"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1726-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Allgemeine Entwicklung:

 

Mit Stand vom 20.07.2015 lebten 525 Personen in den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünfte, davon waren 508 Asylbewerber und 17 Personen waren anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus dem Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen und noch eine Wohnung suchen.

 

Bereits in unserem letzten Sachstandsbericht vom 24. Juni hat die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die Regierung von Oberfranken uns dazu angehalten hat, nachdem der Bereich der „Flynn Housing Area“ kurzfristig nicht zur Aufnahme von Asylbewerbern zur Verfügung steht, nach weiteren dezentralen Unterkünften Ausschau zu halten.

 

Wir konnten zwischenzeitlich folgendes erreichen:

 

a)             Anmietung einer Wohnung in der Kaimsgasse für maximal 12 Personen zum 01.10.2015.

 

b)             Anmietung einer Unterkunft in der Zollnerstraße für 10 Personen -  Mietbeginn 01.10.2015.

 

c)             Eine Gebäudlichkeit in der Schildstraße, in der bis zu 30 Personen untergebracht werden können               – Mietbeginn 01.09.2015

 

d)             Querbau neben den Asylunterkünften Geisfelder Straße 98 (früheres Polizeiunterrichtsgebäude der US-Armee). Diese Gebäudlichkeit wurde mit Wirkung zum 15.07. von der BImA durch die Stadt Bamberg angemietet. Die Arbeiterwohlfahrt wird die entsprechende bauliche Ertüchtigung und Ausstattung der Gebäudlichkeit schnellstmöglich in Angriff nehmen. Die Betreuung der dort unterzubringenden Asylbewerber erfolgt dann durch die Arbeiterwohlfahrt.

 

 

 

In dieser Unterkunft können voraussichtlich ab 17.08.2015 bis zu 50 Personen aufgenommen werden.

 

Mit den vorstehend genannten weiteren Unterbringungskapazitäten und den noch vorhandenen Aufnahmemöglichkeiten in bereits bewirtschafteten Gebäuden war zum Stand 20.07. davon auszugehen, dass bei einer wöchentlichen Zuweisung von 10 Asylbewerbern der Bedarf bis zum Jahresende sichergestellt werden kann.

 

 

  1. Unterbringung im Rahmen des Notfallplanes der Bayerischen Staatsregierung:

 

Bis dahin sollte dann die Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberfranken in der „Flynn Housing Area“ für vss. 300 Personen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig war vorgesehen, zwei weitere Gebäudlichkeiten der „Flynn Housing-Area“ für die Umsetzung des Notfallplanes durch die Stadt Bamberg zu ertüchtigen. Die Infrastruktur für alle vier Gebäude sollte gemeinsam hergestellt und letztlich durch die Stadt Bamberg ein Kostenanteil von ¼ und durch den Freistaat Bayern / Regierung von Oberfranken ein Anteil von ¾ für den Anschluss an die Versorgung sowie die äußere Erschließung getragen werden. Das Viertel der Stadt hätte dann bei der erstmaligen Belegung im Rahmen des Notfallplans entsprechend den staatlichen Erstattungsregelungen rückerstattet werden sollen.

 

Diese einvernehmlich mit der Regierung von Oberfranken bereits vor geraumer Zeit vereinbarte Übereinkunft wurde ursprünglich auch vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung gutgeheißen – bei der weiteren Prüfung wurden seitens des Ministeriums nun jedoch „haushaltsrechtliche Bedenken“ geäußert.

 

Mit Schreiben (per Email) vom 09.07.2015 hat der Herr Regierungspräsident von Oberfranken die Landräte und Oberbürgermeisterinnen bzw. Oberbürgermeister informiert, dass aufgrund des steigenden Zustroms auf die Kapazitäten des dauerhaften Notfallplans zurückgegriffen werden muss. Auf der Aktivierungsliste standen unter laufender Ziffer 3 die Stadt Coburg und die Stadt Bamberg.

 

Am 14.07.2015 hat dann der Herr Regierungspräsident Herrn Oberbürgermeister darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Laufe der 30. Kalenderwoche in Bamberg mindestens 50 Personen im Rahmen des Notfallplans untergebracht werden müssen, nachdem für ganz Oberfranken rund 550 Asylbewerber in dieser Woche Aufnahme im Rahmen des Notfallplans finden müssen.

 

Die Verwaltung hat dann verschiedene Optionen (unter anderen zwei Turnhallen) auf die Geeignetheit zur Unterbringung von 50 Asylbewerbern untersucht – entsprechende Vereinbarungen wurden letztlich für eine im Eigentum der Stadt Bamberg befindlichen Turnhalle getroffen. Im Rahmen eines Telefonats am 17.07.2015 zwischen Herrn Oberbürgermeister und Herrn Regierungspräsidenten wurde, unter dem Eindruck der vorgesehene Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Bamberg (vgl. Ziff. 3), bezüglich der Notfallplan-Unterbringung vereinbart, dass für die Aufnahme der 50 Asylbewerber im Rahmen des Notfallplanes keine Turnhalle in Anspruch genommen wird, sondern die Unterbringung innerhalb der vorhandenen Aufnahmekapazitäten der Stadt Bamberg in den Ausweichunterkünften „regulär“ umgesetzt werden wird.

