"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1762-R1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1.              Sachstand Bebauungsplanverfahren:

 

Die Stadt Bamberg plant im Südosten des Stadtgebietes Bamberg zwischen A73 und B22/Berliner Ring auf den ehemals durch die US-Streitkräfte militärisch genutzten Flächen der sog. MUNA und des Schießplatzes sowie angrenzender Teilbereiche die Errichtung eines „Gewerbeparks Armeestraße/Geisfelder Straße“.

Grundlage hierfür ist die vom Stadtrat der Stadt Bamberg 2014 beschlossene „Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEK)“ sowie der Aufstellungsbeschluss des Konversionssenates vom 18.03.2014 für den Bebauungsplan Nr. 429.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.429 umfasst ca. 206 ha. Die betreffenden ehemaligen militärischen Flächen sind derzeit überwiegend als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung militärische Anlage im Flächennutzungsplan ausgewiesen und befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das NSG Nr. 93 „MUNA-Gelände“ und Teile des LSG Hauptsmoorwald liegen innerhalb des Geltungsbereiches und sollen in Ihrer Funktion erhalten und gestärkt werden.

 

Grundsätzlich handelt es sich um eine Angebotsplanung zur Bereitstellung von Gewerbe- und Industrieflächen für erweiterungswillige vorhandene Gewerbetriebe und die Neuansiedlung von Gewerbetreibenden. Im Fokus stehen hierbei technologie- und produktionsorientierte mittelständische Betriebe, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Logistik und Handwerk. Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben ist auszuschließen.

 

 

2.              Ansiedlung / Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Bamberg:

 

Auf Teilbereichen nördlich der Geisfelder Straße sollen unter besonderer Beachtung der ökologischen Rahmenbedingungen u.a. Gemeinbedarfsflächen zwecks Neubaus einer Justizvollzugsanstalt mit einem Flächenbedarf von aktuell voraussichtlich ca. 7,5 - 10 ha vorgesehen werden. Der Konversionssenat der Stadt Bamberg hat am 22.01.2015 diesen Standortvorschlag beschlossen. Der Standortvorschlag wurde anschließend der Justiz und der Staatl. Bauverwaltung zur Prüfung und weiteren Behandlung übergeben.

 

Am 13.07.2015 wurde im Rahmen eines Ortstermins auf dem Areal des Schießplatzes mit den Staatsministern Frau Huml und Herr Prof. Dr. Bausback erklärt, dass grundsätzlich an diesem Areal für den Neubau einer JVA in Bamberg festgehalten und gleichzeitig dieses Areal einer vertieften Prüfung insbesondere im Hinblick auf den Baugrund durch das Staatliche Bauamt unterzogen werden soll.

 

Dabei wurde von den Vertretern der Justiz insbesondere betont, dass die Frage der Schnelligkeit bei der Schaffung von Baurecht entscheidendes Gewicht für die weitere Standortdiskussion zukomme. Es sei daher Aufgabe der Stadt, für eine zügige Sicherstellung des Planungsrechtes Sorge zu tragen.

 

 

3.              Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens:

 

Um die notwendige Geschwindigkeit des Gesamtverfahrens zu gewährleisten, soll ein externes Büro mit der Verfahrensdurchführung betraut werden. Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes mit über 200 ha und der Vielzahl von bereits im Vorfeld ausgelösten und noch auszulösenden Gutachten, als Grundlagen des Bebauungsplanverfahrens, sind die eigenen Kapazitäten des Konversionsmanagements und des Stadtplanungsamtes bereits ausgereizt.

 

Ziel ist die Schaffung von Planungsrecht Mitte 2016. Angesichts der geschilderten Dimension des Verfahrens, ist die Einbeziehung externer Dienstleistung unbedingt erforderlich.

 

 

4.              Förderkulisse:

 

Auch diese Maßnahme wird durch das Sonderförderprogramm „Militärkonversion“ mit einem Fördersatz in Höhe von 80 v.H. gefördert. Eine entsprechende Förderzusage liegt bereits vor.

 

Da im konkreten Fall ein großes Interesse der BImA als Grundstückseigentümerin an einer Entwicklung der anderweitig nicht oder nur schwer vermarktungsfähigen Fläche besteht, konnte in Sonderheit des Einzelfalles eine finanzielle Beteiligung der BImA in Höhe von 50 v.H. nicht nur an den zu erstellenden Gutachten, sondern auch an dem Bebauungsplanverfahren selbst vereinbart werden.

 

Der städtische Eigenanteil wird daher erheblich reduziert.

 

 

5.              Bereitstellung von Haushaltsmitteln:

 

Um das Verfahren zeitnah umsetzen zu können werden für 2015 entsprechend dem Bruttoprinzip Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich rund 125.000 € benötigt.

 

Aufgrund der unter Nr. 4 geschilderten Fördersituation wird der durch die Stadt Bamberg tatsächlich zu tragende Eigenanteil voraussichtlich bei rund 15.000 € liegen. Diese Mittel stehen auf der Konversionshaushaltsstelle für 2015 zur Verfügung.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Finanzsenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

              2.1                            Außerplanmäßig bereitgestellt werden bei:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

61520.96030

Bebauungsplanverfahren

125.000,00 €

125.000,00 €

 

              2.2                            Deckung erfolgt zu Lasten von Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

61520.36000

Investitionszuweisungen BImA

62.500,00 €

62.500,00 €

61520.36100

Investitionszuweisungen vom Land

23.750,00 €

237.750,00 €

61520.36150

Investitionszuweisungen vom Bund

23.750,00 €

237.750,00 €

 

 

 

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

61520.96000

Vorbereitende Untersuchung

Konversionsgelände

15.000,00 €

945.199,33 €

 

              2.3                            Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Prozentsatz

61520.96030

125.000 €

100

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 125.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:  siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der hohen Förderquote sowie zusätzlich einer Beteiligung der BImA und da der Eigenanteil der Stadt aus bestehenden Haushaltsmitteln gedeckt wird, besteht von Seiten des Finanzreferates Einverständnis mit der dargestellten Vorgehensweise.

 

Loading...