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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1764-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Straßenverkehrsamt erhielt vom Umweltsenat am 19.05.2015 den Auftrag, im Rahmen eines Ortstermins mit dem zuständigen Bürgerverein mögliche verkehrsrechtliche Maßnahmen zu erörtern und im nächsten Umweltsenat erneut zu berichten.

 

Am 22.05.2015 wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dabei machte der Bürgervereinsvorsitzende – Herr Hader – darauf aufmerksam, dass auf dem Verbindungsstück Babenberger Ring/ Münchner Ring zu schnell gefahren werde. Die Bewohner wünschten die Beibehaltung sowie die Umsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30.

 

Als mögliche bauliche Maßnahmen wurde ein fahrbahnverengendes Baumtor etwa in Höhe vor oder nach der Einfahrt am Färbersgarten angesprochen. Dies soll den Beginn der Wohnbebauung bzw. des Wohngebietes signalisieren und in Form einer Tempo 30-Zone umgesetzt werden.

 

Neben der gewünschten Fahrbahnverengung durch Baumtore solle eine teilweise Gehwegverbreiterung geprüft werden mit dem Ziel, die jetzt auf der Fahrbahn legal parkenden Fahrzeuge in Parkbuchten zu betten.

 

Rechtsgrundlage für die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist § 45 Abs. 1c StVO.

 

Danach ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und  Gebieten mit hoher Fußgänger-und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen an.

 

Der Babenbergerring ist ein Wohngebiet.

 

Die Zonen- Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

 

Nach § 39 Abs. 1a StVO ist innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.

 

Der Babenbergerring liegt abseits der Vorfahrtsstraße B22.

An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO („rechts vor links“) gelten.

 

Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden (Rand-Nr. 41 VwV- StVO zu § 45). Auf der Fahrtroute des Linienverkehrs müssten die vorhandenen Vorfahrtszeichen 306 durch Zeichen 301 ersetzt werden.

 

In Gegenrichtung könnte die Vorfahrt nach der Grundregel „rechts vor links“ erfolgen; die vorhandenen Zeichen 306 (Vorfahrt) und 205 (Vorfahrt gewähren) könnten ersatzlos entfernt werden.

 

 

Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtsstraßennetz (Zeichen 306) sicherzustellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen (Rand-Nr. 37 VwV-StVO zu § 45).

 

Zonen- Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer (Rand-Nr. 38 Sätze 1 und 2 VwV-StVO zu § 45).

 

Aus der Kennzeichenverfolgung aus dem Jahr 2009 lässt sich ermitteln, dass deutlich weniger als 10% des Verkehrs im Babenbergerring (Bereich Färbersgarten) kein Ziel am Babenbergerring inklusiv Seitenstraßen hat, sondern in anderen Stadtteilen.

 

Der Durchgangsverkehr ist somit von untergeordneter Bedeutung.

 

Nachdem die Voraussetzungen vorliegen, könnte die Kennzeichnung als Tempo 30-Zone durch ein Verkehrszeichen 274.1/2 auf Höhe Färbersgarten erfolgen.

Nachdem die bestehende Tempo 30-Zone Panzerleite/ Viktor-von-Scheffel-Straße nach der Einmündung Volkfeldstraße nahtlos an den Babenbergerring anschließt, müsste das vorhandene Zeichen 274.1/2 in der Viktor-von-Scheffel-Straße – vor der Einmündung Babenbergerring – entfernt werden. Die neue – vereinigte – Tempo 30-Zone würde sich dann von der Panzerleite/ Einmündung Artur-Landgraf-Straße – bis zum Babenbergerring/ Höhe Färbersgarten erstrecken!

 

Die vorhandenen Zeichen 306 auf der Fahrtroute des Linienverkehrs müssten durch Zeichen 301 ersetzt werden, da dort der Linienverkehr den Vorrang beibehalten soll.

 

Etwa 20 Verkehrszeichen 274 „30“und jeweils 5 Zeichen 205 und 306 (Vorfahrtszeichen) könnten eingespart werden. Diese Einsparung würde darüber hinaus dem Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramm 2020 entsprechen, da sie zum Abbau des Schilderwaldes effektiv beitrüge.

 

Hinweis: Die Vorfahrtszeichen entfallen auf der Strecke entgegen der Buslinie.

 

Ferner müssten innerhalb der Tempo 30-Zone nach jeder Einmündung in jeder Fahrtrichtung die Zahlen „30“ (=ca.10x) markiert werden.

 

Baumtor

 

Der Babenbergerring ist ca. 6,50m breit. Für die Aufrechterhaltung des Verkehrs ist eine Restfahrbahnbreite von mindestens 4,50m notwendig. Durch diese Rahmenbedingungen bleiben beidseits nur ca. 1,0m übrig. Diese Flächen reichen für Baumpflanzungen nicht aus – weiterhin existieren nach ersten Prüfungen zumindest einseitig Leitungen, so dass eine Baumpflanzung ohnehin ausscheidet. Eine Fahrbahneinengung wäre möglich, die Ausbildung könnte analog der Eingangselemente für Zone 30 in der Gartenstadt erfolgen (Vergleiche Anlage; Anordnung beidseits). Bei dieser Lösung müsste auch die Entwässerung nicht umgebaut werden.

Parkmarkierungen auf der Fahrbahn

 

Wechselseitige Parkmarkierungen auf der Straße sind möglich, wenn die Versätze so angeordnet sind, dass der Bus nicht behindert wird und wenn die Restfahrbahnbreite mindestens 4,50m beträgt. Dies wurde im beiliegenden Plan mit der Verkehrs- und Park GmbH abgestimmt.

 

Die Kosten für die Arbeiten zur Fahrbahneinengung, Abbau der Beschilderung,

Zonenbeschilderung sowie der Markierungsarbeiten betragen nach Mitteilung des EBB ca. 7.500 €.

 

Einrichtung einer weiteren Messstelle

 

Mit Schreiben vom 02.06.2015 beantragte der Bürgerverein Süd-West e.V.  „… weiterhin die Prüfung einer Messstelle weiter nördlich in Richtung Babenbergerring.“

Dort seien eine beidseitige Wohnbebauung und der gleiche Fahrbahnquerschnitt wie im restlichen Babenbergerring vorzufinden. Wenn Tempo 30 in einem Wohngebiet gälte, müsse es auch legitim sein,

dies zu überprüfen.

 

Wie dem Sitzungsvortrag für die Sitzung des Umweltsenats vom 19.05.2015 (Seite 2 „Aus dem Sitzungsvortrag 28.01.2015“) entnommen werden kann, gibt es entlang des Babenbergerrings bereits drei Messstellen (Höhe Kirche, Höhe Schlüsselbergerstraße, Höhe König-Konrad-Straße).

 

Die Messstelle auf Höhe Kirche liegt weiter nördlich von der vorher vorgeschlagenen Messstelle im Umfeld der Einmündung Im Färbersgarten in Richtung Babenbergerring. Diese Messstelle wurde unter Beachtung der vom Stadtrat vorgegebenen Kriterien (Kindergarten, Bushaltestelle) vorgesehen.

 

Die Festlegung einer weiteren Messstelle zwischen der Einmündung Im Färbersgarten und der festgelegten Messstelle auf Höhe Kirche entspräche nicht den vorgegebenen Kriterien des Stadtrates.

 

Die drei festgesetzten Messstellen am Babenbergerring erscheinen ausreichend.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Umweltsenat ist damit einverstanden, den Babenbergerring bis etwa Einmündung Am Färbersgarten als Tempo 30-Zone auszuweisen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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