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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1728-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bildung hat für die Kommunen aufgrund ihrer breitgefächerten Verantwortung – die weit über einen engen Bildungsbegriff hinausgeht und Kompetenzen beispielsweise von der Kinder- und Jugendhilfe über den Gesundheitsdienst bis zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und zur Sozialhilfe umfasst – eine herausragende Bedeutung und stellt einen wichtigen Standortfaktor dar. Denn Bildung muss vor Ort, in den Städten und in den Landkreisen mit ihren Gemeinden, gestaltet werden.

 

Die Stadt Bamberg hat sich in ihren bisherigen Überlegungen bisher sehr stark auf den Bereich der Schulen fokussiert („Schulentwicklungsplanung“). Diese Engführung sollte mit Blick auf die bundesweiten Entwicklungen und auch auf viele bereits seit mehreren Jahren aktive Kommunen in der europäischen Metropolregion Nürnberg erweitert werden.

 

Es sollte daher Ziel sein, durch den Auf- und Ausbau eines kommunalen (datenbasierten) Bildungsmanagements aktiv die Bildungslandschaft in der LernStadt Bamberg zu gestalten. Dafür notwendige Elemente sind:

 

  • Aufbau eines kommunalen Bildungsmonitorings
  • Bündelung von Zuständigkeiten in einem gemeinsam verantworteten Bildungsmanagement
  • Ausbau der Bildungsberatung
  • Einbindung aller relevanten Bildungsakteure vor Ort (im Sinne einer dauerhaften Kooperations-

struktur)

Für diese Maßnahmen ergeben sich aktuell Fördermöglichkeiten (vgl. Beschluss des Kultursenates vom 24.07.2014; VO/2014/1010-452, Nr. 3: Prüfung von Fördermöglichkeiten) durch das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildung integriert“ (Förderrichtlinie: siehe Anlage). Innerhalb des Programmes stehen insgesamt 30 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Für bayerische Kommunen ist ein Eigenanteil von 50 % zur Ko-Finanzierung notwendig, der durch das Einbringen eigener Personalkapazitäten abgebildet werden kann. Gefördert werden kann eine weitere Stelle – im Falle der Stadt Bamberg sinnvollerweise für Bildungsmonitoring – sowie Reise- und IT-Kosten. Die Laufzeit des Programmes beträgt drei Jahre. Der Antrag ist bis 31.10.2015 beim Projektträger einzureichen.

Zwingende Voraussetzung für die Förderung ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen „Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement“ in Nürnberg. Mit dieser Agentur ist im Zuge der Einreichung des Antrags eine verbindliche Zielvereinbarung zu schließen.

 

Im Falle einer Förderung durch das BMBF-Programm ist davon auszugehen, dass für ein Monitoring – d.h. für die Datenerfassung und -analyse – keine Fremdfirma mehr benötigt wird. Diese Kosten könnten durch die Förderung und die kostenfreie Beratung durch die Transferagentur eingespart werden.

 

Es wird vorgeschlagen, zeitnah gemeinsam mit der „Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement“ in Nürnberg eine Zielvereinbarung, die auch die Arbeit an einem Plan zur Entwicklung der Bildungslandschaft Bamberg beinhaltet, vorzubereiten. Diese Zielvereinbarung ist vom (Ober-)Bürgermeister zu unterschreiben. Aus der Zielvereinbarung ergeben sich keine Kosten. Das Amt 45 wird fristgerecht einen Antrag beim Projektträger einreichen und sich darin um die o.g. Förderung einer Stelle für Bildungsmonitoring bemühen. In der Oktobersitzung des Kultursenates wird über den weiteren Verlauf berichtet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Kultursenat beauftragt die Verwaltung, Zielvereinbarungen mit der „Transferagentur Kommunales

    Bildungsmanagement“ in Nürnberg vorzubereiten und fristgerecht einen Antrag auf Förderung im BMBF-

    Programm „Bildung integriert“ zu stellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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