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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1770-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Verkehrs- und Parkverhältnisse im Umfeld der Tockler- und Färbersgasse

 

Mit Schreiben vom 16.07.2015 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion, Möglichkeiten zu prüfen, „…aus dem Quartier, beispielsweise aus der Letzengasse kommend, die Tiefgarageneinfahrt in der Unteren Königstraße zu erreichen, ohne eine „Stadtrundfahrt“ unternehmen zu müssen.

 

Dabei sollte insbesondere geprüft werden:

 

-              Die Einführung eines Ausweises (ähnlich dem Anwohnerausweis), der das Befahren der Mittelstraße zwischen Letzengasse und Färbersgasse oder auch der Heiliggrabstraße bei der Böhmerwiese in beiden Richtungen erlaubt.

 

-              Die Möglichkeit, von der Mittelstraße kommend, in die Luitpoldstraße wieder nach links in Richtung Bahnhof/ Ludwigstraße abbiegen zu können.

 

Nach einer Bürgerbeteiligung hat der Umwelt- und Verkehrssenat in seiner Sitzung am 01.12.1988 beschlossen, die Durchfahrt in der Mittelstraße ab der Einmündung Letzengasse in Richtung Siechenstraße für den Durchgangsverkehr (Radverkehr frei) zu sperren. Ferner sollte die Ampelanlage an der Kreuzung Memmelsdorfer Straße/ Heiliggrabstraße so geschalten werden, dass Durchgangsverkehr aus der Heiliggrabstraße weitgehend herausgehalten wird. Durch diese Maßnahmen sollte für die dortigen Bewohner eine Verkehrsberuhigung erreicht werden.

 

In seiner Sitzung vom 23.11.1989 beschloss der Umwelt- und Verkehrssenat, das probeweise eingeführte Durchfahrtsverbot in der Mittelstraße in Richtung Memmelsdorfer Straße beizubehalten.

 

Ferner billigte er den zweiten Schritt zur Verkehrsberuhigung (Durchfahrtsverbote in der Heiliggrabstraße in Richtung Memmelsdorfer Straße hinter der Einmündung Spiegelgraben und in der Spitalstraße in Richtung Mittelstraße für den KFZ-Verkehr).

 

Die Maßnahmen wurden am 21.12.1989 verkehrsrechtlich angeordnet.

 

Im Sommer 1991 wurde der Taxiverkehr von dem Durchfahrtsverbot in der Heiliggrabstraße ausgenommen.

 

Um aus dem Quartier, beispielsweise aus der Letzengasse kommend, die Tiefgarageneinfahrt in der Unteren Königstraße zu erreichen, ohne eine „Stadtrundfahrt“ unternehmen zu müssen, wäre es rechtlich möglich, das Durchfahrtsverbot aufzuheben.

Dann wäre jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, das die Wegverbindung zwischen Luitpoldstraße und Siechenstraße nach und nach von einer wachsenden Anzahl von Verkehrsteilnehmern genutzt wird und reger Durchgangsverkehr zu verzeichnen sein wird.

 

In Folge des dann zu erwartenden zunehmenden Durchgangsverkehres wird mit Protestaktionen der betroffenen Bewohner in der Mittelstraße zu rechnen sein, die sich für die Wiedereinführung des Durchfahrtsverbots einsetzen werden.

 

Eine Ergänzung der vorhandenen Sperrbeschilderung mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ ginge an der Sache vorbei, da es sich bei dem betreffenden Personenkreis nicht um „Anlieger“ der Mittelstraße handelt, sondern um Verkehrsteilnehmer, die die Tiefgarage in der Unteren Königstraße zum Ziel hätten.

 

Es wäre jedoch möglich Inhaber von Dauerstellplätzen in der Tiefgarage Untere Königstraße auf Antrag eine Durchfahrtsgenehmigung durch die Mittelstraße bzw. Heiliggrabstraße zu erteilen.

 

Die Möglichkeit, von der Mittelstraße kommend in die Luitpoldstraße wieder nach links in Richtung Bahnhof/ Ludwigstraße abbiegen zu können, wäre unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich möglich:

 

Nach Mitteilung des Stadtplanungsamts müsse der Linksabbieger in die Signalisierung der Fußgänger – LSA in der Luitpoldstraße eingebunden werden. Dazu sei ein entsprechender Aufwand notwendig (Errichtung einer Lichtsignalanlage bei der Einmündung der Mittelstraße in die Luitpoldstraße).

 

Diese Auffassung wird auch von der Polizei und dem Entsorgungs- und Baubetrieb als Straßenbaulastträger unterstützt.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.07.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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