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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1776-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 15.04.2015 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf des Aufhebungsplans Nr. 83 B in der Fassung vom 15.04.2015 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 08.06.2015 bis einschließlich 13.07.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

  1. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:

2.1.                 Öffentlichkeit

Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

2.2.                 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

2.2.1.          Regierung von Oberfranken,
mit Schreiben vom 28.07.2015

2.2.2.          Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
mit Schreiben vom 16.06.2015

2.2.3.          Bauordnungsamt / Denkmalpflege,
mit Schreiben vom 08.06.2015

2.2.4.          Zentrum Welterbe Bamberg,
mit Schreiben vom 23.06.2015

2.2.5.          Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg e.V.,
mit Schreiben vom 13.07.2015

2.2.6.          Bayernwerk AG,
mit Schreiben vom 12.06.2015

2.2.7.          PLEDOC GmbH,
mit Schreiben vom 15.06.2015

2.2.8.          Deutsche Telekom,
mit Schreiben vom 09.07.2015

2.2.9.          Kabel Deutschland,
mit Schreiben vom 30.06.2015

2.2.10.      Stadtwerke Bamberg,
mit Schreiben vom 19.06.2015

2.2.11.      Zweckverband f. Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung,
mit Schreiben vom 25.06.2015

2.2.12.      Zweckverband Müllheizkraftwerk,
mit Schreiben vom 15.06.2015

2.2.13.      Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
mit Schreiben vom 11.06.2015

2.2.14.      Polizeiinspektion Bamberg-Stadt,
mit Schreiben vom 16.06.2015

2.2.15.      Familienbeirat der Stadt Bamberg,
mit Schreiben vom 15.06.2015

2.2.16.      Beirat für Menschen mit Behinderung,
mit Schreiben vom 10.07.2015

2.2.17.      Immobilienmanagement Stadt Bamberg (Amt 23),
mit Schreiben vom 26.06.2015

2.2.18.      Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz (Amt 38),
mit Schreiben vom 08.07.2015

 

Die eingegangenen Schreiben werden tabellarisch in der Anlage behandelt.

Sämtliche eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erheben keine Einwände gegen die geplante Aufhebung der Baulinie Nr. 83 B aus dem Jahr 1910. Einige Behörden begrüßen oder befürworten die Aufhebung sogar.

  1. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Aufhebungsbeschluss

Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass keine Stellungnahmen eingegangen sind, die der geplanten Aufhebung der Baulinie Nr. 83 B widersprechen.

Es wird daher beantragt für den Aufhebungsplan der Baulinie Nr. 83 B vom 15.04.2015 und der zugehörigen Begründung vom 15.04.2015 den Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

  1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.1              Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

2.2              Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund:

a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2010-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie,

b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)              der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung, die Aufhebung des Baulinienplanes Nr. 83 B vom 15.04.2015, bestehend aus Aufhebungsplan vom 15.04.2015 sowie Begründung vom 15.04.2015 als Satzung.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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