 

 

  1. Etablierung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Bayern in Bamberg:

 

Die Regierung von Oberfranken hat am Abend des 16.07.2015 Herrn Oberbürgermeister in Kenntnis gesetzt, dass vorgesehen sei, die vier Gebäudlichkeiten in der „Flynn Housing-Area“ (welche ursprünglich für eine Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft durch die Regierung bzw. für eine Notfallunterbringung durch die Stadt Bamberg vorgesehen waren) als Dependance der Erstaufnahmeeinrichtung in Bayreuth auszubauen und baldmöglichst in Betrieb zu nehmen. Die ursprünglich angedachte gemeinsame Erschließung der Gebäudlichkeiten für Zwecke als Gemeinschaftsunterkunft bzw. als Notfallkapazität für die Stadt Bamberg sei damit gegenstandslos – der Freistaat würde auch die gesamten Herstellungskosten für die Infrastruktur und die Umbauarbeiten in den Gebäuden übernehmen.

 

 

 

Bezüglich des Ansinnens der Regierung von Oberfranken in Bamberg eine Erstaufnahmeeinrichtung in vier Gebäuden der Flynn Housing Area zu etablieren wurden die Mitglieder des Ältestenrates in zwei Sitzungen am 17.07. sowie am 20.07.2015 informiert. An der Sitzung am 20.07.2015 nahm Herr Regierungspräsident Wenning persönlich teil und stand dort für Fragen zur Verfügung. Den Mitgliedern des Ältestenrates wurde angeboten sich die Liegenschaften vor Ort ansehen zu können.

 

Die für Bamberg geplante Erstaufnahmeeinrichtung wurde dabei dahingehend beschrieben, dass die vier Gebäude mit bis zu 600 Personen belegt werden sollen. Im Rahmen der Erstaufnahme finden eine medizinische Untersuchung sowie die melderechtliche Erfassung über EDV statt. Die durchschnittliche Verweildauer der Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung beträgt bis zu 14 Tagen, ist zeitlich also eng begrenzt. Die in Bamberg ankommenden Personen sollen innerhalb Oberfrankens in die Unterkünfte weiter verteilt werden. Das notwendige Betriebspersonal sowie eine Asylbetreuung wird durch den Freistaat Bayern gestellt. Die Auszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden durch die Stadt Bamberg mit eigenem Personal vorgenommen. Für die notwendigen Büro- sowie Untersuchungsräume sollen Räumlichkeiten im Erdgeschoss eines der vier Gebäude entsprechend hergerichtet werden. Zusätzlich soll ein externer Speisesaal noch errichtet werden. Voraussichtlich kann die Bamberger Erstaufnahmeeinrichtung Anfang 2016 in Betrieb genommen werden.

 

Mit der Regierung von Oberfranken wurde folgendes vereinbart:

 

a)             Die Nutzung von vier Gebäuden der Flynn-Housing-Area für eine Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, ist grundsätzlich möglich.

 

b)             Die Stadt Bamberg erhält über die bereits für die 30 KW im Rahmen des Notfallplans zugewiesenen 50 Personen keine weiteren Zuweisungen; die Stadt Bamberg wird aus dem Notfallplan herausgenommen.

 

c)             Die regulären Zuweisungen (von derzeit 10 bis 11 Personen pro Woche) werden vorerst und solange beibehalten, bis die geplante Erstaufnahmeeinrichtung in Betrieb geht. Sobald die Gebäudlichkeiten in der „Flynn Housing-Area“ als Erstaufnahmeeinrichtung verfügbar sind werden die dort untergebrachten Personen zahlenmäßig der wöchentlichen Zuweisung von Asylbewerbern durch die Regierung von Oberfranken gegengerechnet. Dies bedeutet, dass bei einer wöchentlichen Zuweisung von 10 Personen und einer Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung mit 600 Personen der Stadt Bamberg dann 60 Wochen keine Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen würden. Damit ist die Schaffung von „Überkapazitäten“ in Bamberg ausgeschlossen.

 

d)             Regierung von Oberfranken und Stadt Bamberg wollen gemeinsam in einer Bürgerinformationsveranstaltung die Bürgerinnen und Bürger informieren. Vermittelt werden soll insbesondere, um was es sich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung handelt und wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll. Diese Veranstaltung findet am 30.07.2015 ab 18:00 Uhr im „Pfarrsaal St. Kunigund“, Joseph-Otto-Kolb-Straße 1, statt.

 

  1. Weiteres Vorgehen:

 

Für die Stadt Bamberg bedeutet dies für die notwendige Vorhaltung von Unterbringungskapazitäten konkret, dass derzeit (also nach Aufnahme der 50 Personen im Rahmen des Notfallplans und der 10 Personen im Rahmen der normalen Zuweisungen) noch rund 25 Plätze in den vorhandenen Unterkünften zur Verfügung stehen. Somit kann die Stadt Bamberg die wöchentlichen Zuweisungen noch für maximal drei Wochen unterbringen. Im Anschluss muss dann nahtlos die Unterkunft Geisfelder Straße 96 belegt werden. Mit den insgesamt vorhandenen Kapazitäten ist die Unterbringung bis Mitte Oktober gesichert. Die Verwaltung ist daher bereits wieder auf der Suche nach weiteren dezentralen Unterkünften.

 

Die näheren Details über die Erstaufnahmeeinrichtung werden im Rahmen der Vollsitzung des Stadtrates durch Herrn Ltd. Regierungsdirektor Stefan Krug von der Regierung von Oberfranken noch einmal erläutert. Herr Ltd. Regierungsdirektor Krug hat ebenfalls seine Teilnahme für die geplante Bürgerinformationsveranstaltung zugesagt.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Mit der vorgesehenen Verfahrensweise besteht Einverständnis.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...