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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1740-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Wasser 2025

 

Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH planen das bestehende Wasserleitungsnetz im Bereich Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg zu erweitern. Zur hydraulischen Einbindung des neuen Hochbehälters West ist im Rahmen des Gesamtprojektes „Wasser 2025“ unter anderem die Neuverlegung dieser Wasserhauptleitung als Fortführung der Neuverlegungen in der Altenburger Straße und „Sutte – Am Knöcklein“ vorgesehen. Zusätzlich dient diese Hauptleitung in DN 300 der Vorsorge des Brandschutzes, der Netzredundanz und der direkten Wasserzuführung zum neuen Pumpwerk in der Wildensorger Straße, welches nach Stilllegung des Hochbehälters Jakobsberg benötigt wird.

 

Im Vorfeld wurden im Rahmen der Planungen zum Gesamtkonzept „Wasser 2025“ verschiedene Behälterstandorte und zugehörige Planungsvarianten der hydraulischen Einbindung in das bestehende Netz aus unterschiedlichen Aspekten betrachtet und evaluiert. Ebenso wurden für diese Wasserhauptleitung „Sutte – Michelsberg“ verschiedene Trassierungsoptionen gesucht. Mögliche Alternativen wären im Teufelsgraben, Lorbersgasse, sowie Storchsgasse zu finden. Der Nachteil all dieser möglichen Varianten ist jedoch eine weitaus geringere Vermaschung der neuen Leitung mit dem bestehenden Netz (s. Anlage 9), so dass in Abstimmung mit dem beratenden Ingenieurbüro die aktuelle Planung als die hydraulisch optimale Anbindung angesehen wird und umgesetzt werden soll.

 

Der Hochbehälter West und zugehörige Leitungsanlagen in der Altenburger Straße, Sutte, Am Knöcklein, bis in den Bereich des Kaulbergs wurden bereits in den letzten Jahren zwischen Stadt Bamberg und Stadtwerken abgestimmt, koordiniert und gebaut. Hier wurden im Rahmen der Nutzung von Synergie-Effekten Abschnitte alter Kanalleitungen und Straßen- bzw. Gehwegbereiche saniert, soweit erforderlich und möglich.

 

Bestehende Leitungssituation

 

Siehe Anlage 1

 

Leitungsneuordnung

 

Siehe Anlage 2

 

Auswirkungen auf die Straßenoberfläche

 

Auf der gesamten geplanten Leitungstrasse zwischen Sutte (Einmündungsbereich Am Knöcklein) bis zum Ottobrunnen besteht zum Teil hoher Sanierungsbedarf:

 

Im Bereich der Sutte besteht der größte Handlungsbedarf hinsichtlich Neuordnung des Straßenraumes. Gehwege sind zu schmal, enden unvermittelt oder sind überhaupt nicht vorhanden. Die Oberflächenbeläge wurden im Laufe der Jahre mit unterschiedlichsten Materialien geschlossen und weisen Verdrückungen und Absenkungen auf. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn ist stellenweise unvermeidlich.

 

Die Neuordnung des Leitungsbestandes, die erforderlichen Zwischenzustände zur ständigen Aufrechterhaltung der Anbindung der Häuser und die geplanten Wasser-, Gas- und Kanalleitungsverlegungen, führen unvermeidbar zu einer weitreichenden Zerstörung der heutigen Oberflächen. In der Folge ist die vollständige Erneuerung der befestigten Flächen (Fahrbahn, Gehwege und Seitenstreifen) von Grund auf unumgänglich.

 

Oberflächenneugestaltung

 

Siehe Anlage 3

 

Grundsätzliches

 

Der Umfang und die abgestimmte gesamtplanerische Herangehensweise an diese tiefgreifende Maßnahme wurden in Bamberg bereits in ähnlicher Weise im Sandgebiet angewandt und kann als Basis für weitere aufkommende Gegebenheiten mit Leitungsanlagen dieser Größenordnung angesehen werden, z.B. Kleberstraße, etc..

 

Zur Optimierung und Kostensicherung der baulichen Umsetzung wird es als sinnvoll erachtet, das Projekt durch einen Baustellenlogistiker bereits in der Planungsphase und ggf. auch in der Realisierung begleiten zu lassen.

