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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1780-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Das ehemalige Batteurgebäude (Batteur: Schlagmaschine in der Spinnerei zur Auflockerung der Baumwollklumpen) und der ehemalige Wasserturm der ehemaligen Mechanischen Baumwollspinnerei und Weberei sollen zu Wohnungen und einer Gewerbeeinheit um- und ausgebaut werden.

 

Wasserturm: Im Turmgebäude sind 6 Wohnungen vorgesehen. Hierzu wird zur Erschließung ein Aufzug eingebaut und eine Außentreppe auf der nordöstlichen Turmseite angebaut. Balkone für die Wohnungen werden über Eck auf der nordwestlichen und südwestlichen Gebäudeseite vorgesehen. Auf dem Turm wird ein Penthouse aus einer Stahl-Glaskonstruktion errichtet. Dafür wird ein Gerüst  aus Doppel-T Profilen gebildet, die bei dem Dachgeschoss im Turm über die ganze Länge als "U" gespannt werden. Die Verglasung läuft dahinter vertikal und schließt mit einer Glasecke nach 65 cm horizontal an die geschlossene Dachfläche an. Diese wird als leichte Konstruktion mit Trapezblech, Dämmung und Flachdachabdichtung ausgebildet.

Der ERBA Schriftzug wird, wie früher vorhanden, schräg auf dem neuen Dach positioniert.

 

Batteurhalle: In der Halle sind 8 Wohnungen und eine Büroeinheit vorgesehen. 7 Wohnungen sind als Maisonettwohnungen geplant. An der Außenfassade der Halle werden seitlich der Fenster perforierte Metallschwerter angebracht um die Sichtachse aus den Wohnungen ins „Grüne“ zu leiten. Auf der Halle werden die Gauben grundsätzlich aus den gleichen Doppel-T-Trägern wie auf dem Turm errichtet und mit einem Winkel an die bestehende Dachform angeschlossen. Die Verglasung verläuft ebenfalls dahinter.

 

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                            Breite:                            Länge:                                          (mit Penthouse)

              Wasserturm:           11,65m                            7,96m                           29,51m

              Batteurhalle:           22,68m                          16,92m                           12,65m

             

 

 

 

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               21.05.2015

                                                 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2010

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der nordöstlichen Baugrenze durch die Treppenanlage

-          Überschreitung der südöstlichen, südwestlichen und nordwestlichen Baugrenze durch Balkone

-          Die erforderlichen Kfz-Stellplätze befinden sich nicht auf dem Grundstück

 

              Begründung:

Die geplante Treppenanlage führt nicht zu einer Beeinträchtigung der aus städtebaulicher  Sicht wichtigen Wegebeziehung zwischen historischem Garten und ERBA Wasserturm bzw. der geplanten zentralen Parkanlage. Die Überschreitung der weiteren Baugrenzen durch geplante Balkone können befürwortet werden, da diese im Rahmen der „Gesamtfigur“ als gestalterische Elemente einzustufen sind.

Bedenken gegen den Nachweis der Kfz-Stellplätze in der TGa des Nachbargrundstücks bestehen nicht.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 20              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              20

              Nachbargrundstück: 20

Die Stellplätze wurden in der Tiefgarage auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 519/60 bereits erworben und sind für das Bauvorhaben noch rechtlich zu sichern. Für die Stellplätze werden Doppelparker errichtet.

 

 

 

Fahrradstellplätze:

              erforderlich: 30              anrechenbar: /                      nachzuweisen: 30

              Nachweis auf Baugrundstück: 30

Hierfür sind laut Stellplatzsatzung 39 m² Abstellfläche zzgl. Gangfläche (ca. 20m²) erforderlich. Nachgewiesen sind bislang nur 28 m² für Bewegungs- und Stellplatzflächen insgesamt.

 

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


 

              Besonderheiten:

---

             

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu, soweit der Fahrradabstellplatznachweis in vollem Umfang geführt und der Kfz-Stellplatznachweis durch Grunddienstbarkeit gesichert ist.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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