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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1759-WiF

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Bisheriges Vorgehen:

 

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 25.07.2001 die Einrichtung eines Wirtschaftsbeirats. Im Wesentlichen erhielt der Wirtschaftsbeirat die Aufgabe, zwi­schen der in Bamberg ansässigen Wirtschaft einerseits und dem Stadtrat sowie der Stadtverwaltung andererseits als Bindeglied zu fungieren. Er sollte sich der Probleme der heimischen Wirtschaft annehmen und Impulse für die Wirtschaftsförderung schaffen. Seine Aufgaben sollte er gemeinsam mit dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat wahrnehmen. Der Vorsitzende sollte vom Stadtrat auf die Dauer von drei Jahren berufen werden. Er bestand aus fünf Mitgliedern. Der Vor­sitzende sollte bis zu vier weitere Mitglieder vorschlagen, die ebenfalls vom Stadtrat auf die Dauer von drei Jahren berufen werden sollten.

 

              Dementsprechend wurde verfahren: In der Sitzung vom 26.09.2001 wurde der damalige Geschäftsführer der Wieland Holding GmbH und Wieland Electric GmbH, Herr Dipl.-Kfm. Bernd B. Uckrow, zum Vorsitzenden des neu einzurichtenden Wirtschaftsbeirats der Stadt Bamberg bestellt. Entsprechend dem Vorschlag des Vorsitzenden des Wirtschaftsbeirats wurden in der Sitzung des Stadtrates am 24.10.2001 weitere vier Personen zu Mitgliedern des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg berufen. Die Bestellung des gesamten Wirtschaftsbeirates wurde befristet auf den 31.10.2004.

 

              Alle Beiräte der Stadt Bamberg verfügen über eine Satzung oder eine Geschäftsordnung, die der Stadtrat beschlossen hat. Anders war dies beim Wirtschaftsbeirat: Der Stadtrat hat sich mit einer Satzung nie befasst. Es war das Gremium selbst, das sich am 06.02.2002 eine „Satzung des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg“ gab, ohne rechtlich dazu legitimiert gewesen zu sein. Das Recht, eine Satzung zu verabschieden, steht allein dem Stadtrat zu.

 

              Im Mai 2004 teilte der Geschäftsführer Uckrow dem damaligen Oberbürgermeister mit, dass er als Vorsitzender zurücktritt. Im Juli 2004 traten zwei weitere Mitglieder des Wirtschaftsbeirates zurück.

 

              In der Sitzung des Ältestenrates vom 08.10.2004 wurde die Situation besprochen. Dabei machte die Verwaltung den Vorschlag, eine Wiederbesetzung des Wirtschaftsbeirats bis auf weiteres nicht vorzunehmen. Der Beirat sei in der bisherigen Form nicht wirksam tätig geworden. Daraufhin sprach sich die Mehrheit der anwesenden Fraktionsvorsitzenden von CSU, SPD, GAL, FW-FDP-BR und Bamberger Bürgerblock dafür aus, die Arbeit des Wirtschaftsbeirates in der bisherigen Form zu­nächst ruhen zu lassen. Stattdessen sollte auf der Basis eines externen Leitbildes der Stadt Bamberg Handlungsfelder definiert werden, ein Prioritätenkatalog angefertigt und geklärt werden, in welchen Fällen externer Beistand erforderlich sei.

 

              Ein Jahr später, nämlich mit Schreiben vom 10.10.2005, beantragte die SPD-Stadtratsfraktion, das Thema auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen. Dies ist auch geschehen, nämlich in der Sitzung am 30.11.2005. Nach eingehender Diskussion wurde die Angelegenheit in die zweite Lesung verwiesen. Diese Entscheidung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund einer Erklärung aller Stadtratsfraktionen, dass aufgrund der 2006 bevorstehenden Wahl, es dem neuen Oberbürgermeister freigestellt sein sollte, wie weiter verfahren werden sollte. Dies ergibt sich aus einem handschriftlichen Vermerk des Leiters des damaligen Amtes für Wirtschaft.