 

Umfang der Baumaßnahme

 

Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt etwa 655 m. Diese unterteilt sich in Abschnitte, wie in Anlage 4 dargestellt.

 

Kanalsanierung

 

Siehe Anlage 5

 

Versorgungsleitungen

 

Siehe Anlage 6

 

Straßenbeleuchtung

 

Aufgrund der gesamten Leitungsneuordnung im Untergrund werden auch die Kabel der Beleuchtung neuverlegt. An den Leuchten selbst sehen die Stadtwerke und die Stadtgestaltung keinen Handlungsbedarf.

 

Straßenausbaubeitragssatzung

 

Siehe Anlage 7

 

Bauzeit

 

Siehe Anlage 8

 

 

Kosten Müssen noch angepasst werden!

 

Die Gesamtkosten (Straßenbau, Kanal- und Leitungsbau, einschließlich Baunebenkosten) wurden auf brutto etwa 11.040.000 Euro berechnet.

(Grundlage: Kostenbasis 2015, hochgerechnet mit einem Baukostenindex von 4 % pro Jahr auf einen Bauzeitraum 2016 – 2022).

 

Die Kosten der drei Bauabschnitte wurden wie folgt geschätzt:

 

Bauabschnitt I
Sutte

Baukosten 2015
brutto (gerundet)

 

Bauzeitraum 2016 – 2018
Baukosten  brutto
(gerundet)

Gesamt-
baukosten
brutto
(gerundet)

Abwasserentsorgung

731.000,00 €

Bau

820.000,00 €

 

Wasserversorgung

481.000,00 €

kosten

540.000,00 €

 

Gasversorgung

435.000,00 €

index

490.000,00 €

 

Kabelbau

403.000,00 €

4 %

450.000,00 €

 

Straßenbau

910.000,00 €

pro

1.020.000,00 €

 

Nebenkosten

555.000,00 €

Jahr

620.000,00 €

3.940.000,00 €

Bauabschnitt II – Maternstraße,
Michelsberger Straße

Baukosten 2015
brutto
(gerundet)

 

Bauzeitraum 2019
Baukosten brutto
(gerundet)

Gesamt-baukosten
brutto
(gerundet)

Abwasserentsorgung

295.000,00 €

Bau

350.000,00 €

 

Wasserversorgung

179.000,00 €

kosten

210.000,00 €

 

Gasversorgung

11.000,00 €

index

13.000,00 €

 

Kabelbau

76.000,00 €

4 %

90.000,00 €

 

Straßenbau

360.000,00 €

pro

420.000,00 €

 

Nebenkosten

195.000,00 €

Jahr

227.000,00 €

1.310.000,00 €

Bauabschnitt III
Michelsberg

Baukosten 2015
brutto
(gerundet)

 

Bauzeitraum 2020 – 2022
Baukosten brutto
(gerundet)

Gesamt-baukosten
brutto
(gerundet)

Abwasserentsorgung

1.020.000,00 €

Bau

1.350.000,00 €

 

Wasserversorgung

582.000,00 €

kosten

770.000,00 €

 

Gasversorgung

375.000,00 €

index

495.000,00 €

 

Kabelbau

274.000,00 €

4 %

340.000,00 €

 

Straßenbau

1.467.000,00 €

pro

1.950.000,00 €

 

Nebenkosten

670.000,00 €

Jahr

885.000,00 €

5.790.000,00 €

 

Gesamtbaukosten unter Einbeziehung des Bauzeitraums,
brutto (gerundet)


11.040.000,00 €

 

Die Nebenkosten setzten sich zusammen aus:

 

  • Ingenieurhonorare
  • Standsicherheitsuntersuchungen und -nachweise
  • Beweissicherung Gebäude, Stützmauern, Straßen und Wege
  • geotechnische Baubetreuung
  • Aushubbetreuung und Haufwerksbeprobung
  • archäologische Baubetreuung
  • Erschütterungsmessung
  • Lärmmessung
  • Rammsondierung, Plattendruckversuch, Proctorversuch
  • Dichtheitsprüfungen
  • Kamerabefahrung
  • Bohrkernentnahme mit Bohrkernprüfung
  • Standsicherheitsnachweis, Ausführungsplanung und Fremdüberwachung Stützmauern Sutte

