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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1664-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte sind noch einmal erheblich gestiegen, was sich in dem Ausbau der Kinderbetreuung, der Steigerung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und neu in den Ausgaben für die unbegleiteten Minderjährigen/Volljährigen, welche von der Jugendhilfe betreut werden müssen, widerspiegelt.

 

Die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" sind dem Sitzungsvortrag beigefügt und zwar für alle Haushaltspositionen, für welche das Stadtjugendamt anordnungsberechtigt ist. Zu unterscheiden hiervon ist der Budgetring 510, welcher bestimmte Positionen nicht beinhaltet (wie z.B. Kosten für Bürobedarf, EDV, Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit etc.):

 

1.              Verwaltungshaushalt 2016 mit

1.1              Zusammenstellung Haushaltsentwurf - Jugendhilfe – 2016

1.2              Seiten 1 mit 30 für die einzelnen Unterabschnitte

2.              Vermögenshaushalt 2016 mit Seite 1 bis 3

 

 

1.              Verwaltungshaushalt 2016

 

In der Gegenüberstellung haben wir neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2016 für einen besseren Vergleich angeordnet:

  •                                         Anforderungen und Ansätze für den Haushalt 2015
  •                                         Rechnungsergebnis 2014
  •                                         Rechnungsergebnis 2013

 

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2016 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Die Begründungen bei den verschiedenen Unterabschnitten erläutern die wichtigsten Veränderungen. In der Sitzung erfolgen zusätzliche Hinweise und Ergänzungen.

 

Auch 2014 waren die Fallzahlen in den Bereichen Meldungen und Inobhutnahmen nochmals gestiegen. Die Kosten der Inobhutnahme sind bedingt durch etliche länger andauernde Inobhutnahmen in stationären Einrichtungen, aber auch wegen über mehrere Monate anhängiger Familiengerichtsverfahren. In einem länderübergreifenden Vergleich liegt Bayern hierbei jedoch mit 178,8 je 1.000 der unter 18-Jährigen noch deutlich unter dem Durchschnitt in Deutschland mit 215,4 je 1.000.

 

Die Kinder- und Jugendhilfe ist von ihrem Selbstverständnis und von ihrem Auftrag her sowohl eine Klienten bezogene soziale Dienstleistung als auch eine Agentur des staatlichen Wächteramtes. Diesen doppelten Auftrag gilt es immer im Blick zu haben, wobei die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit sich häufig auf das Jugendamt als staatlichen Wächter verdichtet.

 

Dem Haushaltsentwurf  2016 liegt die aktuelle Situation zu Grunde, wobei dies die bundesweite Entwicklung widerspiegelt. Die auf Basis des tatsächlichen Ansatzes 2015 (gekürzt um rund 625.000,00 €) deutliche Erhöhung des Gesamtansatzes im Zuschussbereich entfällt 2016 mit rund 474.000,00 € auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie mit ca. 1,75 Mio. € auf den Bereich der Kindertagesbetreuung. Hierbei ist die vom Bayer. Ministerrat angekündigte Erhöhung des Basiswertes um 5,47 Prozentpunkte bereits in den Ansätzen berücksichtigt. Weiterhin gilt es zu bedenken, dass die mit zunehmender Anzahl der unbegleiteten Minder-/Volljährigen die Kosten auf in diesem Bereich der Hilfen zur Erziehung steigen. Auch wenn unterstellt wird, dass die hier anfallenden Kosten zu 100% erstattet werden, kommt es nach den Erfahrungen doch zu einer erheblichen zeitlichen Verschiebung der Rückerstattungen, was sich dann im Rechnungsergebnis zeigen wird.

 

Die Jugendhilfe musste in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben bewältigen und ein Ende ist nicht absehbar, denkt man an die geplante Änderung bei der Betreuung der Schulkinder in den Randzeiten und Ferien. Den Spagat zwischen Ausfallbürgen sowie ziel- und kostenbewusster Steuerung zu bewerkstelligen, fällt zunehmend schwerer.

