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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1778-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Allgemeine Ausgangslage:

 

Die Flüchtlingssituation ist eine Herausforderung. Tagesaktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass bis Ende des Jahres 800.000 Menschen in Deutschland um Asyl nachsuchen werden. Heute kommen durchschnittlich jeden Tag 1.600 bis 1.800 Menschen allein nach Bayern. Sowohl die Durchführung des Asylverfahrens als auch die menschenwürdige Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge stellen Bund, Land und Kommunen vor immense Aufgaben. Für Bayern bedeutet dies, dass allein im Jahr 2015 mit über 100.000 Menschen, die untergebracht, versorgt sowie einem rechtsstaatlichen, geordneten, zeitnahen, Verfahren zugeführt werden müssen, zu rechnen ist. Auf Oberfranken werden dabei voraussichtlich rund 10.000 Menschen in 2015 entfallen.

 

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bayerische Staatsregierung das Ziel, eine Beschleunigung des Verfahrens für Asylsuchende ohne echte Bleibeperspektive umzusetzen. Rund ein Drittel der nach Bayern kommenden Flüchtlinge stammen aus dem Bereich der West-Balkanstaaten. Diese Personengruppe weist nach Information des Sozialministeriums mit einer durchschnittlichen Anerkennungsquote von aktuell lediglich 0,1 bis 0,2 % einen Wert auf, der ein positives Durchlaufen des Asylverfahrens praktisch ausschließt. Aber auch dieser Personenkreis muss im Rahmen des geordneten Verfahrens betreut und untergebracht werden. Um in dieser Gesamtsituation handlungsfähig zu bleiben, ist es Ziel des Freistaates, in Bayern sog. Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen zu schaffen, in denen gezielt Asylbewerber aus dem Bereich der Balkanstaaten untergebracht und in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden sollen. Gewünscht ist die möglichst rasche Rückführung in die Heimatländer. Eine erste derartige Einrichtung ist im Bereich Ingolstadt / Manching vereinbart worden. Dort werden in einer solchen spezialisierten Einrichtung 1.500 Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht.

 

 

2.              Situation in Bamberg:

 

Am 07.08.2015 wurde der Oberbürgermeister durch Herrn Innenminister Herrmann erstmals darüber informiert, dass die Staatsregierung beabsichtige, angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation neben Ingolstadt / Manching in Bamberg eine zweite Ankunfts- und Rückführungseinrichtung (im folgenden kurz Einrichtung)zu entwickeln. Angedacht seien die Kapazitäten auf dem Konversionsgelände, das dem Bund (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz: BImA) gehört. Man vereinbarte in dem Telefonat einen kurzfristigen Ortstermin für den 11.08.2015.

 

Die Mitglieder des Ältestenrates wurden in einer sofort einberufenen Sitzung schon am 10.08.2015 über den Sachstand durch den Oberbürgermeister informiert. Dabei wurde einvernehmlich eine städtische Position festgelegt, die von allen Fraktionsvertretern mitgetragen worden ist.

 

Am 11.08.2015 erfolgte die gemeinsame Besichtigung der Flynn-Housing-Area mit Frau Sozialministerin Müller, Herrn Innenminister Herrmann, Herrn Regierungspräsidenten Wenning, Vertretern der Ministerien, der Regierung von Oberfranken, der Immobilien Freistaat Bayern, der Obersten Baubehörde, der BImA sowie der Stadt Bamberg vor Ort. Der Oberbürgermeister hat dabei die Hilfsbereitschaft der Stadt Bamberg zur Verbesserung der Flüchtlingssituation signalisiert, zugleich aber auch deutlich gemacht, dass die Entwicklung der angedachten Flüchtlingseinrichtung einher gehen müsse mit noch zu definierenden Rahmenbedingungen, die im wohlverstandenen Interesse der Bürgerschaft sowie der Asylbewerber liegen. Außerdem wurde den Mitgliedern der Staatsregierung mitgeteilt, dass eine Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung des Feriensenates am 20.08.2015 vorgesehen sei. Die aktuelle Beschlusslage des Stadtrats sehe nämlich lediglich eine Nutzung von vier Gebäuden als Erstaufnahmeeinrichtung vor.

