"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1665-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 20.03.2007 wurden die Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg erlassen.

 

Diese wurden mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bamberg vom 29.01.2009, 28.01.2010, 25.04.2013 sowie 09.07.2014 auf Grund gesetzlicher Veränderungen und Erfahrungen in der praktischen Anwendung geändert.

 

Im Rahmen der aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII sowie durch das BayKiBiG wurde die geänderte Systematik hinsichtlich der Zusammensetzung des Tagespflegegeldes an die Tagespflegepersonen mit der letzten Änderung zum 01.01.2015 vorgenommen.

 

Nach § 23 Abs. 2a SGB VIII ist die laufende Geldleistung leistungsgerecht auszugestalten. Dabei hatte das Stadtjugendamt Bamberg die Intention, die Qualifizierung der Tagespflegepersonen nicht direkt zu differenzieren, um nicht hierdurch eine „Zweiklassengesellschaft“ zu schaffen und Tagespflegepersonen ohne berufliche Qualifikation zu demotivieren. Leider wurde diese Regelung vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration mit Schreiben vom 06.05.2015 beanstandet. Somit sind wir rechtlich gezwungen die beschlossenen Richtlinien noch einmal hinsichtlich der beruflichen Qualifikation der Tagespflegepersonen anzupassen.

             

Ohne eine leistungsgerechte Ausgestaltung des Tagespflegegeldes und die Umsetzung eines differenzierten Qualifizierungszuschlages kommt die Stadt Bamberg als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihrer Pflicht ausreichend Betreuungsplätze in Kindertagespflege vorzuhalten nicht nach, was bedeuten würde, dass die staatliche Refinanzierung im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG entfallen würde.

 

Als Differenzierung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird die Stadt Bamberg deshalb künftig Personen, welche über eine entsprechende berufliche Qualifikation im Sinne von Fachkräften nach § 16 AVBayKiBiG verfügen ein Qualifizierungszuschlag in Höhe von 30% des Grundbetrages gewähren. Tagespflegepersonen, die diese Qualifikation nicht besitzen sowie pädagogische Ergänzungskräfte erhalten einen Zuschlag von 20%, so wie es auch bereits bislang in den Richtlinien enthalten war.

 

Aktuell betrifft diese neue Differenzierung lediglich 2 Personen, welche über die entsprechende Ausbildung verfügen und im Rahmen der Kindertagespflege in Bamberg tätig sind. Die (unvermeidbare) finanzielle Mehrbelastung hierdurch hält sich somit in Grenzen und ist im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel abzudecken. Bei dem aktuellen Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung ist auch in nächster Zukunft nicht zu erwarten ist, dass sich dies grundlegend ändert.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Sachvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient. Mit den Änderungen der Richtlinien zur Kindertagespflege besteht Einverständnis.

 

2.              Die in der Anlage beigefügten Richtlinien der Stadt Bamberg zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII werden ab dem 01.01.2015 beschlossen.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von unter 53.000 €/Jahr, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist; Andernfalls würden Mindereinnahmen in Höhe von mehr als 70.000 € entstehen.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...