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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1793-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 13.04.2015 (vgl. Anlage) beantragte die GAL-Stadtratsfraktion die Verwendung ausschließlich fair gehandelter Produkte in den städtischen Einrichtungen und Unternehmen. Der Antrag betrifft sowohl die Einrichtungen der Kernverwaltung als auch die Beteiligungsunternehmen.

 

Zu den die Kernverwaltung betreffenden Punkten 2 und 3 des Antrages wurden alle relevanten städtischen Dienststellen und Einrichtungen mit Schreiben des Umweltamtes vom 28.07.2015 um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

VHS:

 

Fair gehandelt Produkte werden bereits angeboten. Im Rahmen größerer Veranstaltungen spielen Kosten eine wesentliche Rolle und die Verwendung ausschließlich fair gehandelter Produkte ist in diesem Rahmen nicht möglich. Auch dem zukünftigen Pächter des Bistros soll aus wirtschaftlichen Gründen keine solche Auflage gemacht werden. Evtl. denkbar wäre eine Sammelbestellung über mehrere Ämter, so dass die Produkte kostengünstiger angeboten werden können.

 

Bürgerspitalstiftung:

 

Fairtrade-Kaffee des Umweltamtes wird im Stiftsladen angeboten sowie der Jubiläumskaffee der Lebenshilfe. Eine entsprechende Beratung zu den Produkten findet statt.

 

Wirtschaftsförderung:

 

Bei Besprechungen wird Bamberg-Kaffee ausgeschenkt. Bei größeren Veranstaltungen wird auf regionale Partner zurückgegriffen. Auf Fairtrade-Produkte kann hier gerne hingewiesen werden. Seitens der Wirtschaftsförderung wurde der Wunsch nach einem Lieferantenverzeichnis für fair gehandelte Produkte geäußert.


Amt 10

 

Öffentliche Veranstaltungen werden mit Fairtrade-Produkten bewirtet (z.B. mit Kaffee). Informationsmaterial soll zukünftig hierzu ausgelegt werden. Für die Kaffeeautomaten im Bereich des Bürgermeisteramtes werden ausschließlich faire Produkte verwendet.

Auch bei Empfängen wird darauf geachtet, dass fair gehandelte Produkte bzw. fair gehandelter Blumenschmuck Verwendung finden.

 

TKS:

 

Im TKS-Tagungsraum ist die Zahl der Fremdveranstaltung relativ gering. Die Verpflegung erfolgt durch den Veranstalter, wobei der TKS nur sehr begrenzt Einfluss nehmen kann. Die öffentlich durchgeführten Veranstaltungen erfolgen in der Regel ohne Bewirtung. In der Tourist-Info werden hauptsächlich regionale Produkte (Schlemmerkistla, Michaelsberger Wein und Spirituosen) verkauft.

 

Graf-Stauffenberg-Realschule und Wirtschaftsschule:

 

Die beiden städtischen Schulen befinden sich auf dem Weg zur Fairtrade-Schule und setzen die im GAL-Antrag genannten Vorschläge bereits seit gut einem halben Jahr um. Zusätzlich führen sie eine Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen zur Förderung fair gehandelter Produkte durch. Beide Schulen unterstützen im Sinne ihres Einsatzes für Fairtrade Produkte den Antrag der GAL.

 

Umweltamt

 

„Fairer Handel“ wird seitens des Agenda21-Büros im Umweltamt der Stadt Bamberg bereits seit 1999 thematisiert. Zusammen mit den Kooperationspartnern werden die Verbraucher im Rahmen verschiedener Projekte und Maßnahmen über die Möglichkeiten Fairtrade-Produkte zu erwerben informiert und aufgeklärt.

 

So sollen Blumenpräsente der Städtischen Verwaltung lt. einem Stadtratsbeschluss vom 30.09.1999 daher möglichst aus heimischem Anbau bzw. aus "Fairem Handel" stammen. Das Umweltreferat/Agenda21-Büro wurde beauftragt, gemeinsam mit der Agenda21-Projektgruppe "Blumen - fair und ökologisch" und in Zusammenarbeit mit Bamberger Floristen und Gärtnern sowie der Stadtgärtnerei Möglichkeiten der Beschaffung von - je nach Jahreszeit regional produzierten oder fair gehandelten - Blumen aufzuzeigen.