 

Die geplante Erhöhung der Pflegegelder konnte zum 01.01.2015 leider nur zu 50% erfolgen, da der Stadtrat hierfür lediglich die anteiligen Mittel zur Verfügung stellte. Die zweite Hälfte der Erhöhung soll zum 01.01.2016 erfolgen, so es dann zur entsprechenden Bereitstellung der Haushaltsmittel kommt.

 

Durch das große Engagement der zuständigen Fachkräfte im Pflegekinderdienst konnten auch 2014 Kinder und Jugendliche trotz erheblicher Krisensituationen in ihren Pflegefamilien verbleiben, was der Stadt Bamberg Kosten für 12 Monate Heimerziehung in Höhe von 475.000,00 € ersparte.

 

Mit präventiven Projekten wie Opstapje und neu auch Opstapje-Baby, den Familienstützpunkten und der Bundesinitiative Frühe Hilfen versucht das Stadtjugendamt weiterhin in kleinen Schritten, Kinder und Ihre Familien in ihren eigenen Systemen zu stärken, damit es nicht zu leistungs- und damit kostenintensiveren Maßnahmen kommt. Hier Abstriche machen zu wollen ist aus unserer Sicht Sparen an der falschen Stelle, denn die hier eingesetzten Mittel sind nicht einmal die Kosten für einen einzigen Heimfall!

 

Die sogenannten „geerbten Fälle“ (Fälle, welche wir durch Zuzug der Sorgeberechtigten nach Bamberg rechtlich zwingend übernehmen müssen) haben sich zwischenzeitlich eingependelt. Momentan liegen wir bei den Kosten für diese Fälle bei rund 1.000.000,00 €.Auf die zusätzliche Belastung wegen der unbegleiteten Minderjährigen und Volljährigen haben wir ja bereits an anderer Stelle hingewiesen.

 

Erfreulich ist erneut die Tatsache, dass die mit den Bamberger Trägern im Jahr 2000 ausgehandelte Fachleistungsstunde noch immer Bestand hat und dass der Stundensatz nun schon im 15. Jahr unverändert geblieben ist.

             

Bei den Förderangeboten wirken sich vor allem die Beitragserhöhungen der Kindertageseinrichtungen sowie die erheblich gestiegene Platzkapazität bei der Betreuung von Kindern unter Drei kostensteigernd aus. Bei der Kindertagespflege müssen wir aufgrund einer Beanstandung des Sozialministeriums unsere Richtlinien  rückwirkend ändern (siehe eigener TOP). Diese Änderung mit einer weiteren Differenzierung hinsichtlich der Qualifizierung der Tagespflegepersonen führt zwangsläufig zu einer weiteren Kostensteigerung.

 

Wir möchten explizit darauf hinweisen, dass in unserem Haushaltsentwurf keinerlei Positionen enthalten, die „wünschenswerte“ Ansätze beinhalten. Die Anforderungen beinhalten immer nur die zum aktuellen Zeitpunkt für ein Jahr hochgerechneten Kosten für das gesamte Aufgabenspektrum des Jugendamtes.

 

Die Leistungen nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sind Pflichtleistungen, welche in vielen Teilen nicht nur von der Art, sondern auch Umfang vorgegeben sind. Hierbei wird manchmal vergessen, dass auch die Leistungen an die Kindertageseinrichtungen neben der kindbezogenen Förderung keine freiwilligen Leistungen sind, denn letztendlich ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sodass bei kommunalen Einrichtungen sämtliche Kosten zu 100% übernommen werden müssten. Das Subsidiaritätsprinzip sagt sogar aus, dass eine Einrichtung dem freien Träger selbst dann zu übergeben ist, wenn die Kosten genauso hoch sind, wie wenn sie die Kommune selbst betreiben würde.