 

In der weiteren Sitzung des Ältestenrates am 12.08.2015 wurde über das Ergebnis des Gespräches am 11.08.2015 berichtet. Ferner wurde einvernehmlich ein städtischer Forderungskatalog entwickelt, der noch am selben Tag der Staatsregierung schriftlich übermittelt wurde.

 

In einer Besprechung am 14.08.2015 mit Frau Sozialministerin Müller, Herrn Innenminister Herrmann, Herrn Regierungspräsidenten Wenning sowie dem (unter anderem) für die Sparte Verkauf zuständigen Vorstandsmitglied der BImA, Herrn Axel Kunze, wurden konkrete Rahmenbedingungen für die Zustimmung der Stadt Bamberg zu der Einrichtung in Bamberg definiert. Der Oberbürgermeister stellte nach den Verhandlungen klar, dass er die Konsultation des Ältestenrats über das Ergebnis suchen wird.

 

In einer weiteren Sitzung des Ältestenrates in der Zeit von 12:30 bis 13:30 Uhr am 14.08.2015 wurde das Ergebnis der Besprechung beraten. Anwesend waren auch die beiden Minister und der Regierungspräsident. Grundsätzliche Einwände gegen das Verhandlungsergebnis wurden nicht erhoben.

 

Eine entsprechende gemeinsame Erklärung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg (ANLAGE 1) wurde im Anschluss an die Sitzung des Ältestenrates von Frau Staatsministerin Müller, Herrn Staatsminister Herrmann, Herrn Regierungspräsidenten Wenning und Herrn Oberbürgermeister Starke unterzeichnet. Der Inhalt der Absprachen wurde in einer Pressekonferenz öffentlich kommuniziert.

 

 

3.              Besprechungsergebnis vom 14.08.2015:

 

a)              In der Bamberger Einrichtung sollen in acht Gebäuden der ehemaligen Flynn-Housing-Area maximal 1.500 Personen aus den sog. West-Balkanstaaten für höchstens 10 Jahre zum Zwecke der beschleunigten Durchführung des Asylverfahrens untergebracht werden. In weiteren Gebäuden der Liegenschaft sollen die räumlichen Voraussetzungen für das erforderliche Personal (beispielsweise Mitarbeiter des BAMF, Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von Oberfranken, Mitarbeiter im Bereich Gesundheitsvorsorge, Sicherheitspersonal, etc.) geschaffen werden (vgl. beiliegender vorläufiger Lageplan – ANLAGE 2). Geringfügige Abweichungen können sich durch die Konkretisierung der Planung ergeben.

 

Die Einrichtung wird durch den Freistaat Bayern betrieben. Die Stadt Bamberg selbst übernimmt keinerlei Betreiberverpflichtungen. Die Versorgung der Liegenschaft soll in Kooperation mit den Stadtwerken Bamberg sichergestellt werden. Die Stadtwerke hatten bereits für die ursprünglich konzeptionierte Erstaufnahmeeinrichtung in vier Gebäuden der ehemaligen Flynn-Housing-Area die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Die Stadtwerke sind vorbereitet, um den Auftrag auszuführen.

 

Angedacht ist der sukzessive Aufbau der Einrichtung. Die notwendigen Vertragsbeziehungen werden durch den Freistaat Bayern direkt geschaffen. Um die sehr engen Zeitvorgaben bis zur Inbetriebnahme der Einrichtung überhaupt einhalten zu können, soll die Schaffung bzw. Wiederherstellung der notwendigen Versorgungsinfrastruktur (v. a. für Wasser, Strom, Telekommunikation und Heizung) zeitnah durch die Stadtwerke Bamberg erfolgen. Soweit notwendig, werden die Stadtwerke Bamberg hierfür in Vorleistung treten.

