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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1767-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Anlass

Der Lichtplaner der Stadt Bamberg wurde mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für den Bereich des Alten Rathauses, sowie Obere und Untere Brücke gemäß Beschluss des Bau- und Werksenats vom 04.02.2015 beauftragt. Das Konzept liegt nunmehr vor und wird in der Sitzung des Bau-und Werksenates durch den Lichtplaner, Herrn Dipl.-Ing. Uwe Knappschneider, persönlich vorgestellt.

 

Vorgang

Das Lichtplanungsbüro „licht-raum-stadt-planung“ unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Uwe Knappschneider, hat 2005 den Lichtmasterplan für die Innenstadt von Bamberg erstellt.  Die Ergebnisse des Lichtmasterplanes, welche seither gemäß Stadtratsbeschluss allen weiteren Planungen im Innenstadtbereich zugrunde gelegt werden, wurden in einer Broschüre zusammengefasst, die seit 2006 vorliegt.

 

Aussagen des Lichtmasterplanes für den Bereich um das Alte Rathaus

Der Lichtmasterplan für Bamberg enthält eine ganze Reihe von Qualitätsebenen für die nächtliche Wirkung der historischen Stadt. Es geht darum, die innerstädtische Aufenthaltsqualität auch nachts erlebbar zu machen. Hierzu sind Orientierungspunkte wie Hauptachsen, historische und stadtbildprägende Gebäude, Stadteingänge, sowie die für die jeweiligen Städte ganz individuellen stadträumlichen Besonderheiten lichttechnisch herauszuarbeiten.

Für den Bereich des Alten Rathauses treffen gleich mehrere dieser Aspekte zu. Daher wird die lichttechnische Aufwertung des Gesamt-Ensembles Brücken-Rathaus / Obere Brücke / Untere Brücke im Lichtmasterplan bereits seit 2006 mit höchster Priorität geführt. Hier besteht erheblicher Verbesserungsbedarf der Fassaden-Anstrahlungen, wobei zugleich ein Energieeinsparpotenzial hinsichtlich der bestehenden veralteten Strahler vorliegt.

Vorhandene lichttechnische Missstände:

a)   Altes Rathaus:

-          Veraltete Gebäude-Illumination, die weder gestalterisch noch energetisch dem Rang eines Wahrzeichens der Stadt Bamberg gerecht wird

-          Fehlende Anstrahlung der barocken Anwander-Fassaden bergseitig

-          Keine gleichmäßige Anstrahlung der barocken Anwander-Fassaden inselseitig

-          Fehlende Anstrahlung der stadtbildprägenden Giebelfassade in Richtung Am Kranen

-          Einseitige Überblendung des Rottmeisterhäuschen

-          Starke Blendung der Passanten durch veraltete fehlpositionierte Strahler

-          Fehlende gleichmäßige Anstrahlung der Rokoko-Balkone und Wappenreliefs

-          Starke Schattenwürfe am Brückenturm bergseitig durch fehlende Strahler

-          Überblendung im Tordurchgang

-          Fehlende Ausleuchtung der Turmspitze

-          Nicht aufeinander abgestimmte Lichtfarben

 

b)   Obere Brücke:

-          Fehlende gleichmäßige Ausleuchtung aller drei Brückenbögen

-          Fehlende Brückenbögen-Unterleuchtung

-          Fehlende Anstrahlung der Nepomuk-Figur

-          Starke Blendung durch Anstrahlung der Kreuzigungsgruppe mit veralteten Strahlern

 

c)   Untere Brücke

-          Sehr mangelhafte Ausleuchtung der gesamten Unteren Brücke

-          Kein Gesichtserkennung möglich durch veraltete Leuchten, somit fehlendes Sicherheitsempfinden

-          Defekte Anstrahlung der Kunigunden-Statue; zudem veraltete Strahler hinter unansehnlichem Schutzgitter, das als Müllablage missbraucht wird

-          Veralteter Strahler für die Mitoraj-Skulptur

-          Unzureichende Ausleuchtung in Richtung Dominikanerstraße

 

Energieeinsparung

Im Lichtmasterplan werden Aspekte der Energieeinsparung und des Umweltschutzes behandelt. So spielen bei der Auswahl der Beleuchtungskörper energetische und Investitionskostensenkende Belange eine große Rolle. Neue Leuchten können aufgrund der modernen Technik zur Senkung der laufenden Verbrauchskosten beitragen.

Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz stellt zudem die Umrüstung auf LED-Technik dar. Diese Technik war bisher nicht bei allen Leuchten einsetzbar, weil technische und gestalterische Ansprüche nicht ausreichend erfüllt werden konnten. Für alle Beleuchtungstypen für das Projekt um das Alte Rathaus können nunmehr durchweg Modelle mit LED-Technik eingesetzt werden.