Nach der Einführung und Umsetzung des Projektes „Fair gehandelte Blumen und Präsente in der Stadtverwaltung Bamberg“ sowie der Herausgabe der Broschüre wurde das Thema „Regionale Herkunft und Fairer Handel“ stetig durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen intern und extern fortgeführt:

 

Im Jahr 1999 wurde vom Fachforum Umweltqualität, dem Eine-Welt-Forum Bamberg und dem Dritte-Welt-Laden Bamberg angeregt, einen Agenda 21-Kaffee einzuführen. Das Agenda 21 – Büro der Stadt Bamberg hat sich dieses Projektes angenommen und präsentierte im März 2003 das erste Päckchen „Bamberg Kaffee“ aus fairem Handel.

Erklärtes Ziel dieser Kampagne war und ist es, sowohl im Verkaufs- wie im Kundenbereich neue Gruppen für ein fair gehandeltes Produkt zu gewinnen und den Gedanken des Fairen Handels mehr ins Bewusstsein der Bürger zu bringen. Zu diesem Zweck wurde auch ein Flyer veröffentlicht, der eine Liste der aktuellen Verkaufsstellen enthält.

Einen Beitrag der Stadt Bamberg leistet neben den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Agenda-Büros die Verwendung von fair gehandeltem "Bamberg Kaffee" innerhalb der Stadtverwaltung. Der "eigene" Kaffee als Identifikationsträger eignet sich hervorragend, um z.B. bei offiziellen Anlässen serviert oder für Präsentkörbe verwendet zu werden. Dies geschieht seit August 2006 mit Zustimmung und auf Anweisung von Oberbürgermeister Andreas Starke. Ferner können städtische Bedienstete den "Bamberg Kaffee" im Agenda-Büro zum Einkaufspreis erwerben. Im Jahr 2014 wurden insgesamt ca. 270 kg fair gehandelter Bamberg-Kaffee an die städtischen Mitarbeiter verkauft.

 

Fazit:

 

Die Verwendung ausschließlich fair gehandelter Produkte in allen Einrichtungen der Stadt Bamberg umzusetzen, erscheint in den meisten Fällen nicht praktikabel. Die Sorge um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowohl der städtischen Einrichtungen, als auch der Pächter, Caterer oder Mieter führt dazu, dass vor restriktiven Auflagen zurückgeschreckt wird. Höhere Kosten und z. T. auch fehlende Informationen über Bezugsmöglichkeiten sind zusätzliche Gründe. Die grundsätzliche Bereitschaft fair gehandelte und regionale Waren anzubieten, ist bei den städtischen Einrichtungen vorhanden. Hier hat das Umweltamt im Rahmen der Regionalkampagne von Stadt und Landkreis Bamberg wertvolle Impulse gesetzt.

 

Das Umweltamt/Agenda 21-Büro als federführendes Amt für die Koordinierung und Durchführung der Kampagne „Fairtrade-Stadt Bamberg“ unterstützt die Bemühungen der städtischen Einrichtungen, auch Fairtrade-Produkte im Rahmen von Veranstaltungen und sonstigen offiziellen Anlässen (z.B. Jubiläen, Eröffnungsfeiern, Präsente, etc.) anzubieten. Die Steuerungsgruppe „Fairtrade-Stadt Bamberg“ unter der Leitung des Agenda 21 – Büros verfügt über ein entsprechendes Netzwerk, das geeignetes Informationsmaterial für die Öffentlichkeit und konkrete Bezugsadressen vermitteln kann. So listet z.B. der 2014 erschienene „Bambergs Fairführer“ viele Einkaufsmöglichkeiten für fair gehandelte Produkte aus den verschiedensten Branchen auf. Das Umweltamt wird alle städtischen Ämter und Einrichtungen auf diese Möglichkeiten der Unterstützung im Rahmen eines Rundschreibens aufmerksam machen.