 

 

Abschnitt 45

Anforderung 2016

Anforderung 2015

Aktueller Ansatz 2015

RE

2014

Einnahmen

3.665.092,00

1.906.092

1.906.092,00

1.473.255,00

Ausgaben*

10.598.720,00

8.546.620

8.360.820,00

7.025.439,67

Zuschuss

6.933.628,00

6.640.528

6.454.728,00

5.552.184,67

              * in diesem Betrag ist der im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltene Ansatz für den Stadtjugendring nur im Rechnungsergebnis enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Bei der kindbezogenen Förderung sind aktuell die Basiswerterhöhung zum 01.01.2015 sowie konkret absehbare neue Plätze einkalkuliert. Ebenfalls enthalten ist die Erhöhung zur Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen, welche der Freistaat zunächst als sogenannten Qualitätsbonus Plus als freiwillige Leistung einführen wollte, dies nun laut Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2015 aber als gesetzliche Basiswerterhöhung umsetzt. Diese Erhöhung des Basiswertes von aktuell 982,06 € auf 1.035,75€ bedeuten im Ausgabenbereich rund 750.000,00 € an Mehrausgaben! Was hierbei jedoch noch nicht eingerechnet wurde sind die Veränderungen, welche sich evtl. aus dem aktuell laufenden Tarifstreit ergeben.

              Auch wenn die Stadt Bamberg einen guten Standard bei der Kinderbetreuung erreicht hat, was auch heuer wieder in den Ergebnissen der jährlichen Online-Elternbefragung zum Ausdruck kommt, sind die Entwicklungen in der Gesellschaft und speziell auch in der Städtebauentwicklung in Bamberg dafür verantwortlich, dass hier ständige Anpassungen an den sich verändernden Bedarf vorzunehmen sind. Sowohl die Schaffung, als auch die laufende Finanzierung kosten der Stadt Bamberg zwar einiges an Finanzmitteln. Diese rechnen sich aber im wirtschaftlichen Sinn in mehrfacher Hinsicht und zwar durch Aufträge für die heimische Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen und später durch mündige, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler.

 

              Der Vertrag für das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit durch iSo e.V. wurde für 2015 bis 2017 erneuert. Das Budget wurde in Absprache mit den beteiligten städtischen Stellen für die nächsten 3 Jahre angepasst und ist so im Entwurf dargestellt. Das Budget für den seit 2015 übernommenen Aufgabenbereich von Streetwork wurde gemäß der von iSo e.V. gemeldeten Anforderung ebenfalls angepasst.

Abschnitt 46

Anforderung 2016

Anforderung 2015

Aktueller

Ansatz 2015

RE

2014

Einnahmen

7.788.900,00

6.562.400,00

5.978.600,00

6.902.659,31

Ausgaben*

15.519.400,00

12.844.600,00

12.541.000,00

13.535.672,59

Zuschuss

7.730.500,00

6.282.200,00

5.978.600,00

6.633.013,28

              * in diesem Betrag sind die im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltenen Ansätze für das Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur im Rechnungsergebnis mit enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Die Steigerung des Zuschussbedarfes im Budgetrings 510 des Jugendamtes wird diesmal überwiegend durch die Zuwendungen an Einrichtungen hervorgerufen. Sie beträgt, je nach Betrachtungsweise, 2,7 Mio. € (ausgehend vom Rechnungsergebnis 2014) bzw. 2,2 Mio. € (bezogen auf den aktuellen Ansatz). Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass für 2015 die angeforderten Haushaltsmittel um rund 625 Tsd. € gekürzt wurde. Nach unseren aktuellen Fallzahlen und Hochrechnungen sind die angeforderten Haushaltsmittel zwingend erforderlich. Fallmehrungen bzw. außergewöhnliche Fallkonstellationen mit besonderen Entgelten sind bei all diesen Kalkulationen nicht mit eingerechnet.

