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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1786-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

An bzw. nach warmen Sommerabenden, insbesondere am Wochenende, ist festzustellen, dass öffentliche Abfalleimer an stark frequentierten zentralen Orten (z. B. Untere Brücke, Schiffbauplatz) überquellen.  Mit dem Problem der überquellenden Abfallbehälter in der Innenstadt hat nicht nur die Stadt Bamberg zu kämpfen, sondern es handelt sich dabei um ein landesweites Problem. Maßgeblich hierfür ist die in den letzten Jahren massiv gestiegene Verwendung von „to-go“-Verpackungen. Waren es ursprünglich nur Fast-Food-Ketten, die „to-go“-Verpackungen ausgegeben haben, geben inzwischen eine Vielzahl von Betrieben, unter anderem auch Bäckereien, solche Verpackungen aus.

Die Aufenthaltsqualität in der Bamberger Innenstadt und die gestiegenen Besucherzahlen in diesem Bereich leisten sicherlich auch einen Beitrag zum erhöhten Müllaufkommen. Während Cafébesuch früher das Kännchen Kaffee im Sitzen bedeutete, sind die Menschen heute selbst im Urlaub in Eile und konsumieren Kaffee zum Mitnehmen in Einwegverpackungen.

Ursachenbekämpfung

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der möglichen Reaktionsmöglichkeiten der Stadt: Um das Problem der überquellenden Abfallbehälter an der Wurzel zu bekämpfen, müsste folglich eine Verpflichtung der Gewerbetreibenden, die „to-go“-Verpackungen ausgeben, zur Abfallbeseitigung bzw. zur Beteiligung an den Kosten der Abfallbeseitigung erfolgen. Hierfür gibt es momentan jedoch keine rechtlichen Möglichkeiten. Durch den Verkauf des Produktes mit „to-go“-Verpackung erwirbt der Konsument auch das Eigentum an der Verpackung und wird damit für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Ein Durchgriff auf den Verkäufer ist ausgeschlossen. Hierfür bräuchte es bundesgesetzlicher Regelungen. Solange muss dem Problem mit lokalen Maßnahmen begegnet werden. Hierfür sind drei Ansatzpunkte denkbar:

 


  1. Erhöhung der Anzahl der Abfalleimer

Eine Möglichkeit ist die Erhöhung der Zahl der Abfallbehälter. Allerdings ist der Stellung von mehr öffentlichen Mülleimern aufgrund des Welterbe- und Stadtdenkmal-Status der Bamberger Innenstadt aus gestalterischen und denkmalpflegerischen Aspekten enge Grenzen gesetzt, sodass nicht überall, wo es entsorgungstechnisch wünschenswert wäre, ein entsprechendes Gefäß aufgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass ein Problem auch darin liegt, dass bei einigen „to-go“-Nutzern keine Bereitschaft herrscht, nur wenige Meter zu einem Abfallbehälter mit noch freien Kapazitäten zu gehen, sondern stattdessen ihren Müll zu einem bereits überfüllten Behälter stellen. Solange diese Bereitschaft nicht gegeben ist, führt die Erhöhung der Anzahl an Mülleimern nur zu einem erhöhten Personalaufwand bei der Leerung und damit steigenden Kosten für den Gebührenzahler, das Problem, dass einzelne Mülleimer überquellen, bleibt allerdings bestehen.

  1. Vergrößerung der Abfalleimer

Eine weitere Möglichkeit besteht im Austausch bestehender Abfalleimer durch neue mit größerem Volumen. Dies ist jedoch nicht generell möglich. Hierbei muss im Einzelfall entschieden werden, ob der Platz für einen größeren Behälter vorhanden ist oder ob verkehrliche Gründe dagegen sprechen. Außerdem besitzen größere Abfallbehälter eine höhere Sichtbarkeit, sodass auch hier wieder aus gestalterischen und denkmalpflegerischen Gründen Grenzen gesetzt sind und nicht jeder Behälter vergrößert werden kann. Sofern es möglich ist, an den neuralgischen Punkten größere Behälter zu stellen, kann damit das Problem überquellender Behälter vermindert werden, ausschließen lässt es sich damit aber nicht.

  1. Erhöhung der Leerungsintervalle

Als dritte Möglichkeit steht die Erhöhung der Leerungsintervalle der bestehenden Behälter zur Verfügung. Hier sind bereits gegenüber der Vergangenheit die Leerungsintervalle, auch am Wochenende, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten erhöht worden. Eine weitere Erhöhung führt zu einem erhöhten Personalbedarf, der in der Folge zu einer Gebührenerhöhung führt. Eine Erhöhung der Leerungshäufigkeit kann jedoch nur im Rahmen der Dienstzeiten der Mitarbeiter erfolgen. Da die Probleme jedoch insbesondere in den Abendstunden auftreten, werden auch kürzere Leerungsabstände das Problem überquellender Mülleimer nicht vollständig beseitigen können. Zu bedenken ist auch, dass gebührenerhöhende Maßnahmen letztendlich dazu führen würden, dass die Gewinne aus dem Verkauf von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen privatisiert, die Lasten sozialisiert werden.

Zusammenfassung

Zu diesem Thema liegt auch ein Antrag des Stadtratsmitgliedes Martin Pöhner vom 04.05.2015 vor.

Im Großen und Ganzen ist festzuhalten, dass die Sauberkeit in der Stadt Bamberg hoch ist und sich die geschilderten Probleme auf einzelne Teilbereiche beschränken. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten des Entsorgungs- und Baubetriebs wurde und wird darüber hinaus regelmäßig versucht, dem abzuhelfen und überprüft, wo in den aus Denkmalschutzgründen gesetzten Grenzen die öffentlichen Entsorgungskapazitäten im Innenstadtbereich optimiert werden können. Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung muss allerdings festgestellt werden, dass die zukünftigen Spielräume der Stadt für Nachbesserungen enger werden dürften und das Gesamtproblem jeden Sommer wieder anstehen wird.

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Antrag des Stadtrates Martin Pöhner vom 04.05.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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