 

b)              Der Freistaat Bayern mietet zunächst das Gelände von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an. Geklärt wurde mit den Vertretern des Freistaates und der BImA, dass die Nutzung des Geländes für den Zweck der Asylbewerberunterbringung dabei nicht die Ankaufabsicht der Stadt Bamberg beeinträchtigt wird: Das Gelände soll auch weiterhin durch die Stadt Bamberg von der BImA erworben werden. Die BImA stellt die für Zwecke der Asylbewerberunterbringung benötigten Liegenschaften des Bundes aufgrund des aktuell geltenden Haushaltsausschussbeschlusses des Deutschen Bundestages mietzinsfrei zur Verfügung. Zwischen der Stadt und dem Freistaat wurde daher vereinbart, dass auch die Stadt Bamberg dem Freistaat Bayern, im Falle des Ankaufes durch die Stadt, die Liegenschaft mietzinsfrei (Nebenkosten trägt der Freistaat) überlassen wird. Bei den Kaufverhandlungen mit der BImA soll dieser Umstand kaufpreismindernd berücksichtigt werden.

 

c)              Neben der Begrenzung der Personenzahl auf 1.500 sowie der zeitlichen Begrenzung auf maximal zehn Jahre ist insbesondere wichtig, dass die in der Einrichtung befindlichen Asylbewerber auf die durch die Regierung von Oberfranken festgelegte Aufnahmequote für die Stadt Bamberg in voller Höhe angerechnet werden. Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung, voraussichtlich Mitte September 2015, wird daher keine weitere Zuweisung von Asylbewerbern oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach Bamberg erfolgen. Bei der Umsetzung des Notfallplanes wird in Zukunft die Sondersituation in Bamberg durch den Betrieb der Einrichtung berücksichtigt werden. Insofern erhält Bamberg eine Sonderstellung.

 

d)              Aktuell wird seitens des Freistaates davon ausgegangen, dass der Betrieb der Einrichtung in Bamberg über 200 neue Stellen bedeutet. Darin enthalten sind Mitarbeiter des BAMF, Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates Bayern, eine Außenstelle des Verwaltungsgerichts Bayreuth, Mitarbeiter der Regierung von Oberfranken, Sicherheitspersonal, Hausmeisterdienst sowie Personal für die Asylsozialbetreuung.

 

e)              Das Innenministerium hat weiterhin zugesagt, 20 neue Planstellen für die Bamberger Polizei zu schaffen und zeitnah mit entsprechenden Beamtinnen und Beamten zu besetzen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Polizeikräfte in der Stadt und dient der Sicherheit und öffentlichen Ordnung, was im gesamtstädtischen Interesse ist.

 

f)              Der Stadt Bamberg sollen durch die Einrichtung selbst keine zusätzlichen Kosten entstehen. Soweit - insbesondere im Bereich des Sozialamtes - Kosten für zusätzliches Personal für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen sollten, wird mit dem Freistaat über einen entsprechenden Ausgleich verhandelt.

 

g)              Einigkeit wurde in den gemeinsamen Gesprächen zwischen Freistaat Bayern und Stadt Bamberg darüber erzielt, dass der durch die Stadt Bamberg seit 2012 begonnene und intensiv geführte Konversionsprozess durch die Einrichtung in keinem Fall behindert wird, sondern beschleunigt werden muss. Der Oberbürgermeister machte von Anfang an klar, dass es ohne diese Übereinkunft keine Einigung geben kann. Auch die BImA hat diesem Handlungsziel zugestimmt.

 

h)              Wichtig war der Stadt Bamberg, dass der Konversionsprozess in dem Sinne weiterentwickelt werden muss, dass einige Liegenschaften des Geländes für den lokalen Wohnungsmarkt zeitnah verfügbar sein müssen. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum - möglichst schnell - ist und bleibt das erklärte Ziel der Stadt.

