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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1710-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In seiner Sitzung am 10.06.2015 beschäftigte sich der Bau- und Werksenat mit dem Problem, dass mit dem Austausch der Leuchten in der Fußgängerzone ohne gleichzeitige Erneuerung der Stromentnahmestellen einige der Senkelektranten alleinstehend und möglicherweise verkehrsunsicher, jedenfalls aber unansehnlich zurückbleiben.

 

Er fasste folgenden Beschluss:

 

„1.              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat stimmt der Erneuerung der 4 Stromentnahmestellen zu. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat, noch in diesem Jahr aus der allgemeinen Rücklage 20.000,-- EUR bereit zu stellen. Die restlichen 20.000,-- EUR sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 bereit zu stellen. In der Finanzsenatssitzung sind die Sicherheitsaspekte umfangreich darzustellen.

 

3.              Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.04.2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.“

 

Im Bereich des Grünen Marktes befinden sich insgesamt 6 Senkelektranten. Darüber hinaus wurden die bestehenden Winklerleuchten vor dem Anwesen Grüner Markt 1 und zwischen den Anwesen Grüner Markt 3+5 insoweit modifiziert, dass eine Stromentnahme für die Beschicker der Messen, Märkte und Veranstaltungen möglich ist.

 

Bisher war der Standort der Senkelektranten immer in unmittelbarer Nähe zu den Winklerleuchten. Dadurch war eine zusätzliche Absicherung der Elektranten nicht zwingend erforderlich. Bei den derzeit im Bereich des Grünen Marktes verwendeten Senkelektranten ist eine Nutzung nur im ausgefahrenen Zustand möglich, da erst in der oberen Position die Anschlüsse zugänglich sind. Die aktuellen Standorte der entsprechenden Senkelektranten sind in der Anlage 1 verzeichnet.

 

Insbesondere die Winklerleuchte vor dem Anwesen Grüner Markt 10 wurde bzw. wird mit ihrem Standort um 6 m Richtung Anwesen Grüner Markt 8 versetzt. Der dort befindliche Senkelektrant bildet somit ein mögliches Sicherheitsrisiko für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, da er völlig allein steht. Ein Absperrgitter müsste aufgestellt und provisorisch abgesperrt werden, hierzu muss sich die Verwaltung noch etwas einfallen lassen.

 

Die Absicherung mittels Absperrgitter ist durch die geringe Grundfläche der Senkelektranten schwierig, aber grundsätzlich möglich. Der Senkelektrant verfügt über eine Grundfläche von ca. 0,5 qm. Die Absperrgitter haben eine Mindestlänge von 0,9 m.

 

Grundsätzlich wäre festzuhalten, dass bei der genannten Absicherung des freistehenden Senkelektranten im laufenden Betrieb nur von einem Provisorium auszugehen ist.

 

Ähnliches gilt für den Senkelektranten in der Nähe der Langen Straße (Grüner Markt etwa auf Höhe Nr. 1). Hier kann der Stumpf der Winklerleuchte in Zukunft gänzlich entfallen, wenn ein Unterflurelektrant an dem Standort hinter dem Crepesstand errichtet wird. Damit ist ein weiteres ästethisches Problem gelöst. Bis dahin kann der inzwischen aufgestellte Briefkasten eines privaten Dienstleiste

rs den Stumpf der Winklerleuchte absichern, der außerdem von zahlreichen Fahrrädern umgeben ist, so dass eine unmittelbare Gefahr nicht entstehen kann.

 

 

Mit Einbau von Unterflurverteilern, analog der Ausführung der Marktfläche für den Bauernmarkt an der Promenade, kann die Stromentnahme ohne größere Einschränkungen für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr erfolgen. Dadurch wäre auch ein zusätzlicher Aufwand für die Verkehrssicherung der Senkelektranten entbehrlich.

 

Bauartbedingt können die Unterflurverteiler auch im verschlossenen Zustand betrieben werden. Dadurch reduzieren sich die für die Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Maßnahmen deutlich.

 

Ebenfalls dürfte sich mit Umrüstung der Stromentnahmestellen auf Unterflurverteiler der Aufwand für Wartung und Pflege mindern.

 

Da der Betrieb der alten Senkelektranten nur in der ausgefahrenen Position erfolgt, kann das Eindringen von Straßenschmutz nicht verhindert werden. Je nach Grad der Verschmutzung kann dies bis zum völligen Ausfall der Mechanik führen. In den Jahren 2013 und 2014 wurden jährlich ca. 850,00 EUR für die Wartung der Senkelektranten ausgegeben. Ein nicht unerheblicher Teil dieses Betrages geht auf die Zeitkosten für die Reinigung der Senkelektranten. Mit Umrüstung auf Unterflurverteiler ist davon auszugehen, dass der Zeitaufwand für die Reinigung im Rahmen der Wartungsarbeiten geringer ausfällt, da ein Eindringen von Verschmutzungen bauartbedingt deutlich reduziert wird.

 

Das Finanzreferat hat mit der Antragstellerin ein sehr ausführliches Telefonat geführt und den Sachverhalt nochmals erläutert. Es besteht ausdrücklich Einverständnis damit, dass wie bei einem Ortstermin Anfang Juni bereits festgelegt, die Verwaltung sich bemüht, für die beiden o. g. Stromentnahmestellen die Mittel im Haushalt 2016 bereit zu stellen, so dass diese durch Unterflurhydranten ersetzt werden können.

Bis dahin ist eine der beiden Vorrichtungen mit einer provisorischen Absicherung zu versehen. Als Beispiel möge die Anlage 2 dienen. Die Sicherungsgatter sind jederzeit anderweitig verwendbar, kosten nur etwa 500 EUR für zwei Stück plus Kette und Vorhängeschloss als Diebstahlschutz und werden sofort abgebaut, sobald die Erneuerung 2016 durchgeführt wurde. Die Kosten müssen aus dem laufenden Haushalt bewältigt werden.

Zwar ist damit ein Zustand geschaffen, der aus ästhetischer Sicht ungünstig ist, dieser wäre jedoch nur vorübergehend. Der kritischen Haushaltslage kann sich das Fachamt jedoch nicht verschließen, insbesondere, da die Verkehrssicherungspflicht mit einfachen Mitteln zu gewährleisten ist.

Alle weiteren Stromentnahmestellen sind unproblematisch und können Zug um Zug erneuert werden, soweit die Haushaltslage dies erlaubt.

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II. Beschlussvorschlag

 

 

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, 20.000,00 EUR für die Erneuerung der Senkelektranten vor den Anwesen Grüner Markt 8 und 1 im Haushalt 2016 bereit zu stellen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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