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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1727-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Verwaltung hat in der Stadtratssitzung am 29.04.2015 (siehe Anlage 1) die näheren Einzelheiten zur Umsetzung des von der Bayerischen Staatsregierung ausgerufenen Notfallplanes für den Bereich der Stadt Bamberg erläutert. Demzufolge wurden die Gebäude 7647 sowie 7648 im Bereich der „Flynn Housing Area“ auf ihre Eignung im Rahmen einer Notfallunterbringung untersucht.

 

Hintergrund war, dass seitens der Stadt Bamberg der Regierung von Oberfranken der Vorschlag unterbreitet wurde, eine Notfallunterbringung in Bamberg sofort im Rahmen der Planstufe 3 – dies bedeutet ein Überspringen der Stufen 1 und 2 – umzusetzen. Dies hat den Vorteil, dass in Bamberg keine Turnhallen belegt oder Container-Stellplätze geschaffen werden müssten sondern eine Notfallunterbringung sofort in Gebäuden erfolgen könnte.

 

Für die beiden Gebäude muss die Versorgung sowie Erschließung (Strom, Gas, Wasser, Heizungsanlagen, Zuwegung)wieder neu hergestellt werden. Das gesamte Vorhaben soll zusammen mit der Regierung von Oberfranken im Zuge der Nutzung der beiden anderen Gebäudlichkeiten 7646 und 7649 der „Flynn Housing Area“, die von der Regierung von Oberfranken (Freistaat Bayern) als Gemeinschaftsunterkünfte nutzbar gemacht werden sollen, durchgeführt werden.

 

Wie alle Gebäude, welche für eine unmittelbare Nachnutzung durch Personen vorgesehen sind, wurden auch die Gebäudlichkeiten in der Flynn Housing Area, welche für eine Unterbringung von Asylbewerbern angedacht sind, für diesen Zweck untersucht. Da die Unterbringung von Asylbewerbern in den vier Gebäuden der Flynn Housing Area (zwei davon als Gemeinschaftsunterkunft des Freistaates Bayern, zwei für die Notfallunterbringung durch die Stadt Bamberg) nicht zu einer baulichen Veränderung mit Eingriffen in die Substanz der Bestandsgebäude führen soll sowie die Unterbringung von Personen lediglich temporär vorgesehen ist, wurde eine Messung der Schadstoffbelastung der Raumluft durch die Landesgewerbeanstalt (LGA) veranlasst. Im Gegensatz hierzu wurde im Bereich der Pines-Housing-Area eine sogenannte zerstörerische Untersuchung vorgenommen, da teilweise die Bestandsgebäude aufgrund der noch nicht im Detail absehbaren Erfordernisse im Zuge von Vermietungen, ggf. auch baulichen Veränderung unterworfen sein können, sowie die Gebäude dauerhaft für Wohnzwecke genutzt werden sollen, also nicht nur zum temporären Aufenthalt von Menschen. Die Ergebnisse der Untersuchungen von Flynn-Housing-Area sowie Pines-Housing-Area sind daher nicht direkt vergleichbar. Eine endgültige Aussage über den Zustand der Gebäude der Flynn Housing Area ist erst möglich, wenn auch dort zerstörerische Untersuchungen vorgenommen werden. Das Ergebnis der LGA-Untersuchung wurde mit dem Staatlichen Gesundheitsamt, Herr Dr. Strauch, abgestimmt. Danach sind sowohl die beiden für eine Nutzung durch den Freistaat Bayern als Gemeinschaftsunterkunft vorgesehenen Gebäude, als auch die für die Erfüllung der Verpflichtung der Stadt Bamberg im Rahmen der Umsetzung des Notfallplanes vorgesehenen Liegenschaften, für eine temporäre Unterbringung von Menschen geeignet.

 

Zwischenzeitlich wurde auch eine schriftliche Bestätigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern durch die Regierung von Oberfranken angekündigt, dass durch die Regierung von Oberfranken (also den Freistaat Bayern) ¾ der Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur übernommen werden und auf die Stadt Bamberg ¼ entfällt. Dieses Viertel würde der Stadt Bamberg dann durch den Freistaat Bayern zurückerstattet erhalten, wenn im Rahmen des Notfallplans in den Gebäudlichkeiten Asylbewerber untergebracht werden. Die schriftliche Bestätigung steht aktuell allerdings noch aus. Die Umsetzung des Notfallplan-Konzeptes der Stadt Bamberg steht daher unter dem Vorbehalt einer positiven Rückäußerung des Freistaates Bayern.

 

Die ermittelten Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur beliefen sich nach Mitteilung der Stadtwerke vom Frühjahr diesen Jahres auf zirka 310.000 Euro. Die aktualisierte Kostenermittlung beläuft sich auf 307.193,75 Euro für Leistungen der Stadtwerke (vgl. Anlage 2) sowie rund 18.000 Euro für die Wiederherstellung der Zuwegung zu den Gebäudlichkeiten durch den EBB, also insgesamt auf 325.193,75 Euro. Sinnvollerweise sollte, um eventuellen Unwägbarkeiten vorzubeugen, ein 10 %-iger „Sicherheitsaufschlag“ erfolgen, so dass eine Gesamtsumme bis zu 360.000 Euro abgedeckt werden kann.

 

Somit müssten durch die Stadt Bamberg ¼ hiervon, also bis zu 90.000 Euro vorgestreckt werden, die uns bei einer Belegung im Rahmen des Notfallplans wieder vom Freistaat erstattet werden.

 

Die Anmietung der beiden Gebäudlichkeiten von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) würde nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zunächst für das Jahr 2015 mietfrei erfolgen. Die anfallenden Nebenkosten wären zu erstatten und könnten durch die Stadt Bamberg im Rahmen von Art. 8 Aufnahmegesetz beim Freistaat Bayern wieder geltend gemacht werden, so dass keine Belastung der Stadt erfolgte.

 

Sollte für 2016 die Gebäudlichkeit durch den Bund nicht mehr mietfrei zur Verfügung gestellt werden, so könnte auch diese Miete gegenüber dem Freistaat Bayern im Rahmen des Kostenersatzes nach Art. 8 Aufnahmegesetz geltend gemacht werden.

 

Die Mitglieder des Ältestenrates wurden in zwei Sitzungen am 17. und 20.07.2015 durch Herrn Oberbürgermeister sowie Herrn Regierungspräsidenten über die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit der möglichen Etablierung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Bamberg informiert. Im Hinblick auf die Entwicklung sowie die Tagesaktualität hinsichtlich der möglichen weiteren Vorgehensweise kommen daher nach heutigem Kenntnisstand sowohl eine Änderung des Beschlussvorschlages, als auch eine Absetzung des Punktes von der Tagesordnung in Betracht.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Finanzsenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Der Finanzsenat stimmt, vorbehaltlich der schriftlichen Zusicherung der Kostenaufteilung ¾ Freistaat Bayern, ¼ Stadt Bamberg und der Kostenerstattung des Anteils der Stadt nach Belegung im Rahmen des Notfallplans, der Bereitstellung von maximal 90.000 Euro zum Zweck der Herstellung der Infrastruktur für die Gebäudlichkeiten 7647 und 7648 in der „Flynn Housing Area“ zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 90.000 Euro für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Veranschlagung von 90.000 Euro Einnahmen die dem städtischen Haushalt seitens des Freistaats Bayern wieder zufließen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der geplanten Kostenerstattung des städtischen Anteils durch den Freistaat Bayern besteht von Seiten des Finanzreferates Einverständnis mit der genannten Vorgehensweise.

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Anlagen

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