 

1.1              Globalbetrag:

 

Der Globalbetrag für die sogenannten rein freiwilligen Leistungen ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert vorgesehen. Bei den Projekten der berufsbezogenen Jugendarbeit gibt es aktuell nur noch das Projekt der Hauswirtschaftsdienste des SKF Bamberg e.V. Eventuell gibt es hier im nächsten Jahr ein neues Projekt, was bedeuten würde, dass sich die dann erneut 2 Projekte den Ansatz teilen müssten, wie es auch vorgesehen ist. Die Beträge der anderen Zuschussempfänger in dem Globalansatz sind unverändert zum Vorjahr. Die durch die Lebenshilfe Bamberg e.V. übernommene Aufgabe des Mobilen Fachdienstes für die Kindertageseinrichtungen in Bamberg wird auch 2016 wieder von der Stadt Bamberg im üblichen Rahmen unterstützt. Die freie Zuschussspanne ist auch 2016 wieder für das Projekt Opstapje-Baby gedacht, wobei sich dies noch ändern könnte, je nachdem, wie die Haushaltsberatungen verlaufen.

 

2.              Vermögenshaushalt

 

Mit dem Vermögenshaushalt 2016 werden verschiedene Maßnahmen vorgelegt, die seit einigen Jahren einen absolut dringenden Sanierungsbedarf haben. Hierbei werden bei den aktuell auszuführenden Maßnahmen lediglich beim Ersatzneubau von Kinderkrippe und Kindergarten St. Elisabeth neue Platzkapazitäten geschaffen. Weiterhin werden auch Maßnahmen zur Neuschaffung vor allem von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren angemeldet, die dringendst erforderlich sind.

 

Die sonstigen allgemeinen laufenden Sanierungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen können nach den Meldungen der Träger im Rahmen der üblicher Weise im Verwaltungshaushalt bereit stehenden Haushaltsmittel für freiwillige Zuschüsse zu Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (HSt. 46400.70890, 46420.70890, 46440.70890) nicht abgewickelt werden. Für 49 Einrichtungen stehen insgesamt nur 190.000,00 € zur Verfügung. Deshalb wurden die Ansätze in allen 3 Unterabschnitten entsprechend angehoben. Hierbei ist auch zu beachten, dass diese Mittel praktisch vollständig in die regionale Wirtschaft in kleine und mittlere Betriebe fließen und die Träger der Einrichtungen jeweils 50% der Maßnahmekosten selbst tragen.

 

Nachdem die Stadt Bamberg jedoch im Haushalt 2012, 2013 und auch 2014 nicht die Möglichkeit fand den Ersatzneubau von St. Elisabeth aufzunehmen, wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 ein Weg gefunden, dieses Projekt zu realisieren. Nach den aktualisierten Kostenberechnungen stellt sich, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung die Finanzierung wie unten abgebildet dar. Hierbei muss der Träger selbst 1,5 Mio. € beisteuern.

 

In der Anmeldung der letzten 4 Jahre ist ebenfalls die Generalsanierung des Kindergarten Friedrich Oberlin genannt. Auch hier konnte der Weg für die Realisierung im Haushalt 2015 gefunden werden. Für beide Maßnahmen müssen die Träger jedoch den kommunalen Zuschussanteil vorfinanzieren und erhalten nach Haushaltslage diesen in Raten wieder. Der staatliche Anteil ist aber als Finanzierungsanteil vorzusehen, da dies für die Träger zur Sicherstellung der Finanzierung notwendig ist. Neben den unten angemeldeten kleineren Sanierungsmaßnahmen stehen in den kommenden Jahren noch die Generalsanierungen an und zwar:

 

Kindergarten Jean-Paul, Hegelstr. 47

Kindergarten St. Johannes, Oberer Stephansberg 7

Kindergarten St. Anna, Ferdinand-Braun-Str. 40

 