 

Für folgende ggf. erforderliche Leistungen sind in den vor genannten Kosten keine Ansätze enthalten:

 

  • Instandsetzung von Schäden an Zufahrtswegen, verursacht z.B. durch Baustellen- und Umleitungsverkehr
  • Instandsetzung von Schäden an Bauwerken, verursacht z.B. durch Erschütterungen und Setzungen
  • bauliche Sicherungsmaßnahmen an Bauwerken (Gebäude und Stützmauern)
  • Zusätzliche sicherungstechnische Maßnahmen (z. B. aufwendige Grabenverbauverfahren, Einsatz Flüssigboden)
  • Stillstandskosten der Baustelle, bedingt durch archäologischer Maßnahmen
  • Kosten für archäologische Maßnahmen wie z.B. Flächen- Rettungsgrabungen, konservatorische Maßnahmen
  • bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Sicherung der Zufahrt zur Klosteranlage Michaelsberg
  • Kosten STEW-Verkehrsbetriebe für den Einsatz zusätzlicher Wagen im Zuge von Sperrungen / Umleitungen
  • Kosten für das VOF-Verfahren
  • Kosten für Baustellenlogistiker

 

VOF-Verfahren

Aufgrund der finanziellen Größenordnung des Gesamtprojektes wird für die Planungsleistungen eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Es ist vorgesehen, für die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens (VOF-Verfahrens) ein entsprechend fachkundiges Büro zu beauftragen.

 

Finanzierung des Straßenbaus

 

Den Projektkosten für den Straßenbau des Abschnittes Sutte/Matern/Michelsberger Straße in Höhe von 1.740.000 Euro stehen folgende Einnahmearten gegenüber:

 

a)    Kostenbeteiligung des EBB Abteilung Entwässerung

 

Die Abteilung Entwässerung beteiligt sich mit einem Prozentsatz von 27,5 % an den Projektkosten des Straßenbaus. D.h. es werden 478.500 € übernommen, wobei aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung 75% der StABS-fähigen Kosten addiert mit den nicht-StABS-fähigen Kosten (359.562,50 €) bei der Abteilung Entwässerungen bleiben. Die restlichen 25% der StABS-fähigen Kosten (118.937,50 €) werden von der Stadt Bamberg über Gebühren innerhalb von 33 Jahren getragen. Dieser Restanteil wird mit 65% auf die Anlieger umgelegt. Der Anliegeranteil beläuft sich auf 77.309,40 €. Der Eigenanteil der Stadt, welcher über Gebühren innerhalb von 33 Jahren getragen wird, liegt bei 41.628,10 €.

 

b)   Kostenbeteiligung der Stadtwerke

 

Auch die Stadtwerke beteiligen sich mit einem Prozentsatz von 27,5% an den Projektkosten des Straßenbaues. Somit werden 478.500 € übernommen.

 

c)    Mittel aus der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung (StABS)

Aus den übrigen 45% der Straßenbauprojektkosten (783.000 €) werden für die Teileinrichtung der Fahrbahn 50% und 65% für die restlichen Teileinrichtungen auf die Anlieger umgelegt. Somit tragen 478.485 € die Anlieger und 304.515 € bleibt Eigenanteil der Stadt. Dieser setzt sich auch den Anteilen der Stabs-fähigen Kosten plus den Kosten, welche nicht beitragsfähig sind zusammen.

 

 

Den Projektkosten für den Straßenbau des Abschnittes Michelsberger in Höhe von 2.250.000 Euro stehen folgende Einnahmearten gegenüber:

 

d)   Kostenbeteiligung des EBB Abteilung Entwässerung

 

Die Abteilung Entwässerung beteiligt sich mit einem Prozentsatz von 27,5 % an den Projektkosten des Straßenbaus. D.h. es werden 618.750 € übernommen, wobei aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung 75% der StABS-fähigen Kosten addiert mit den nicht-StABS-fähigen Kosten (489.225 €) bei der Abteilung Entwässerungen bleiben. Die restlichen 25% der StABS-fähigen Kosten (129.525 €) werden von der Stadt Bamberg über Gebühren innerhalb von 33 Jahren getragen. Dieser Restanteil wird mit 65% auf die Anlieger umgelegt. Der Anliegeranteil beläuft sich auf 84.191 €. Der Eigenanteil der Stadt, welcher über Gebühren innerhalb von 33 Jahren getragen wird, liegt bei 45.334 €.

