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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1750-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Anlässlich der letzten Vorlage zur Thematik „Sanierung Wohnhaus Nebingerhof 25“ wurde die Verwaltung im Finanzsenat gebeten, auch zur Tabakscheune Nebingerhof 27 einen Sachstandsbericht vorzulegen. Dem kommen wir heute gerne nach.

 

Die Edgar-Wolf`sche Stiftung ist Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 760/15 der Gemarkung Bamberg. Auf diesem befindet sich das Wohnhaus Nebingerhof 25 und die frühere Tabakscheune Nebingerhof 27.

 

Für das Wohnhaus laufen umfangreiche Vorbereitungen, so dass dieses im Jahre 2016 saniert und seiner früheren Nutzung wieder zugeführt werden kann.

 

Für die frühere Tabakscheune werden derzeit weitere Voruntersuchungen durchgeführt. Sicherungs­maßnahmen sind – soweit notwendig – erfolgt, damit das Objekt keinen weiteren Schaden nimmt und davon keine Gefährdungen ausgehen. Beabsichtigt sind in den nächsten Jahren die Fassade und das Dach zu sanieren. Diese Maßnahme steht unter der Zieldefinition: „Scheune bleibt Scheune“.

 

Dieser Vorschlag resultiert aus verschiedenen Aspekten: Das Landesamt für Denkmalpflege hat in den bisherigen Verhandlungen deutlich gemacht, dass die Dachsituation der Scheune im Wesentlichen so bleiben und nicht verändert werden soll. Ferner wird gewünscht, auch die Holztragwerkskonstruktion im Inneren der Scheune zu erhalten. Schon dadurch werden die Nutzungsmöglichkeiten eingeengt. Weitere Nutzungen scheiden aus wirtschaftlichen  und denkmalpflegerischen Gründen aus. Daher soll die Scheune künftig nur zu Lagerzwecken verwendet werden.

 

Gerade in letzter Zeit haben eine Vielzahl an Institutionen und Ämtern nach Lagerräumlichkeiten gesucht. Vor allem waren dies kulturelle und soziale Einrichtungen. Auch im Bereich Katastrophen­schutz und Feuerwehr sind Bedarfe erkennbar. Insoweit wird jetzt und für die Zukunft von einem konkreten Bedarf an Lagerflächen ausgegangen. Dieser soll durch eine entsprechende Befragung potentieller Nutzer genauer ermittelt werden.

 

 

 

 

Vor diesem Gesamthintergrund ist vorgesehen, nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen die Scheune Dritten als Lagerraum zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung vor Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen scheidet aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäudes aus.

 

Zunächst konzentrieren sich die Arbeiten der Verwaltung jedoch darauf, die Sanierung des Wohnhaus Nebingerhof 25 (Baubeginn Frühjahr 2016) fertigzustellen. Danach steht die Maßnahme „Sanierung Tabakscheune“ an.

 

Nach der Sommerpause wird die Verwaltung den Senat zu einer Besichtigung der Tabakscheune einladen, um diese noch vor der Sanierung ansehen zu können.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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