Alle Strahler werden zudem als RGB-Strahler erneuert werden, so dass künftig eine farbige Anstrahlung des Alten Rathauses (z.B. rot während der Playoffs der Brose Baskets) per Knopfdruck möglich sein wird und aufwändige und teure Monteurarbeiten wie bisher entfallen.

Finanzierung

Die Umsetzung aller Maßnahmen auf der Grundlage des Lichtmasterplans können innerhalb der Bund-Länder-Städtebauförderungs-Programme mit einer Förderung in Höhe von 60% durchgeführt werden.

Dies schafft einen zusätzlichen Anreiz für die Verwirklichung der energetischen und gestalterischen Verbesserungen.

 

Weiteres Vorgehen

Die ursprünglich bereits für 2015 geplante Auswechslung der veralteten und defekten Strahler für die Kunigunden-Figur durch moderne Bodeneinbau-Strahler wurde ebenso wie die Anstrahlung der Gedenktafel an die Opfer des Zweiten Weltkriegs am Brücken-Rathaus Seitens des Finanzreferates bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes zurückgestellt.

Seit Jahren ist die Sanierung der Bögen der Oberen Brücke ein eigenes, wichtiges Projekt. Der domseitige Brückenbogen ist bereits saniert worden. Die Sanierung der beiden inselseitigen Brückenbögen steht noch immer aus. Weil bereits erheblich Haushaltsreste aufgebaut worden sind, besteht eine gewisse Zuversicht, dass möglicherweise im Jahr 2016 die statische Sicherung, sowie die oberseitige Abdichtungssanierung erfolgen können. Danach müssen die Brückenbögen vollständig austrocknen. Erst danach kann die eigentliche Sanierung des Sandsteinmauerwerks erfolgen. Dies wird in ca. 5 Jahren nach Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten der Fall sein. Da die Sanierung der Brückenbögen mit aufwändiger Gerüststellung erfolgen wird, empfiehlt es sich, mit der Realisierung der unterseitigen Illumination der Brückenbögen bis dahin zu warten.

Alle übrigen Maßnahmen des Beleuchtungskonzeptes können bereits früher realisiert werden.

 

Zeitplan / Kosten

Seitens der Verwaltung wird eine stufenweise Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes empfohlen.

Im Folgenden sind die einzelnen Bauabschnitte mit groben Kostenschätzungen dargestellt. Die Grundlage bildet eine Kostenschätzung des Lichtplanungsbüros. Die Kosten sind sehr schwer kalkulierbar, weil zum Teil Montage- und Tiefbauarbeiten mit erhöhtem technischem Aufwand (Einsatz von Autokran oder Boot / Gebäudedurchbrüche am Sandsteinmauerwerk usw.) erforderlich werden. In Abstimmung mit den Stadtwerken wurden daher bei verschieden Positionen bereits Sicherheitszuschläge ergänzt.

 

A)       Maßnahmen 2016

 

Pos.

Teilmaßnahme

Kostenschätzung

 

Untere Brücke:

 

1

Auswechslung der Wandeinbauleuchten

17.000 €

2

Auswechslung der Strahler und Schutzgitter für Kunigunde

3.000 €

3

Auswechslung des Strahlers für Mitoraj-Skulptur

1.000 €

4

Bodeneinbau-Strahler für die Gedenktafel

5.000 €

5

Umrüstung der historischen Wandleuchte

1.000 €

6

Anstrahlung der nördlichen Giebelseite des Alten Rathauses

6.700 €

7

Auswechslung Strahler für Mitoraj-Figur

500 €

Netto:

34.200 €

Gesamt (gerundet):

41.000 €

 

 

B)       Maßnahmen 2017

 

Pos.

Teilmaßnahme

Kostenschätzung

 

Altes Rathaus und Obere Brücke:

 

1

Wegebeleuchtung Obere Brücke

13.800 €

2

Anstrahlung Kreuzigungsgruppe und Hl. Nepomuk

1.500 €

3

Umrüstung der Pendelleuchte im Tordurchgang

1.400 €

4

Beleuchtung der Brückenturmspitze

6.400 €

5

Anstrahlung der Wappen

2.000 €

6

Erneuerung/Ergänzung der Strahler für Anwander-Fassaden

18.500 €

7

Torbogenbeleuchtung

14.600 €

8

Rottmeisterhäuschen Fassadenanstrahlung

4.000 €

9

Rottmeisterhäuschen Fensterbeleuchtung

15.700 €

10

Beleuchtung des Sandsteinsockels

116.000 €

Netto:

193.900 €

Gesamt (gerundet):

231.000 €

 

C)       Maßnahme 2020

 

Pos.

Teilmaßnahme

Kosten

 

Altes Rathaus und Obere Brücke:

 

1

Brückenbögen-Unterleuchtung der Oberen Brücke

78.600 €

Netto:

78.600 €

Gesamt (gerundet):

94.000 €

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates und die Ausführungen des Lichtplaners zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die Mittel zum Haushalt 2016 anzumelden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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