 

Beteiligungsunternehmen

 

Bezug nehmend auf den Punkt 1 des Antrages der GAL-Stadtratsfraktion vom 13.04.2015 liegt dem Amt 38 folgende Stellungnahme des Beteiligungscontrolling (BTC) vor:

 

„Gemäß Ziffer 1 des Antrags der GAL-Stadtratsfraktion soll die Verwendung fairer Produkte aus fairem Handel in die Zielvereinbarungen aller städtischen Tochterunternehmen aufgenommen werden. Die diesbezügliche Behandlung wurde dementsprechend in den Geschäftsgang des regulären Zielvereinbarungsprozesses für das Jahr 2016 zwischen der Stadt Bamberg und ihren Beteiligungsunternehmen gegeben. Im Rahmen dieses formalisierten und vom Stadtrat beschlossenen Prozesses beschließt die Stadt Bamberg alljährlich die wesentlichen strategischen Zielvorgaben für ihre Beteiligungsunternehmen.

 

Entsprechend der vom zuständigen Finanzsenat am 24.03.2015 beschlossenen Neukonzeption der Zielvereinbarungen werden Ziele im Rahmen dieses Prozesses „nur“ noch mit den drei großen Beteiligungsunternehmen vereinbart, nämlich mit der Sozialstiftung Bamberg, der Stadtwerke Bamberg GmbH und der Stadtbau GmbH Bamberg. Dementsprechend erfolgte noch vor der Sommerpause eine Vorberatung des Antrages der GAL-Stadtratsfraktion -  zusammen mit weiteren strategischen Zielvorschlägen - in den jeweiligen Aufsichtsgremien der drei genannten Beteiligungsunternehmen (Sozialstiftung am 25.06.2015, Stadtbau am 20.07.2015 und Stadtwerke am 04.08.2015). Demnach haben die Beteiligungsunternehmen bereits Regelungen zur Berücksichtigung öko-sozialer Kriterien in ihre entsprechenden Beschaffungsrichtlinien aufgenommen bzw. berücksichtigen bei Vergaben in der Praxis öko-soziale Kriterien soweit möglich. Auf Grundlage dieser Vorberatungen erfolgte eine weitere Behandlung der Zielvereinbarungsvorschläge in der Sitzung des zuständigen Finanzsenats am 29.09.2015. Darauf aufbauend werden die Unternehmen die erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Zielvorgaben bei der Erstellung ihrer Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 berücksichtigen, so dass eine abschließende Behandlung und Beschlussfassung des gesamten Zielvereinbarungsdokuments (bestehend aus den vereinbarten Sachzielen und den Wirtschaftsplänen der drei genannten Beteiligungsunternehmen) im Rahmen der Haushaltsberatungen im Stadtrat erfolgen kann.

 

Soweit der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion städtische Unternehmen betrifft, die nicht am Zielvereinbarungsprozess beteiligt sind, gilt demgegenüber Folgendes:

Mit Schreiben vom 18.05.2015 hat das Beteiligungscontrolling die GAL-Stadtratsfraktion darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses nur mit den drei o.g. „großen“ Beteiligungsunternehmen Zielvereinbarungen geschlossen werden. Eine Behandlung des Antrags der GAL-Stadtratsfraktion vom 13.04.2015 im Rahmen der Zielvereinbarungen könne daher nur diese drei Unternehmen betreffen. Daraufhin hat die GAL-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 15.06.2015 einen weiteren Antrag bezüglich der Bewirtung in der Konzert- und Kongresshalle, den Harmonie-Sälen und der Brose-Arena ausschließlich mit fairen Produkten gestellt. Diesbezüglich ist eine Behandlung in den nächsten Aufsichtsratssitzungen der jeweils zuständigen Beteiligungsunternehmen im Herbst 2015 vorgesehen.“

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1.      Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Das Umweltamt informiert die städtischen Ämter und Einrichtungen über die Möglichkeiten der Beschaffung fair gehandelter Waren und leistet Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Fairer Handel.

 

  1.      Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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