 

Der Freistaat Bayern hat sich daher verpflichtet, gemeinsam mit der Stadt Bamberg die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu unterstützen mit dem Ziel, den Ankaufprozess deutlich zu beschleunigen. Zusammen mit dem für Verkaufsfragen zuständigen Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Herrn Axel Kunze, wurde daher vereinbart:

 

aa)              In einem ersten Schritt sollen die Gebäude der Pines-Housing-Area (acht Gebäude mit 103 Wohneinheiten im Bestand) bis zum 30.09.2015 angekauft oder zumindest die vorzeitige Besitzeinweisung und damit die schnellstmögliche Flächenverfügbarkeit vorgenommen werden. Die Stadtbau GmbH beabsichtigt, die Wohnungen so schnell wie möglich bezugsfertig zu machen und auf dem lokalen Wohnungsmarkt anzubieten.

 

bb)              Als Signal zur sichtbaren Beschleunigung des Konversionsverfahrens ist es gelungen, den 31.01.2016 als Datum für den beabsichtigten Erwerb der gesamten Konversionsliegenschaft mit der BImA zu vereinbaren. Hierfür ist nun sehr kurzfristig die Abgabe einer Zweckerklärung an die BImA sowie die Übergabe des Ankaufsplanes als Ausfluss des am 29.07.2015 durch den Stadtrat bereits beschlossenen Rahmenplanes erforderlich. Auf der Grundlage dieses Rahmenplans soll deshalb sofort die notwendige Zweckerklärung abgegeben werden, um keine Zeit zu verlieren.

 

Insoweit wird auf Ziff. 3 des Beschlussvorschlages Bezug genommen.

 

i)              Der Freistaat Bayern verpflichtet sich darüber hinaus, die Stadt künftig mit zusätzlichen Fördermitteln zu unterstützen:

 

Dies ist ein hilfreicher Beitrag des Freistaates, das Begonnene und bereits Erreichte, auch in Zukunft fortzusetzen, auch wenn es sich „nur“ um eine Absichtserklärung handelt. Mit der gemeinsamen Erklärung kann somit nicht nur die Beschleunigung des Konversionsprozesses, sondern auch die inhaltliche Ausfüllung vertieft und erweitert werden. Aus Sicht der Konversion handelt es sich deshalb um einen wichtigen Schritt, weil die Absicht der Staatsregierung schriftlich dokumentiert ist.

 

 

4.              Bewertung:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Ergebnis zu begrüßen. Angesichts der Entwicklung der Flüchtlingssituation besteht dringender und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weiter steigender Handlungsdruck. Dabei haben die Kommunen mit grundsätzlich verfügbaren, ehemals militärisch genutzten Flächen, besondere Möglichkeiten und eine hohe Verantwortung. Es ist eine humanitäre und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge zu sorgen. Die Stadt nimmt im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ihre Verantwortung wahr.

 

Sehr positiv ist darüber hinaus, dass es nunmehr auf der Grundlage der getroffenen Rahmenvereinbarung möglich ist, einen zeitnahen Ankauf des gesamten Konversionsgeländes von der BImA zu erreichen.

 

Die Schaffung von neuem und bezahlbarem Wohnraum ist mit dem Besprechungsergebnis schneller möglich als vorher. Diese Chance muss genutzt werden! Es ist ein wichtiges Signal an die Bürgerschaft, dass neben der Flüchtlingsunterbringung auf dem Konversionsgelände auch Wohnungen für alle geschaffen werden können. Zuerst soll die Pines-Area entwickelt werden.

 

Das Ergebnis wird auch von den beiden großen Kirchen ausdrücklich befürwortet. Mit öffentlichen Erklärungen haben sich sowohl der Erzbischof als auch der evangelische Dekan für diesen Weg ausgesprochen. Damit wird ein enger Schulterschluss in der Stadtgesellschaft deutlich.

