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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1653-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Aktuelles:

 

Mit Schreiben vom 22.05.2015 hat Frau Staatsministerin Emilia Müller Herrn Oberbürgermeister mitgeteilt, dass die Aufnahme und Unterbringung der zahlreichen Asylsuchenden, die nach Deutschland und Bayern kommen, auch weiterhin zu unseren derzeit größten Herausforderungen gehören. Dies zeigen die aktuellen politischen Entwicklungen und die neuesten Zugangszahlen. Demnach hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 07. Mai 2015 eine neue Prognose zur voraussichtlichen Entwicklung der Zugangszahlen im Asylbewerberbereich übermittelt und rechnet nunmehr für das gesamte Jahr 2015 mit 450.000 Antragsstellenden (400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragsstellern).

 

Für Bayern bedeutet dies konkret 68.985 Antragsstellende (61.320 Erst- und 7.665 Folgeantragsstellende).

 

Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe macht hinsichtlich der Unterbringung der Asylbewerber auch weiterhin eine Gemeinschaftsleistung des Freistaats und der Kommunen dringend erforderlich. Das Ministerium bittet darum, dass sich jeder einzelne Landkreis und jede Stadt und jede Gemeinde in Bayern zukünftig noch stärker als bisher engagiert.

 

Die Staatsministerin weist darauf hin, dass trotz des bisher erfolgten und auch geplanten Ausbaus der Kapazitäten bei den Gemeinschaftsunterkünften der Staat für die Unterbringung weiterhin auf die Unterstützung durch die Kreisverwaltungsbehörden angewiesen ist.

 

Situation vor Ort in Bamberg:

 

Mit Stand vom 09.06.2015 leben 474 Personen in den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften und externen Wohnungen in Bamberg. Davon sind 455 Asylbewerber und 19 Personen sind anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen und noch eine Wohnung suchen.

 

Momentan werden der Regierung von Oberfranken wöchentlich rund 100 Asylbewerber zur Unterbringung im Regierungsbezirk zugewiesen, dies heißt für den Bereich der Stadt Bamberg wöchentlich 7 bis 8 Personen. Bliebe es bei dieser Zuweisungsrate, so würden die noch vorhandenen Plätze in den Gemeinschafts- und Ausweichunterkünften bis Ende August 2015 für die Unterbringung ausreichen.


Die Regierung von Oberfranken hat uns mit Schreiben vom 22. Mai jedoch mitgeteilt, dass die Zahl der insgesamt in Oberfranken zu verteilenden Personen auf zirka 150 in der Woche ansteigen wird. Damit müssten der Stadt Bamberg pro Woche 11 Asylbewerber zur Aufnahme zugewiesen werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Nutzung der Gebäudlichkeiten in der Flynn-Housing-Area kurzfristig nicht realisiert werden kann legt die Regierung von Oberfranken der Stadt Bamberg nahe, nach weiteren dezentralen Unterkünften Ausschau zu halten.

 

Bezüglich der beiden geplanten Gemeinschaftsunterkünfte im Bereich der Flynn-Housing Area ist zunächst die Einschätzung des Gesundheitsamtes Bamberg darüber, ob die Ergebnisse der von der LGA Nürnberg durchgeführten Raumluftmessungen der Unterbringung von Asylbewerbern in den betreffenden Gebäuden entgegenstehen, abzuwarten. Unabhängig hiervon müssen vor Inbetriebnahme der betreffenden Liegenschaften noch diverse bauliche Maßnahmen (Herstellung der Wasser-, Strom- und Wärmeversorgung sowie der Straßenbeleuchtung, Errichtung eines Bauzaunes, Schaffung eines Zufahrtswegs für den Entsorgungs- und Baubetrieb) durchgeführt werden.

 

 

Entsprechend dem Wunsch der Stadt Bamberg, die beiden Gebäude Nr. 7647 und 7648 im Rahmen der Stufe 3 des dauernden Notfallplans zu belegen, ist über eine Aufteilung der anfallenden Investitionskosten in Höhe von zirka 310.000 Euro zwischen dem Freistaat Bayern und der Kommune noch zu entscheiden. Die Regierung von Oberfranken hat auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass das Staatsministerium einer Kostenerstattung gegenüber der Stadt zustimmen würde, sobald die Gebäudlichkeiten für den Notfallplan bei Ausrufung des Notfallplans belegt würden. Diese finanzielle Regelung will jedoch die Regierung von Oberfranken im Rahmen einer schriftlichen Zusicherung vom Ministerium erst abwarten, bevor die weiteren Schritte zur Herstellung der Infrastruktur in Angriff genommen werden. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist davon auszugehen, dass mit einer Inbetriebnahme der beiden Gebäude, die die Regierung als Gemeinschaftsunterkunft nutzen will, nicht vor Ende des Jahres 2015 gerechnet werden kann.

 

Im Ergebnis ist daher das Sozialreferat bereits jetzt wieder bemüht, weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten auszuloten.

 

Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern:

 

In der aktuellen Diskussion wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob es zur Integration der bei uns ankommenden Asylbewerber nicht sinnvoller wäre, diese gleich eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu lassen. Hierzu darf auf die rechtlichen Rahmenbedingungen aufmerksam gemacht werden:

 

Asylbewerber dürfen nach drei Monaten Aufenthalt (Wartefrist) arbeiten, haben aber nur einen „Nachrangigen Arbeitszugang“, das heißt, es muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragt werden, die dann bei der Agentur für Arbeit um Zustimmung anfragen muss. Für eine derartige Zustimmung wird eine Prüfung des Vorrangs und der Beschäftigungsbedingungen durchgeführt.

 

Konkret bedeutet dies, dass die Bundeanstalt für Arbeit der Beschäftigung für Asylbewerbern nur unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen darf, nämlich für das konkrete Stellenangebot darf kein deutscher Arbeitnehmer, EU-Bürger oder entsprechend rechtlich gleichgestellter Ausländer zur Verfügung stehen. Durch die Beschäftigung darf sich außerdem keine nachteilige Auswirkung auf den Arbeitsmarkt ergeben.

 

Diese Vorrangprüfung entfällt für:

 

  • für Hochschulabsolventinnen und –absolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzung für eine Blaue Karte EU erfüllen oder
  • für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben beziehungsweise an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen oder
  • wenn die Menschen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland leben.

 

Anders verhält es sich mit anerkannten Flüchtlingen – diese werden vom Jobcenter betreut (zum Beispiel Syrer). Die Betreuung umfasst die Leistungsgewährung zum Lebensunterhalt und die Integrationsbemühungen in Arbeit einschließlich Deutschkursen. Genauso verhält es sich mit anerkannten Asylberechtigten.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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