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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1689-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

a) Initiative „IBA Bamberg“

Am 27.05.2015 hat die privat organisierte Arbeitsgruppe IBA Bamberg ein Konzeptpapier ( s. Anlage 1 ) im Rahmen eines Gespräches mit Oberbürgermeister Starke vorgestellt.

Darin werden einzelne Belange des bereits seit 2013 laufenden komplexen Konversionsprozesses mit seinen dialogorientierten Beteiligungsverfahren tangiert, teilweise nochmals bereits im Planungsgutachten der Konversion  umgesetzte Ideenvorstellungen skizziert und neue Themenkreise aus der gesamtstädtischen Betrachtung heraus vorgestellt.

Die Verwaltung hat sich bereits 2013 umfänglich mit dem Thema einer IBA für Bamberg auseinandergesetzt und zahlreiche Erfahrungen aus laufenden IBA-Verfahren ( IBA Heidelberg, IBA Basel, IBA Thüringen ) und konkreten Ausstellungen ( z.B. IBA Hamburg ) gesammelt und ausgewertet. Mögliche und anerkannte Kriterien ( Selbstbindung der Kommunen ) für eine Internationale Bauausstellung wurden vorgestellt und für den Bereich der Stadt Bamberg geprüft.

 

b) Konversionsprozess und Rahmenplanung im Kontext von Qualitätskriterien und Baukultur

Für ein übergeordnetes Verständnis zum Thema Qualitätskriterien und Baukultur können Zielsetzungen von exzellenten Formaten wie Internationale Bauausstellungen durchaus adaptiert werden. Zitat aus dem Sitzungsvortrag „Internationale Bauausstellung (IBA)“  im Konversionssenat vom 18.06.2013 unter 2.1. Nr.5 ( s. Anlage 2 ):

„Jede IBA steht dafür, über die Qualifizierung von Verfahren zu einer neuen Planungs- und Baukultur zu gelangen, die als Zusammenspiel von Prozess- und Ergebnisqualität erkennbar wird.“

Das Bamberger Fachforum „Planungskultur“ - im Rahmen des dialogorientierten Beteiligungsprozesses der Konversion - vom 10.09.2013 unter Einbindung des damaligen Geschäftsführers der IBA Thüringen GmbH und ehemaligen Staatssekretärs im Bundesbauministerium Herrn Dr. Lüttke-Daldrup sowie des für das Bundesbauministerium tätigen beratenden Exekutivmitgliedes Herrn Prof. Kunibert Wachten hat für die Belange der Stadt Bamberg folgendes Ergebnis gezeigt:

1. Eine Konversion allein hat kein Potential für die Entwicklung von übergeordneten baukulturellen Fragestellungen aus der Gesamtgesellschaft der Stadt.

2. Ziel von jedweden qualitäts- und prozesssichernden Maßnahmen sollte eine Generierung von verbindlichen Handlungsleitlinien ( = Qualifizierung von Verfahren ) unter Einbindung bestehender Sicherungsinstrumente ( z.B. Gestaltungsbeirat ) sein.

Damit ist es nun an der Verwaltung der Stadt Bamberg im Rahmen des laufenden dialogorientierten Konversionsprozesses, eine stetige Qualifizierung der anstehenden Verfahren sowie eine konstruktive Verortung experimenteller oder modellhafter Initiativen voranzutreiben. Dazu können und sollten – wie bereits im Konversionssenat berichtet – einzelne Quartiere aus dem nunmehr fertiggestellten Rahmenplan Konversion 2035 eine besondere Ausrichtung erfahren. Zwischen den bürgerschaftlichen Ideen eines „energieautarken Wohn- und Arbeitsquartieres“, den Vorstellungen eines Quartiers mit dem Anspruch „Öko-Valley“ und den Vorschlägen einzelner Planerteams wie „e-City-Quartier“ können in Abstimmung mit den Prozessbeteiligten ( bewährtes Reisverschlussverfahren aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft)  nun definierte Investoren- und Wettbewerbsverfahren ausgelobt werden, die das jeweils angestrebte Ziel umsetzen, finanzieren und nachhaltig betreiben. Als Basis hierfür sind bereits bebaute Quartiere aus dem US-Bestand genauso denkbar, wie neu zu definierende Bereiche entlang der öffentlichen Grünachsen oder einzelne Typologien innerhalb des Lagarde-Campus ( Denkmalschutz ).

In Abstimmung mit weiteren Konversionsstädten in Deutschland schlägt die Konversionsverwaltung der Stadt Bamberg vor, „Zertifizierungskriterien“ zu erarbeiten und im Konversionssenat zur Beschlussfassung vorzulegen, die die „Spielregeln“ für die Beteiligten aus Verwaltung und Investorenschaft festlegen, nach denen die Auswahl geeigneter Protagonisten transparent und nachvollziehbar erfolgen sollte – unter Einbindung eines städtischen Bewertungsgremiums von Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen.

 

c) Fazit und Ausblick

Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Diskussionsbeiträge sowie der bereits erarbeiteten Grundlagen ( SEK 2011, SEK 2014, Gutachterverfahren, Rahmenplan ) und vorgeschlagenen Vorgehensweisen wurden intensive Gespräche mit der Regierung v. Oberfranken und der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern geführt, um den Korridor einer möglichen Förderkulisse aus bestehenden oder gar neuen – konversionsgeeigneten – Förderprogrammen auszuloten. In Bezug auf die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit der Stadt Bamberg mit den Förderstellen und dem Freistaat Bayern wurde die Empfehlung ausgesprochen, die bisherigen und in Anwendung befindlichen Städtebauförderprogramme zu nutzen. Die durch die Stadt bisher formulierten Zielsetzungen hinsichtlich einer Qualifizierung von Verfahrensabläufen und Zertifizierungskriterien werden dabei als grundsätzlich förderfähig und im Sinne einer nachhaltigen Konversionsoffensive als zielführend bewertet.

Die Konversionsverwaltung wird im Rahmen der dialogorientierten Prozessformate die begonnenen Gespräche zur Begleitung und Umsetzung der gemeinschaftlich benannten Zielsetzungen mit der Initiative und weiteren Ideengebern fortführen und dem Senat weiter berichten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung und Senatsvorlage von Zertifizierungskriterien für die Verwertung der Liegenschaften zur Absicherung der Konversionsziele aus den Bereichen Baukultur, Energie, Ökologie und Soziales beauftragt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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