 

e)    Kostenbeteiligung der Stadtwerke

 

Auch die Stadtwerke beteiligen sich mit einem Prozentsatz von 27,5% an den Projektkosten des Straßenbaues. Somit werden 618.750 € übernommen.

 

f)     Mittel aus der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung (StABS)

Aus den übrigen 45% der Straßenbauprojektkosten (1.012.500 €) werden für die Teileinrichtung der Fahrbahn 50% und 65% für die restlichen Teileinrichtungen auf die Anlieger umgelegt. Somit tragen 399.285 € die Anlieger und 613.215 € bleibt Eigenanteil der Stadt. Dieser setzt sich auch den Anteilen der Stabs-fähigen Kosten plus den Kosten, welche nicht beitragsfähig sind zusammen.

 

g)   Mittel der Städtebauförderung

Derzeit laufen die Vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen des Bund/Länder-Städtebauförderungs-programms Teil V "Städtebaulicher Denkmalschutz" für das künftige Sanierungsgebiet „St-Getreu-Straße“. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Planungsbüro sind sich aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes, einig, dass das geplante Sanierungsgebiet „St-Getreu-Straße“ um den Bereich Michelsberg bis zur Einmündung Aufseßstraße erweitert werden soll und die Sanierung im Vereinfachten Verfahren durchgeführt werden wird.

Unter der Prämisse eines künftigen Sanierungsgebietes in der Straße Michelsberg zwischen Aufseßstraße und St.- Getreu- Straße wird die Neugestaltung der Straßenoberfläche in diesem Bereich städtebauförderungsfähig sein. Bei der Berechnung der Höhe der Städtebauförderung werden zunächst die Finanzierungsanteile des EBB Abteilung Entwässerung, der Stadtwerke und der Anlieger abgezogen. Von den verbleibenden Kosten i.H. von 613.215 € werden 60% (367.929 €) von Bund und Freistaat übernommen, der Anteil der Stadt liegt bei 40% (245.286 €).

 

Kosten- und Finanzierungsübersicht

 

Siehe Anlage 9

 

Bericht aus den Anliegerinformationen

 

Nachfolgend die Zusammenfassung der gesammelten Wortmeldungen im Verlauf der beiden Anlieger-Informationsveranstaltungen zum Leitungs-, Kanal- und Straßenbau im Bereich von Sutte – Michelsberg, welche am 21. und 22 September stattfanden:

 

Diskutierte Themen

  • Umfang der Baumaßnahme („günstigste“ Lösung, Gehweg auf Böschung am Michelsberg, mögliche Einsparpotenziale, Bereich Ziegelhof/Ottobrunnen…)
  • Art der Oberflächengestaltung (Material, Auswirkung auf Lärm und Erschütterungen, Aufenthaltsqualität …)
  • Verkehrssicherheit (Schulwegsicherheit, Radverkehr, …)
  • Perspektiven einer Verkehrsberuhigung (Verkehrsreduzierung) nach Bauende
  • Kostenträger der Maßnahme (STWB, EBB, Stadt) bzw. welcher Restanteil ist für Anlieger kostenrelevant
  • Straßenausbaubeitragssatzung und Anliegerbeiträge (Rechtsgrundlage, Abweichung vom Verursacher­prinzip, Auswirkung der Straßenkategorie, Beitragshöhe, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Möglichkeit einer steuerrechtlichen Entlastung bzw. Abschreibung, Erschließung Klinikum am Michelsberg, …)
  • Ausweisung Sanierungsgebiet und Beantragung von Fördermitteln Vorteile nur für Stadt (Reduzierung des städtischen Anteils), kaum Chancen aufgrund langer Vorlaufzeiten des Verfahrens
  • Bauablauf und baubegleitende Rahmenbedingungen: Beweissicherung, Ersatzstellplätze, Stellplatz­bilanz, Umleitungsstrecke, Rettungskonzept, Notversorgung der Anwesen (Gas, Strom Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Müllabfuhr), Erreichbarkeit, …
  • Bauzeit (Beginn, Bauabschnitte und Dauer, …)