 

              Nach einer Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.11.2007, ob die Wiederbelebung des Wirtschaftsbeirates ein geeignetes Mittel sein könnte, vertrat die Verwaltung die Auffassung, dass im Einklang mit dem Beratungsstand im Ältestenrat gegebenenfalls ein fachlich kompetentes Gremium aus externen Beratern zusammen­gestellt werden sollte, das dann auch konkrete Hilfestellungen für Politik und Verwaltung leisten könne.

 

              Mit Schreiben vom 12.10.2013 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion die Aktivierung des Wirtschaftsbeirates. Die damalige Leiterin der Wirtschaftsförderung beabsichtigte, die Angelegenheit nach der Kommunalwahl 2014 aufzugreifen.

 

              Die Anfragen der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.01.2015 - auch zum Thema „Wirtschaftsbeirat“ - wurden in der Sitzung des Finanzsenates vom 23.06.2015 abschließend beantwortet.

 

 

  1. Vorschläge für die weitere Vorgehensweise:

 

Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung eines Wirtschaftsbeirates ausdrücklich.

 

Sie empfiehlt, die entscheidenden Fragen, nämlich Aufgaben, Besetzung, etc. auf eine neue Grundlage zu stellen. Nach 14 Jahren ist es zweckdienlich, die Erfahrungen aus dem missglückten Startversuch zu beachten und aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Wirtschaftsbeirat aus dem Jahr 2001 hatte sich aufgelöst, weil er nicht funktionierte. Die Mitwirkungsrechte des Stadtrats bei der Auswahl des Gremiums und der Verabschiedung einer Satzung sollten jetzt in vollem Umfang garantiert werden. Die Satzung des Wirtschaftsbeirates sollte – anders als 2002 – jetzt vom Stadtrat beraten und verabschiedet werden. Nur so ist sichergestellt, dass ein rechtlich einwandfreies Verfahren durchgeführt wird und der Stadtrat ein volles Mitspracherecht erhält.

 

              Die Verwaltung empfiehlt weiter, Rücksicht auf die heutige Tatsache zu nehmen, dass die Bildung von Netzwerken, die Beteiligung von Kammern und Verbänden sowie „junge“ wirtschaftliche Entwicklungen eine viel größere Rolle spielen als damals. Nur eine breite Abbildung aller relevanten Organisationen, Institutionen, Wirtschaftsverbände und Netzwerke stellt sicher, dass der Wirtschaftsstandort Bamberg mit all seiner Vielfalt repräsentiert ist. Es ist zeitgemäß und demokratisch, möglichst zahlreiche Akteure, die eine wirtschaftliche Relevanz haben, zu einer Mitwirkung einzuladen.

 

              Dies ist bereits sondiert worden. Die Rückmeldung der Wirtschaftsverbände ergab, dass folgende Verbände und Institutionen zu einer Mitarbeit bereit sind:

 

a)      Ärztlicher Kreisverband Bamberg

b)      Bamberg Startups e.V.

c)      Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB-Region Oberfranken-West

d)      Handelsverband Bayern e.V., Bezirk Oberfranken

e)      Handwerkskammer für Oberfranken

f)       Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

g)      Interessengemeinschaft Bamberger Gärtner

h)      Junioren des Handwerks Oberfranken West e.V.

i)        Netzwerk Freie Berufe Bamberg

j)        Otto-Friedrich-Universität Bamberg

k)      Stadtmarketing Bamberg e.V.

l)        Wirtschaftsclub Bamberg e.V.

m)    Wirtschaftsjunioren Bamberg e.V.

 

Bamberg ist wirtschaftliches Oberzentrum der Region Oberfranken-West. Eine wirtschaftsfreundliche Ausrichtung der Kommunalpolitik sowie des Verwaltungshandelns ist daher eine selbstverständliche Notwendigkeit. Einem funktionierenden Wirtschaftsbeirat kommt eine wichtige Rolle bei der Vernetzung der Akteure sowie bei der Vorbereitung von strategischen und grundlegenden Entscheidungen zu. In den Unternehmen, den Wirtschaftsinstitution und Verbänden ist Sachverstand und Gestaltungswille verortet. Ein Wirtschaftsbeirat bietet die Chance, dieses reiche Potenzial in die Stadtratsentscheidungen sowie in das Verwaltungshandeln frühzeitig mit einzubeziehen und dadurch unternehmerischen Belangen besser Rechnung tragen zu können.