Hinsichtlich des Kindergarten St. Anna hat die dortige Kirchenstiftung aufgrund des baulichen Zustandes und der verstärkt auftretenden Mängel die Generalsanierung bzw. Ersatzneubau des derzeit 4-gruppigen Kindergartens beschlossen. Ein entsprechendes Schreiben liegt dem Jugendamt vor. Nach Mitteilung des Diakonischen Werkes Bamberg-Forchheim e.V. gibt es auch beim Kindergarten Philippus erheblichen Sanierungsbedarf, auch wenn es sich hierbei um die jüngste der genannten Einrichtungen handelt. Hier soll aber versucht werden, diesen im Rahmen der Mittel aus den Investitionszuschüssen zu decken. Bei all diesen Sanierungsmaßnahmen wird seitens der Verwaltung natürlich auch immer geprüft, ob die Möglichkeit, aber auch der Bedarf besteht, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Aus Sicht der Verwaltung besteht weiterhin vor allem in Bamberg-Mitte und in Bamberg-Ost größerer Bedarf, weshalb bei der Generalsanierung der drei oben genannten Einrichtungen auch eine Ausweiterung des Betreuungsangebotes geprüft wird. Die Verwaltung des Jugendamtes wird hier in Abstimmung mit dem Finanzreferat zu gegebener Zeit wieder berichten. Die Maßnahmen mit der Ziffer 1 sind bereits in der Umsetzung, oder zur Umsetzung dem Grunde nach genehmigt. Die Maßnahmen mit der Ziffer 2 sind für eine Umsetzung in 2016 geplant.

 

Die nachfolgend genannten Maßnahmen bilden auch die Reihenfolge als Prioritätenliste für die Umsetzung der Maßnahmen mit staatlicher Förderung in Form von Neuerrichtungen oder Generalsanierungen. Die drei kleineren Sanierungsmaßnahmen wurden von der Verwaltung überprüft und als absolut zwingend notwendig erachtet. Da diese nicht aus dem Globalansätzen für Investitionsmaßnahmen entnommen werden können, sollen die Haushaltsansätze deshalb hier gesondert beantragt werden.

 

 

 

Maßnahme

Gesamtkosten d. Maßnahme

Bruttoaufwand Stadt Bamberg

Staatl. Förderung (vorauss.)

Nettoaufwand Stadt Bamberg

1

UA 46400/46420

Kinderkrippe Bienenkorb und Kindergarten St. Elisabeth

Ersatzneubau

4.476.000,00

2.990.551,00

1.495.275,00

1.495.275,00

1

UA 46420 Kindergarten Friedrich Oberlin

Generalsanierung

1.643.517,93

1.093.235,00

507.042,00

586.193,00

1

UA 46420 Kindergarten

Maria Hilf

Teilrestfinanzierung 2016 mit weiteren 100.000,00 €

1.760.000,00

1.104.500,00

314.000,00

790.500,00

2

UA 46400 Kinderkrippe Schützenstraße

Einbau von 2 Krippengruppen

900.000,00

648.000,00

324.000,00

324.000,00

2

Kinderhaus Montessori

Einbau von 2 Krippen- u. 1 Kindergartengruppe auf Konversionsgelände

1.000.000,00

720.000,00

360.000,00

360.000,00

3

UA 46420 Kindergarten Waldorf

Dachteilsanierung u. Fassadendämmung

85.000,00

42.500,00

Keine staatl. Förderung wegen Bagatellgrenze

42.500,00

3

UA 4642 Kinderhaus Sylvanersee

Dach- u. Fassaden-arbeiten, Erneuerung Außenspielfläche

250.000,00

125.000,00

Hier wird noch geprüft, ob eine staatl. Förderung möglich ist.