 

Fragen und Anregungen

 

Bereich Sutte

Anliegen

Gestaltung so ausformen, dass Radverkehr gegen Einbahnstraße weiterhin zulässig ist (Anmerkung: Fahrbahnbreite 3,50 bis 3,25 m)

öfter oder immer Geschwindigkeit überwachen

Ersatzparkplätze während der Bauzeit (Anmerkung: insb. nachts; Prüfung von Ausweichmöglichkeiten z.B. Klinikum St. Getreu, Wiese im Teufelsgraben, Aufsessianum, St.-Josephsheim)

während der Bauzeit soll Schleichweg Teufelsgraben dicht gemacht werden

Möglichkeiten zur Beeinflussung/Änderung des Fahrverhaltens

Gestaltung so schlicht wie möglich, einheitliches Pflaster, wenig Belagswechsel, Vorbehalte gegen Klinkerplatten, höhere Lärmbelastung durch Aufpflasterungen, aber auch Wunsch nach Tütschengereuther Pflaster, …

Anwendbarkeit der StABS bei Raumhöhen unterhalb der Definition „Voll­geschoss“ (Anmerkung: Höhe < 2,30 m)

zeitgleiche Prüfung und ggf. Erneuerung der Hausanschlüsse durch Eigentümer wird empfohlen

 

Anliegen

Möglichkeit zum Be- und Entladen muss weiterhin gegeben sein

baubedingte Provisorien und Gewährleistung der Ver- und Entsorgung

Beobachtung der Auswirkung von Verkehrssperrung und Verlagerung auf Umleitungsstrecken während der Bauzeit

Materialwechsel bei Fußgängerquerung im Einmündungsbereich Sutte bzw. entlang Altenburger Straße (Anmerkung: erhöhte Aufmerksamkeit)

Ausweitung der Kanal- und Straßenbaumaßnahmen auf den Bereich der Oberen Sutte

Bauzeit Konzeptvorstellung im November-Bausenat, anschließend Information der Anlieger

Kosten Konzeptvorstellung im November-Bausenat, anschließend Information der Anlieger

 

Bereich Michelsberg

Anliegen

Ist Fußgängerüberweg auf Höhe Aufseßstraße – Franziskanergasse rechtlich möglich (statt Pflasterung als „Aufmerksamkeitsfläche“)?

Tempo 10 km/h Straße - Ausweisung im Abschnitt zwischen Torschuster bis Ottobrunnen bzw. in Teilbereichen?

Kann Radverkehr gegen die Fahrtrichtung zugelassen werden?

Sind Maßnahmen am Gehweg oberhalb der Böschung entbehrlich?

Befahrbarkeit des Gehwegs auf Böschung am Michelsberg soll befahrbar für Anwohner und Anlieferverkehr bleiben

Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Sanitätsdienste

Schalldämpfende Maßnahmen wünschenswert, z.B. durch Straßenbelag, Hangbewuchs etc.

wohnortnahe Ersatzstellplätze für Anlieger mit besonderen Funktionen (Anmerkung: z.B. Notärzte und Bereitschaftsdienste)

Ist die Zufahrt zu KiGa St.Michael, Aufsessianum und privaten Innenhöfen während der Bauzeit möglich?

ausreichend Stellplätze zur Anlieferung der Kinder im Bereich KiGa St. Michael

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag der Stadtverwaltung und der Stadtwerke zur

Kenntnis.

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat und dem Stadtrat, die erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Stadtverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die dargestellten Baumaßnahmen weiter zu planen, sobald die Finanzierung gesichert ist.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe vonfür die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Projektkosten Straßenbau Michelsberg 1.020.150 € (entspricht 45 % aus 2.267.000 €).

Projektkosten Straßenbau Sutte/Matern/Michelsberger Str. 796.050 € (entspricht 45 % aus 1.769.000 €).

 

Diese Kosten verringern sich zusätzlich um die Einnahmen aus StBauF und StABS

(s. Anlage 6 und 7).

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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