 

Wirtschaft und Wissenschaft arbeiten Hand in Hand. Der Fachkräfterekrutierung sowie deren dauerhafte, regionale Bindung kommt ebenso entscheidende Bedeutung zu, wie der wirtschaftlichen Impulskraft einer Hochschule für die Region. Daher wird eine Beteiligung der Otto-Friedrich Universität Bamberg an einem Wirtschaftsbeirat als unerlässlich angesehen.

 

Die Konversion ist in vollem Gang. Die wirtschaftlichen Perspektiven und Entwicklungschancen können vom Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg unterstützt und gefördert werden.

 

Aus den Erfahrungen der Vergangenheit lassen sich Schlüsse für eine Neuausrichtung ziehen. Ein Wirtschaftsbeirat lebt von einer konstruktiven personellen Besetzung und von der dauerhaften Bereitschaft seiner Mitglieder, sich und ihre Sachkompetenz in die Beiratsarbeit einzubringen.

 

 

  1. Satzung zur Errichtung des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg

 

In der Anlage wird unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt. Die Grundzüge des Entwurfs wurden bereits mit der Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.

 

Die wesentlichen Kernelemente der Satzung sind vor allem:

 

-          Einbeziehung der wichtigsten regionalen Wirtschaftsakteure: der Beirat setzt sich aus 12 Vertretern der relevanten Bamberger Organisationen, Institutionen und Verbände zusammen.

 

-          Geborene Mitglieder sind der Oberbürgermeister, ein Vertreter der Otto-Friedrich-Universität sowie der/die Wirtschaftsreferent oder die Leitung der städtischen Wirtschaftsförderung. Die Wirtschaftsförderung wird die Aufgaben einer Geschäftsstelle übernehmen. Damit ist die notwendige Verknüpfung zur Verwaltung gewährleistet.

 

-          Einer Bestellung durch den Stadtrat mit Vorschlagsrecht der Institutionen und Verbände für eine Amtszeit von 3 Jahren selbst.

 

-          Einer Bestellung des/der Vorsitzende/n durch den Stadtrat für 3 Jahre Amtszeit.

 

-          Eine konkrete Aufgabendefinition.

 

-          Die Behandlungspflicht der im Beirat gefassten Beschlüsse und Empfehlungen in den zuständigen Stadtratsgremien.

 

-          Die ehrenamtliche Tätigkeit des Beirates und seiner Mitglieder.

 

 

  1. Weitere Behandlung im Stadtrat:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, soll bis Anfang September mit den einzelnen Verbände und Institutionen geklärt werden, welche konkreten Beiratsmitglieder diese benennen wollen.

 

Anschließend ist beabsichtigt, in der Vollsitzung des Stadtrates am 30. September 2015 die Bestellung des/der Vorsitzenden, des/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie der weiteren Beiratsmitglieder vorzunehmen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates vom 25.07.2001 zur Einrichtung eines Wirtschaftsbeirates wird aufgehoben.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beschließt zur Einrichtung eines neuen Wirtschaftsbeirats bei der Stadt Bamberg die nachfolgende Satzung:

 

Satzung

über den Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg

(Wirtschaftsbeiratssatzung – WiBS)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366) folgende Satzung:

 

Inhaltsübersicht

Präambel

§ 1 Bezeichnung

§ 2 Aufgaben

§ 3 Rechte des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg

§ 4 Pflichten der Beiratsmitglieder

§ 5 Zusammensetzung

§ 6 Berufung, Amtszeit und Beendigung der Mitgliedschaft

§ 7 Vorsitz

§ 8 Geschäftsgang

§ 9 Öffentlichkeit der Sitzungen

§ 10 Geschäftsstelle

§ 11 Ehrenamt

§ 12 In-Kraft-Treten

 

 

Präambel

 

Die Stadt Bamberg verfolgt als Wirtschaftszentrum West-Oberfrankens sowie als besonders wirtschaftsfreundliche Kommune das Ziel eines offenen Dialoges mit den Vertretern der Wirtschaft. Eine entscheidende Rolle für die positive Weiterentwicklung des Wirtschaftsraumes nimmt die Zusammenarbeit mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ein.