 

 

5.              Zeitplan:

 

Höchste Priorität hat der rasche Ankauf der Konversionsflächen von der BImA. Um das Ziel, zum 30.09.2015 die Pines-Housing und zum 31.01.2016 die gesamte Konversionsfläche von der BImA erworben zu haben, erreichen zu können, müssen die erforderlichen Ankauf-Schritte sehr rasch angegangen werden.

 

Im Einzelfall bedeutet dies:

 

a)              Um die erforderlichen Ankaufschritte im vorgegebenen Zeitrahmen durchführen zu können, hat die Verwaltung in den letzten Tagen dazu folgenden Zeitplan entwickelt:

 

20.08.2015:              Beschluss zur Zweckerklärung im Stadtrat

 

bis 01.09.2015:              Übergabe Zweckerklärung und Ankaufplan von Stadt an BImA mit dem Beschluss des Feriensenats

 

bis 15.09.2015:              Beauftragung gemeinsamer Wertgutachter durch Stadt und BImA

 

bis 30.09.2015:              Übergabe Datenmaterial an Wertgutachter

 

bis Ende Okt. 2015:              Übergabe Wertgutachten mit gutachterlicher Kaufpreisvorstellung an Stadt und BImA sowie Übergabe eines Kaufvertragsentwurfes durch BImA an Stadt

 

bis Mitte Dez. 2015:              Abschluss der Verhandlungen zwischen Stadt und BImA über Kaufpreis und Vertragsgestaltung.

 

bis Mitte Jan. 2016:              Gremienbehandlungen (Stadtrat / Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat.

 

29.01.2016:                            Unterzeichnung Kaufvertrag

 

b)              Die Pines-Housing-Area wird bereits durch einen von Stadt und BImA gemeinsam beauftragten Wertgutachter bewertet. Das Gutachten soll Mitte September 2015 vorliegen. Die Gebäude wurden intensiv durch die Stadtbau GmbH untersucht sowie die notwendigen Planungen für eine zeitnahe Platzierung auf dem Wohnungsmarkt vorbereitet.

 

Ziel ist es, die notwendigen Sanierungsarbeiten so umzusetzen, dass bereits zum 01.02.2016 Wohnraum für rund 150 Menschen bezugsfertig hergestellt und vermietet werden kann. Auch die weiteren Wohnungen sollen im Nachgang schnellstmöglich dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Mit der BImA soll daher unverzüglich vereinbart werden, dass die Stadtbau GmbH oder deren Beauftragte ab 31.08.2015 mit den Arbeiten vor Ort (z. B.: Zaunbau, Schaffung technische Infrastruktur mit Kanal, Wasser, Gas, Hausanschlüsse, etc.) beginnen können.

 

Zur Beschleunigung des Verfahrens soll der Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH mit diesem Vorschlag befasst werden. Dazu soll eine Sitzung des Aufsichtsrates am 10.09.2015 stattfinden. Die Aufsichtsräte wurden bereits entsprechend informiert.

 

c)              Im Rahmen des weiterhin geltenden Haushaltsausschussbeschlusses vom 21.03.2015 (Erstzugriffsoption) muss die Kommune zur Ausübung der Erstzugriffsoption eine sog. Zweckerklärung abgeben sowie eine verbindliche, planerische Aussage gegenüber der BImA über die künftigen Nutzungsmöglichkeiten der Konversionsflächen treffen. Der Ankaufplan mit seinen Nutzungsaussagen ist daher eine der wesentlichen Grundlagen für die Arbeit des – noch zu beauftragenden – gemeinsamen Wertgutachters für die gesamte Konversionsfläche.

 

Die Zweckerklärung bedeutet die Erklärung der Kommune, dass die Flächen zur Erfüllung einer kommunalen Aufgabe (bspw. Schaffung von Wohnraum, Aufgaben der Daseinsvorsorge etc.) benötigt werden. Die Zweckerklärung wird durch die Verwaltung vorbereitet und der BImA gemeinsam mit dem Ankaufplan übergeben werden.

