mietern zu erheblichen finanziellen Belastungen (Nebenkosten) führen. Die Verwaltung geht davon aus, dass alleine für die Instandsetzung des Daches (mehrfache Wassereinbrüche gerade im Winter) und die Erneuerung der Heizungsanlage von einem Sanierungsaufwand von ca. 150.000,– € auszugehen ist.
Mit dem Auszug der Kegler und der Fußballer aus dem „alten“ Vereinsheim fällt auch endgültig die wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb der Gaststätte weg. Aufgrund der schon aktuell nur noch sporadischen Nutzung des Vereinsheimes war der Wirt bereits bisher kaum in der Lage, einen wirtschaftlichen Betrieb der Gastwirtschaft sicherzustellen.
2. Die frühere Pächterwohnung im „alten“ FC-Vereinsheim wird derzeit zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Diese können in Abstimmung mit der Sozialverwaltung – sofern die Unterbringung an der Moosstraße nicht mehr möglich ist – anderweitig untergebracht werden. Dazu laufen bereits verwaltungsinterne Vorbereitungen.
3. Zusammenfassend wird festgestellt, dass aufgrund der speziellen Gebäudesituation eine anderweitige Nutzung des Gebäudes mit vertretbarem Aufwand nicht machbar ist. Das Gebäude befindet sich energetisch und baulich in einem sehr schlechten Zustand, so dass ein weiterer Betrieb hohe Kosten verursacht. Zudem stehen die Unterhaltsaufwendungen in keiner Relation zu eventuellen Mieteinnahmen. Wirtschaftlich macht der Erhalt keinen Sinn. Sonstige Gründe für den Erhalt sind nicht erkennbar.
4. Daher schlägt die Verwaltung vor, das „alte“ FC-Vereinsheim nach vollständiger Räumung des Gebäudes abzubrechen und für die dann freiwerdende Fläche eine anderweitige Nutzung zu suchen: Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung bereits Kontakt zum MTV Bamberg aufgenommen, der auf seinem Gelände bauliche Erweiterungen plant und dafür weitere Flächen benötigt. Aus der Sicht der Verwaltung wäre diese Lösung zu begrüßen, zumal damit der Volkspark weiter aufgewertet werden kann.
Die neben dem Vereinsheim befindlichen Tennisplätze können – in Abstimmung mit den Betroffenen –zumindest solange dort verbleiben, bis eine anderweitige Nutzung auch für diese Flächen ansteht.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 85.000,– € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,9 kB
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