 

Durch einen verstetigten Dialog der Akteure soll eine weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bamberg erreicht werden. Zu diesem Zweck wird ein Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg gebildet. Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg soll insbesondere den Stadtrat und die Verwaltung bei grundlegenden Planungen und Entscheidungen, die den Wirtschaftsstandort Bamberg betreffen, beraten. Der Konversion mit ihren Zukunftschancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

 

 

§ 1

Bezeichnung

 

(1) Die Stadt Bamberg richtet zur Beratung des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Verwaltung in Angelegenheiten der Wirtschaft einen Beirat ein.

 

(2) Der Beirat erhält die Bezeichnung „Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg“.

 

 

§ 2

Aufgaben

 

(1) Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg hat die Aufgabe, den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in wichtigen Angelegenheiten der Wirtschaft und des Universitätsstandortes zu beraten.

 

(2) Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg soll Konzepte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft sowie zur Sicherung und Erweiterung des Angebotes von Arbeitsplätzen in Bamberg vorschlagen und die Realisierung begleitend und beratend unterstützen. Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg soll die Interessen der Bamberger Unternehmen aufeinander abstimmen, hervorheben und in seiner beratenden Funktion angemessen vertreten.

 

Dies gilt insbesondere bei

 

-            der grundlegenden, strukturellen Entwicklung der Rahmenbedingungen in Bamberg für die regionale Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung,

 

-            der Verbesserung und Verstetigung des Informationsflusses zwischen der Stadt und den Unternehmen,

 

-            der zielführenden Entwicklung der frei werdenden Konversionsflächen insbesondere bei der Neuansiedlung oder Verlagerung von Unternehmen,

 

-            der Förderung der Existenzgründungslandschaft,

 

-            der aktiven Rolle der Stadt Bamberg in den regionalen und überregionalen Netzwerken, wie zum Beispiel der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim oder der Metropolregion Nürnberg,

 

-            der Beratung in grundlegenden Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung sowie der Neu- und Umsiedlung bedeutender Betriebe sowie der Sicherung und Entwicklung bestehender Unternehmen,

 

-            der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bamberg und seinen Gemeinden in Fragen der Wirtschaft und der Wissenschaft,

 

-            der Entwicklung von Handlungskonzepten und Zielorientierungen für die zukünftige Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Bamberg,

 

-            der Vernetzung der verschiedenen örtlichen Strukturen in Wirtschaft und Wissenschaft,

 

-            der Bündelung von vorhandenem Expertenwissen und dessen Vermittlung in die Gremien des Bamberger Stadtrates und der Verwaltung.

 

 

§ 3

Rechte des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg

 

(1) Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung kann der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg Anträge zur Behandlung in den Gremien des Stadtrates stellen sowie Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben.

 

(2) Anträge und Empfehlungen des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg an die Verwaltung sind in den zuständigen Gremien der Stadt Bamberg in angemessener Frist zu behandeln.

 

(3) Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg kann zu seinen Sitzungen Bedienstete der Stadt Bamberg aus den zuständigen Fachämtern laden und zur Beratung hinzuziehen.

 

(4) Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg ist berechtigt, im Stadtrat regelmäßig über seine Arbeit Bericht zu erstatten.

 

 

§ 4

Pflichten der Beiratsmitglieder

 

(1) Beiratsmitglieder sind verpflichtet, sich für das Gemeinwohl der Stadt Bamberg und zum Wohle des Wirtschaftsstandortes mit bestem Wissen und Gewissen zu engagieren.

 

(2) Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg erfüllen die Aufgaben nach dieser Satzung parteipolitisch unabhängig. Sie sind verpflichtet, die Arbeit des Beirates nach besten Kräften zu fördern, insbesondere an dessen Sitzungen teilzunehmen.

 

(3) Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren und ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen.

 

 

§ 5

Zusammensetzung

 

(1) Dem Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg gehören an:

 

a)         der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg oder dessen gesetzlicher Vertreter,

b)        die/der Wirtschaftsreferent/in oder die Leitung der städtischen Wirtschaftsförderung oder deren Vertretung,

c)         ein/e Vertreter/in der Otto-Friedrich-Universität Bamberg,

d)        bis zu 12 Vertreter/innen aus den Institutionen und Verbänden der Bamberger Wirtschaft, die weder dem Stadtrat der Stadt Bamberg angehören oder Beschäftigte der Stadtverwaltung Bamberg oder eines der städtischen Beteiligungsunternehmen sind.