125.000,00

3

UA 46420 Kindergarten Philippus

Sanierung Sanitärbereich u. Heizungserneuerung

95.000,00

47.500,00

Keine staatl. Förderung wegen Bagatellgrenze

47.500,00

 

Für die Haushaltsplanung 2016 bedeutet dies:

 

 

Hierbei gilt zu beachten, dass das Montessori-Kinderhaus auf dem Konversionsgelände liegt und die haushaltstechnische Zuordnung noch geklärt werden muss. Deshalb haben wir diese Maßnahme auch nicht, wie die restlichen Projekte im Vermögenshaushalt bereits als Erstentwurf eingetragen. Dies erfolgt zu gegebener Zeit durch das Kämmereiamt. Bei der KiTa Montessori an der High-School kann lt. Kämmereiamt noch nicht abschließend entschieden werden, ob dieses Projekt im städtischen Haushalt oder im speziellen Konversionshaushalt zu verorten ist. Aus diesem Grund wurde hierfür auch noch keine explizite Haushaltsstelle angelegt. Gleichwohl ist dieses Projekt für 2016 anzumelden. Die richtige Zuordnung erfolgt dann durch die Verwaltung zu gegebener Zeit.

 

Als weitere Investitionsmaßnahme im Vermögenshaushalt 2016 muss das Stadtjugendamt wieder einmal einen neuen Dienstwagen beantragen. Das aktuelle Fahrzeug (VW Golf) wird im nächsten Jahr 10 Jahre alt und die Laufleistung beträgt momentan 155.000 km. Da das Fahrzeug von rund 20 Personen gefahren wird, unterliegt es dadurch automatisch einer höheren Beanspruchung. Die Mittel hierfür werden jedoch im Etat des Fachbereich 6a/Beschaffung beantragt und finden sich somit nicht in unseren Anforderungen wieder.

 


Von den gesamten Sozialausgaben in ganz Deutschland gerechnet lag der Anteil der Kinder- und Jugendhilfe 2013 gerade einmal bei 7,1%.

Wenn von Kostenexplosionen im Sozialbereich gesprochen wird, muss dies auch immer im Kontext und Zusammenhang der jeweiligen Leistungsarten und Anteile am Gesamtvolumen betrachtet werden, um ein realistisches Bild zu erhalten. Im Übrigen haben sich die Sozialausgaben Deutschlands im europäischen Vergleich gegen den Trend entwickelt und lagen 2014 unter denen von 2010, gerechnet vom Prozentanteil des Bruttoinlandsproduktes des jeweiligen Landes.

 


Betrachtet man sich die Sozialen Leistungen der Kommunen insgesamt (siehe Grafik Städtetag), so wird auch hierbei deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe bei weitem nicht den Mammutanteil der Sozialen Leistungen ausmacht, welche die Kommunen zu stemmen haben.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2016 anzumelden und zwar

2.1              den Abschnitt "Jugendhilfe" des

              Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 mit den Seiten 1 - 30 und den Endsummen

              Ausgaben              =              26.505.973,00 €

              Einnahmen=              11.471.747,00 €

              Zuschussbedarf              =              15.034.226,00€

und

 

2.2              im Vermögenshaushalt 2016 nachfolgende Ausgabehaushaltsmittel:
 

1.              UA 46400/46420
              Kinderkrippe Bienenkorb + Kindergarten St. Elisabeth

              Ersatzneubau + Erweiterung                            1.000.000,00 €

2.              UA 46420 Kindergarten Friedrich Oberlin

              Generalsanierung des 3-gruppigen Kindergartens                            235.000,00 €

3.              UA 46420 Kindergarten Maria Hilf

              Ersatzneubau des 3-gruppigen Kindergartens
              Restfinanzierung                            100.000,00 €

4.              UA 46400 Kinderkrippe Schützenstraße
              Errichtung von 2 Krippengruppen                            580.000,00 €

5.              Montessori Kinderhaus
              Errichtung von 2 Krippen- u. 1 Kindergartengruppe              600.000,00 €

6.              UA 46420 Kindergarten Waldorf
              Dachteilsanierung, Fassadendämmung                            42.500,00 €

7.              UA 46420 Kinderhaus Sylvanersee
              Dach- u. Fassadenarbeiten, Neugestaltung Außenanlage              125.000,00 €

8.              UA 46420 Kindergarten Philippus
              Sanierung Sanitärbereich u. Heizungserneuerung                            47.500,00 €

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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