 

Die verbindliche planerische Aussage wird regelmäßig in Form eines Ankaufsplanes mit flächenspezifischen Nutzungsaussagen (bspw. Darstellung der Flächen für Wohnen, Gewerbe, Mischnutzungen, Grünflächen, Sondergebiete, etc.) getroffen. Für die Stadt Bamberg ist die Grundlage eines solchen Ankaufplanes der am 29.07.2015 im Stadtrat beschlossene Rahmenplan. Dessen Vorgaben wurden in den Ankaufplan übernommen und die Nutzungen flächenbezogen grafisch aufbereitet (Anlage 3).

 

Um den straffen Zeitplan mit dem Ziel eines Erwerbes Ende Januar 2016 einhalten zu können, ist eine Übergabe von Ankaufplan und Zweckerklärung bis zum 01.09.2015 an die BImA erforderlich. Daher muss die notwendige Beschlussfassung im heutigen Feriensenat erfolgen.

 

d)              Ein Ankaufplan für den Bereich MUNA/Schießplatz ist in Vorbereitung und soll im Zuge des Fortgangs des laufenden Bebauungsplanverfahrens der BImA noch übergeben werden. Auch hier ist ein Erwerb durch die Stadt Bamberg zum 31.01.2016 beabsichtigt.

 

 

e)              Zudem ist die ehem. High School zu berücksichtigen: Auch hier erfolgt, wie bei der ehem. Pines-Housing, bereits die Begutachtung durch einen von Stadt und BImA gemeinsam beauftragten Wertgutachter. Das Gutachten soll bis Mitte September 2015 vorliegen. Die Gebäude wurden bereits intensiv im Auftrag der Stadt untersucht, die notwendigen Nachnutzungsplanungen zur schulischen Nutzung durch Montessori liegen von dort ebenfalls vor. Parallel läuft die Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken im Hinblick auf die schulaufsichtliche Genehmigung und Städtebauförderung für Ordnungsmaßnahmen. Die Stadt Bamberg ist in die Gespräche zwischen Montessori und Regierung ebenfalls mit eingebunden. Die Regierung wurde nach dem Gespräch vom 14.08.2015 gebeten, rasch zu genehmigen. Die beschleunigte Bearbeitung wurde vom Regierungspräsidenten zugesagt.

 

Ziel ist der Ankauf durch die Stadt Bamberg zum 30.09.2015 sowie die Aufnahme des Schulbetriebes durch Montessori zum 01.02.2016. Angedacht sind zunächst eine Vermietung an Montessori durch die Stadt und der spätere Ankauf durch Montessori sowie die Umsetzung baulicher Sanierungsmaßnahmen durch Montessori selbst. Vor dem aktuell geltenden förderrechtlichen Hintergrund ist die Förderung der Sanierungsaufwendungen nur auf dem Umweg über die vorzeitige Anmietung und den zeitlich nachgelagerten Ankauf möglich. Dem soll Rechnung getragen werden.

 

 

6.              Aktuelle Unterbringungssituation in der Stadt Bamberg:

 

a)              Mit Stand zum 17.08.2015 leben rund 600 Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Ausweichunterkünften und externen Wohnungen in Bamberg. Davon erhalten 588 Personen Leistungen nach dem AsylbLG und 12 Personen SGB II-Leistungen (Flüchtlinge). Damit sind die bislang aktivierten Ausweich- und Gemeinschaftsunterkünfte vollständig belegt.

 

Aufgrund des bisherigen Zuweisungsstatus mit ca. 10 Personen je Woche wurden in der Vergangenheit weitere Unterbringungsmöglichkeiten aktiv akquiriert und Mietverträge geschlossen. Dieses Potential von rund weiteren 100 Plätzen könnte für die Zeit bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme des Rückführungszentrums für Balkanflüchtlinge - zeitlich gestaffelt, je nach Fertigstellung der Unterkünfte -  belegt werden. Diese Reserve bleibt, um auch auf Unvorhersehbares gegebenenfalls reagieren zu können.