 

(2) Folgende Institutionen und Verbände der Bamberger Wirtschaft sind berechtigt, jeweils eine/n Vertreter/in in den Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg zu entsenden:

 

a)         Ärztlicher Kreisverband Bamberg

b)        Bamberg Startups e.V.

c)         Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB-Region Oberfranken-West

d)        Handelsverband Bayern e.V., Bezirk Oberfranken

e)         Handwerkskammer für Oberfranken

f)          Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

g)        Interessengemeinschaft Bamberger Gärtner

h)        Junioren des Handwerks Oberfranken West e.V.

i)               Netzwerk Freie Berufe Bamberg

j)               Stadtmarketing Bamberg e.V.

k)        Wirtschaftsclub Bamberg e.V.

l)               Wirtschaftsjunioren Bamberg e.V.

 

(3) Dem Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg können nur natürliche Personen angehören. Bei Verzicht einer Benennung bleibt der jeweilige Sitz unbesetzt. Die erstmalige Benennung ist auch während der laufenden Amtszeit möglich.

 

 

§ 6

Berufung, Amtszeit und Beendigung der Mitgliedschaft

 

(1) Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg sowie die unter § 5 Absatz 2 aufgeführten Institutionen und Verbände der Bamberger Wirtschaft schlagen die Personen vor, die sie als Vertreter/innen in den Beirat entsenden möchten. Eine Vertretungsregelung ist nicht vorgesehen. Die Mitglieder des Beirates werden vom Stadtrat jeweils auf die Dauer von 3 Jahren berufen.

 

(2) Die Mitgliedschaft im Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg endet durch Rücktritt, Abberufung durch den Stadtrat oder Beendigung der Mitgliedschaft im entsendenden Verband bzw. der entsendenden Institution entsprechend § 5 Absatz 2.

 

 

§ 7

Vorsitz

 

(1) Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende werden aus dem Kreis der Vertreter/innen der vorgeschlagenen Verbände und Institutionen (§ 5 Absatz 2) vom Stadtrat bestellt.

 

(2) Die Amtszeit der/s Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden beträgt drei Jahre.

 

 

§ 8

Geschäftsgang

 

(1) Die/der Vorsitzende beruft den Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg nach Bedarf - mindestens zwei Mal im Jahr unter Angabe von Zeit und Ort zu Sitzungen ein. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder beruft er den Beirat binnen drei Wochen ein. Der Antrag muss einen bestimmten Beratungsgegenstand bezeichnen.

 

(2) Die Beratungsgegenstände werden dem Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg durch den/die Vorsitzende/n bei der Einladung mitgeteilt. Die Einladung mit Tagesordnung muss mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin schriftlich den Beiratsmitgliedern vorliegen.

 

(3) Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen und mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Bestimmung der Mehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

(4) Beschlüsse oder Empfehlungen des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg werden von der/dem Vorsitzenden dem Oberbürgermeister der Stadt Bamberg zugeleitet.

 

(5) Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg kann sich zur weiteren Regelung des Geschäftsganges eine Geschäftsordnung geben.

 

(6) Die Sitzungen des Beirates werden von der/dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet.

 

 

§ 9

Öffentlichkeit der Sitzungen

 

Die Sitzungen des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg sind grundsätzlich öffentlich. Im Einzelfall ist die/der Vorsitzende berechtigt, eine nichtöffentliche Beratung zu veranlassen.

 

 

§ 10

Geschäftsstelle

 

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Wirtschaftsbeirates der Stadt Bamberg übernimmt die Abteilung Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Bamberg.

 

 

§ 11

Ehrenamt

 

Die Tätigkeit im Wirtschaftsbeirat der Stadt Bamberg ist ehrenamtlich.

 

 

§ 12

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 1. September 2015 in Kraft.

 

 

 

  1. Damit sind der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.10.2013 sowie der Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 21.03.2015 und der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.03.2015 geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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