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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1659-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Herbst 2014 fragte der Geschäftsführer des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt, Herr Werner Dippold, beim Stadtjugendamt an, ob die Stadt Bamberg Räumlichkeiten für weitere Kinderbetreuungsplätze benötigen würde. Da vor allem im Krippenbereich weitergehender Bedarf, vor allem auch in Bamberg-Ost deutlich vorhanden ist, wurde dies signalisiert. Daraufhin unterbreitete die Arbeiterwohlfahrt dem Jugendamt die Möglichkeit, in den bisherigen Ausweichräumen in der Michelinstraße auch nach Auszug des jetzigen Provisoriums diese weiter nutzen zu können. Das Gebäude in dem sich auch noch andere Nutzungen befinden liegt auf dem Gelände der Firma Michelin und diente bis zur Fertigstellung des Kinderhauses als provisorische Übergangslösung.

Die Firma Michelin hat der AWO diese Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung für Kinderbetreuung angeboten und auch den, für eine etwas längerfristige Nutzung von etwa 7 Jahren, erforderlichen Umbaumaßnahmen zugestimmt. In der alten Fassung des BayKiBiG stand noch in Art. 7 die Formulierung: „Sie kann auch nicht in der Gemeinde gelegene Plätze als bedarfsnotwendig anerkennen,…“. In der neuen Fassung ist dies so nicht mehr zu lesen, da der Gesetzgeber das Verfahren der Bedarfsanerkennung umgestellt hat. So geht das Gesetz nunmehr automatisch von einem Bedarf aus, wenn die Plätze belegt sind. Es bedarf deshalb auch keines formalen Verwaltungsaktes zur Anerkennung dieses Bedarfes mehr, sofern nicht staatliche Finanzhilfen in Anspruch genommen werden sollen.

 

In Absprache mit der Stadt Hallstadt, welche deutlich gemacht hat, dass sie diese Betreuungsplätze für ihren eigenen Bedarf nicht benötigt und auch mit dem Landratsamt Bamberg werden hier 24 Plätze für Kinder unter 3 Jahren für die nächsten Jahre zur Verfügung stehen. Da der Bedarf in Bamberg-Ost erheblich größer ist als die vorhandenen Plätze (mitbedingt durch das Neubaugebiet Dr.-Hans-Neubauer-Straße und die Nato-Siedlung) und es aktuell keine alternativen Möglichkeiten gibt, bietet sich hiermit eine ideale Gelegenheit schnell zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in den Firmen vor Ort, also Michelin, Bosch, Brose und Market-Zentrum sicher auch viele Personen arbeiten, die in Bamberg wohnen und Kinder haben, die eine solche Betreuung benötigen. Wie bei allen anderen Kindertageseinrichtungen auch ist es rein rechtlich aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern zwar nicht auszuschließen, dass diese Einrichtung durchaus auch einmal von Kinder besucht werden, die außerhalb Bambergs wohnen, jedoch werden auch hier gemäß Absprachen mit allen Trägern vorrangig Kinder aus Bamberg aufgenommen werden.

 

Die für eine längerfristige Nutzung notwendigen Umbaumaßnahmen sind zusammen mit dem Träger und dem Architekten besprochen und sowohl planerisch als auch kostenmäßig fixiert. Die Grundrissplanung und die Kostenberechnung liegen als Anlagen bei. Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen betragen demnach 148.913,63 €. Der Eigenanteil des Trägers bei dieser Umbaumaßnahme wurde in der Form signalisiert, dass auf jeden Fall die Kosten für das lose Mobiliar und die Spielgeräte übernommen werden sowie die durch den Zuschuss der Stadt Bamberg ungedeckten Baukosten. Die Stadt Bamberg übernimmt in Abstimmung mit dem Finanzreferat und Herrn Oberbürgermeister die eigentlichen Umbaukosten, die jedoch auf maximal 120.000,00 € gedeckelt werden. Nach den gemeinsamen Planungen soll der Umbau in den Monaten August und September erfolgen, sodass die Plätze idealer Weise zum 01.10.2015 zur Verfügung stehen könnten.

In Absprache mit dem Finanzreferat werden die erforderlichen Finanzmittel zu einem Teil aus Mehreinnahmen und zum anderen Teil aus dem Budgetring des Jugendamtes finanziert. Der erforderliche Mietvertrag zwischen Michelin und der Arbeiterwohlfahrt liegt leider noch nicht vor, da dieser in der Zentrale von Michelin in Karlsruhe entworfen wird. Sollte hier ein geringer Mietpreis verlangt werden, so wird dieser analog der bestehenden Regelung in Form der Nettokaltmiete für die Zeit der Nutzung als Kinderkrippe von der Stadt Bamberg übernommen.

 

Mit der Entwicklung des Konversionsgeländes muss dann auch die notwendige soziale Infrastruktur, z.B. in Form von Kindertageseinrichtungen geschaffen werden, sodass diese Einrichtung dann zu gegebener Zeit wieder aufgegeben werden kann. Der Mietvertrag für diese Räume ist deshalb zunächst auf 7 Jahre fixiert worden.

 

Hinsichtlich der verwaltungstechnischen Abrechnung dieser Einrichtung wird die Verwaltung mit der Stadt Hallstadt und dem Landratsamt Bamberg die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen abklären. Die grundsätzliche Zustimmung der beiden Stellen zu dieser Betreuungseinrichtung liegt vor.

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II. Beschlussvorschlag

 

 

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1.                Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
  2.                Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

              Dem Stadtrat wird empfohlen:

2.1               den Bedarf von 24 Krippenplätzen in der Kinderkrippe in der Michelinstraße, 96103 Hallstadt als               bedarfsnotwendig anzuerkennen;

2.2               der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg e.V. die Trägerschaft für diese Kinderkrippe mit der               Maßgabe zu übertragen, dass hier vorrangig und überwiegend Kinder mit der Stadt Bamberg als               Aufenthaltsgemeinde aufgenommen werden;

2.3               der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg e.V. für die notwendigen und unbedingt erforderli-              chen Umbaumaßnahmen einen Investitionskostenzuschuss von maximal bis zu 120.000,00 € zu               ge-              währen;

2.4               die Haushaltsmittel sind bei Haushaltsstelle 46400.98830 im Haushalt 2015 bereit zu stellen;

2.5               der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg e.V. den monatlichen Nettomietzins für diese Räum-              lichkeiten für die Dauer der Nutzung als Kinderkrippe zu erstatten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von maximal 120.000,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Mehreinnahmen aus staatl. Zuwendungen:                                          70.000,00 €

Minderausgaben aus BR 510, HSt. 45580.76010                            50.000,00 €

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  kindbezogene Förderung: ~100.000,00 € abzüglich Bundesförderung U3; jährliche Mietkosten in noch festzulegender Höhe

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der aktuellen Bedarfssituation erscheint die vorübergehende (etwa 7 Jahre) Schaffung von 24 Plätzen für Bamberger Kinder in der Kinderkrippe Michelin durch einen städtischen Investitionskostenzuschuss i.  H.  v. max. 120.000 € sinnvoll. Auch die Regierung von Oberfranken stimmt einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung im vorliegenden Fall ausnahmsweise zu. Die Deckung des Mittelbedarfs kann zu einem Teil aus Mehreinnahmen im Bereich der Kinderkrippen (70.000 € Mehreinnahmen bei HSt. 46400.36000) erfolgen. Der Restbetrag (50.000) wird aus Mitteln des Budgets des Jugendamtes geleistet (HSt. 45580.76010).

 

 

 

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Anlagen

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