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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1801-SW

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die GAL-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 8. Juni 2015 einen Antrag zur „Zukunft des Einzeldenkmals altes Hallenbad am Margaretendamm“ gestellt. Mit Bezug auf diesen Antrag, der als Anlage zum Sitzungsvortrag beigefügt ist, informiert die Geschäftsführung der Stadtwerke nachstehend über den aktuellen Sachstand.

 

 

Zum Punkt 1 (Baulicher Zustand):

 

Das Gebäude wird hinsichtlich der vorhandenen Gebäudehülle und der denkmalgeschützten Struktur regelmäßig mit Bezug auf die statischen Belange überprüft. Die letzte Untersuchung erfolgte im Sommer 2015. Die Untersuchung beinhaltet unteranderem auch das Stahldach, an dem der Balkon befestigt ist. Soweit Maßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der Gebäudesubstanz notwendig sind, wurden und werden diese im notwendigen Umfang vorgenommen. Seit dem Jahr 2013 erfolgt keine Nutzung für Einzelveranstaltungen mehr. Im Innenbereich sind die Wasser- und Wärmeversorgung außer Betrieb genommen. Wegen vorhandener Defekte am Leitungssystem und der Gefahr von Verkeimungen wäre eine kurzfristige Nutzungsaufnahme nicht bzw. nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich.

 

Zu dem unter Denkmalschutz stehenden Gesamtensemble gehören auch die an das eigentliche Bädergebäude angrenzenden beiden Hausmeisterwohnungen. Diese sind seit März 2015 geräumt.

 

Zum Punkt 2 (Stand der Verhandlungen mit der Universität)

 

Für die Nachfolgenutzung des alten Hallenbades am Margaretendamm wurde in der Aufsichtsratssitzung am 15. März 2012 eine Absichtserklärung mit der Universität Bamberg verabschiedet, mit der das gemeinsame Ziel einer Nachfolgenutzung des denkmalgeschützten Gebäudes durch die Universität Bamberg erklärt wurde. Die Erklärung ist dem Sitzungsvortrag als Anlage beigefügt. Das staatliche Bauamt hat konzeptionelle Überlegungen für eine Nutzung durch die Universität erarbeitet. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bamberg wurde beauftragt, die Verhandlung mit der Universität weiterzuführen. Die Verhandlungen laufen aktuell. Für den Freistaat Bayern nimmt die Immobilien Bayern die Grundstücksgeschäfte vor. Gemeinsam mit der Universität, dem staatlichen Bauamt und der Immobilien Bayern, sowie der Stadt und den Stadtwerken Bamberg wurde ein Vorgehen für die Wertermittlung des Grundstücks abgestimmt. Mit der Nutzung des Standortes am Hallenbad durch die Universität für sportliche Zwecke, plant diese den bisherigen Standort am Volkspark an der Pödeldorferstraße aufzugeben. Basierend auf diesem abgestimmten Vorgehen wurde zunächst von der Immobilien Bayern eine Wertindikation für das Gelände am Margaretendamm und gleichzeitig für das Gelände im Volkspark in Auftrag gegeben. Aufgrund fachlicher Bedenken der obersten Baubehörde in München kam es nach einer erneuten Abstimmung im Juli 2014 zu einer Verständigung auf eine wechselseitige Beauftragung für einen anderen unabhängigen Gutachter. Die Beauftragung des Gutachters durch die Stadtwerke erfolgte im Dezember 2014. Aufgrund Anmerkungen der obersten Baubehörde erfolgte eine Ergänzung des Auftrages im Januar 2015. Derzeit laufen aktuell Gespräche mit der Zielsetzung, dass vergleichbare Bewertungsansätze für das Gelände an der Pödeldorfer Straße und das alte Hallenbad am Margaretendamm als Grundlage für die Wertindikation herangezogen werden.

Der nächste Abstimmungstermin ist am 07.10.2015 vorgesehen. Die Stadtwerke gehen aktuell davon aus, im Herbst 2015 eine Wertindikation zu erhalten.

 

 

Zu Punkten 3 und 4 (Aufnahme des Alten Hallenbad in Liste bedrohter Einzeldenkmäler/Erläuterung zu eingegangenen Nutzungsvarianten):

 

Der Status des alten Hallenbades als Einzeldenkmal wirkt sich grundsätzlich auf die Bewertung der Immobilie aus. Insbesondere an der markanten Fassade, die heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr genügt, können jedoch keine nachhaltigen Maßnahmen für den Erhalt vorgenommen werden, ohne dass es konkrete Planungen zur Nachfolgenutzung gibt. Für eine mögliche Nachfolgenutzung sind verschiedene, unterschiedlich ausgereifte Konzepte von Interessenten vorgelegt worden. Die Konzepte wurden bislang immer vor dem Hintergrund betrachtet, dass es die gemeinsame Absicht der Stadt und Stadtwerke Bamberg im Zusammenwirken mit der Universität gibt, das zentral gelegene Gebäude einer Nutzung für universitäre Zwecke zuzuführen. Der derzeitige bauliche Zustand / die Beschaffenheit des ehem. Hallenbades lässt aktuell eine Aufnahme des Gebäudes in die Liste bedrohter Einzeldenkmäler nicht erforderlich erscheinen. Das derzeit leerstehende Baudenkmal in der charakteristischen Architektursprache der 1960er Jahre unterliegt der ständigen Aufmerksamkeit der Denkmalpflege, die im Bedarfsfall in eigener Zuständigkeit tätig bzw. Maßnahmen zur evtl. erforderlichen Sicherung im Benehmen mit dem Eigentümer ergreifen wird.

 

Aktuell ist für das Grundstück des Alten Hallenbades am Margaretendamm eine Nutzung als Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan beschrieben. Für viele alternative Nutzungsüberlegungen müsste eine Änderung des Bebauungsplans zur Umsetzung herbeigeführt werden. Die hierfür notwendige Vorleistung wird aktuell vor dem Hintergrund der bestehenden Absichtserklärung für eine Nachfolgenutzung durch die Universität von keinem Investor vorgenommen. Eine vertiefende Prüfung der Punkte 3 und 4 des GAL-Antrages ist vor diesem Hintergrund aktuell nicht sinnvoll.

 

Es wird von den Stadtwerken weiterhin angestrebt, möglichst zeitnah eine vertragliche Vereinbarung mit der Immobilien Bayern zu erzielen, um die universitäre Nutzung des Grundstücks erreichen zu können. Der nächste Abstimmungstermin hierzu ist für den 07.10.2015 geplant.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat sich für die prioritäre Verfolgung der Verhandlungen zum Zweck der Nachfolgenutzung durch die Universität ausgesprochen. Um die Realisierungsabsicht der Universität zu unterstützen, ist es nicht empfehlenswert, zum gegenwärtigen Zeitpunkt alternative Nutzungen in den Raum zu stellen. Erst nach einer veränderten Interessenslage der Universität wird die Verwaltung andere Nutzungsvarianten prüfen und vorstellen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bau- und Werkssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

2.              Der Antrag der GAL-Fraktion vom 8. Juni 2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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