 

Nachdem, ab Inbetriebnahme des der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung, unter Anrechnung auf die Zuweisungsquote der Stadt Bamberg, keine weiteren Asylbewerber der Stadt Bamberg zur Unterbringung zugewiesen werden, besteht mit den bislang angemieteten Plätzen die Möglichkeit, die Asylbewerber aus der Ausweichunterkunft Moosstr. 127 (altes FC Vereinsheim) zu verlegen, da dieses Objekt in den nächsten Monaten aufgegeben werden muss.

 

b)              An unbegleiteten Minderjährigen (uM) befinden sich aktuell 72 junge Flüchtlinge in den Einrichtungen des Don Bosco Jugendwerks, der Caritas Kinder- und Jugendhilfe Pettstadt und der Arbeiterwohlfahrt in Bamberg. Davon wurden im Jahr 2015 bis zum 13.08.2015 insgesamt 32 unbegleitete Minderjährige neu aufgenommen. Allein in der Zeit vom 31.07. bis 06.08.2015 22 Personen neu.

 

 

7.              Öffentlichkeitsarbeit:

 

Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf dem Konversionsgelände muss durch gezielte und offene Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden. Die Regierung von Oberfranken wird gemeinsam mit der Stadt Bamberg eine Informations-Website mit allen Informationen, Übersichten sowie einem FAQ-Block erstellen, um insbesondere die häufig aus der Bürgerschaft gestellten Fragen zu beantworten. Neben Plänen, aktuellen Pressemitteilungen, Links zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den relevanten Ministerien etc. sollen dort auch Stellenausschreibungen geschaltet werden.

 

Neben dieser breit angelegten Information ist selbstverständlich der gezielte und transparente Austausch mit den unmittelbar berührten Anwohnerinnen und Anwohnern erklärtes Handlungsziel. Daher wurde bereits mit der Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft kinderreicher Familien e.V., als Zusammenschluss der Bewohner des unmittelbar angrenzenden Gebietes, ein Informationsabend für die Mitglieder und die unmittelbaren Anwohnerschaft vereinbart, der noch vor der Eröffnung der Einrichtung stattfinden wird. Der Oberbürgermeister wird den Anwohnerinnen und Anwohnern über die Maßnahmen berichten und diskutieren.

 

Begleitend wird unter anderem an der Erstellung einer Informations-Broschüre gearbeitet. Außerdem wird – in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken – noch eine zentrale Anlaufstelle entweder bei der Regierung von Oberfranken oder bei der Stadt Bamberg errichtet werden, damit sich die Bürgerinnen und Bürger mit Anregungen, Fragen oder Anliegen direkt telefonisch oder per E-Mail melden können. Diese Anlaufstelle wird ein Medium sein, um schnell auf die Vorschläge und Anliegen der Bürgerschaft reagieren zu können.

 

Die Verwaltung wird in der vor uns liegenden Zeit jede sich bietende Möglichkeit nutzen, um in geeigneter Form zu informieren und den Dialog anzubieten. Einzelheiten werden dem Stadtrat noch vorgetragen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Feriensenat nimmt von der Tischvorlage Kenntnis.

 

2.              Der Feriensenat begrüßt das Verhandlungsergebnis und nimmt die gemeinsame Erklärung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg vom 14.08.2015 zustimmend zur Kenntnis.

 

3.              Der Feriensenat beauftragt die Verwaltung und die betroffenen städtischen Beteiligungsunternehmen die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 zu ergreifen.

 

4.              Der Feriensenat beauftragt die Verwaltung, zur Beschleunigung des Konversionsverfahrens bis zum 01.09.2015 eine Zweckerklärung zum Erwerb des sogenannten „Kerngeländes“ mit zugehörigem Ankaufplan abzugeben.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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