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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1803-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Allgemeine Voraussetzungen:

Für Kinder und Jugendliche ist Schule ein wesentlicher Lebensraum, der ihre Entwicklung in größten Teilen bestimmt. Schule ist demnach auch ein Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler in ihrem Aufwachsen und auf ihrem Bildungsweg sozialpädagogische Angebote erhalten können.

 

Die Jugendhilfe mit ihren Leistungen kann niederschwellig und nachhaltig auf junge Menschen einwirken und Eltern im Erziehungsprozess begleiten.

 

„Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Form der Jugendsozialarbeit und somit eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII. Sie richtet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.“ (vgl. JaS-Handbuch für die Praxis in Bayern).

 

Solche Benachteiligungen und Beeinträchtigungen können sein:

  • Sozioökonomischer Hintergrund der Familie
  • Bedarf nach altersgemäßer gesellschaftlicher Integration
  • Erzieherische Probleme
  • Psychosoziale und familiäre Probleme
  • Erhöhte Gewaltbereitschaft und Aggressivität
  • Schulverweigerung
  • Gefährdung des Schul- und Ausbildungsabschlusses
  • Migrationshintergrund (mindestens 20 % bei Grundschulen)

 

  1. Personal:

Eingesetzt werden staatlich anerkannte Sozialpädagogen/innen. Dipl. Pädagogen/innen bzw. Studierende mit dem Abschluss eines Bachelor of Arts Pädagogik können nur in besonderen Einzelfällen nach Genehmigung durch die Regierung und Bayerische Sozialministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die Tätigkeit herangezogen werden.

 

Unabhängig davon, ob Jugendsozialarbeit an Schulen beim öffentlichen oder freien Träger angesiedelt ist, ist die Anbindung an das Jugendamt förderrechtlich vorgesehen. Die Hospitation im Allgemeinen Sozialen Dienst (vorgesehen 4 Wochen) ist verbindlich vorgeschrieben.

 

  1. Antragsverfahren:

Dem Jugendamt obliegt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungs- und Steuerungsverantwortung für das Antragsverfahren. Für den Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft ist ein umfangreiches Antragsverfahren notwendig. Dies beinhaltet:

 

  • Bedarfsanalyse der betreffenden Schule
  • Erstellung einer Rahmenkonzeption
  • Kooperationsvereinbarung mit Jugendamt, Träger, staatliches Schulamt und Schulleitung
  • Stellenbeschreibung + Einarbeitungskonzept
  • Finanzierungsplan
  • Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrats

 

  1. Finanzierung:
  • Zuschuss durch die Regierung
  • 10 % Anteil des Trägers der förderfähigen Bruttopersonalkosten
  • Zuschuss Stadt Bamberg

 

Der Zuschuss des Freistaates beläuft sich seit vielen Jahren auf 16.360,00 € für 1 Vollzeit-Planstelle. Der Aufwand der Stadt Bamberg betrug im Jahr 2014 insgesamt 175.000,00 € für 6,0 Vollzeit-Planstellen.

 

  1. Derzeitiger Stand (September 2015) von Jugendsozialarbeit an Schulen in Bamberg:

 

Schule

Ist-Stand

Beantragt für 2016/2017

Heidelsteig Mittelschule

1,0

/

Gaustadt Mittelschule

1,0

/

Kaulbergschule

/

/

Trimberg Mittelschule

0,75

/

Erlöser Mittelschule

0,75

/

Heidelsteig Grundschule

0,5

/

Gangolf Grundschule

0,5

/

Gaustadt Grundschule

0,5

/

Martin-Wiesend-Schule

0,75 (Anhebung)

/

Kunigunden Grundschule

0,5 (neu)

/

Trimberg Grundschule

0,75 (neu)

/

Wunderburg Grundschule

0,5 (neu)

/

Rupprecht Grundschule

/

+0,5

 

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen an der Kaulbergschule im Zusammenhang mit dem Mittelschulverbund Stadt Bamberg führte zum Schuljahr 2015/2016 zu einem so gravierenden Rückgang der Schülerzahl an der dortigen Mittelschule, dass die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Kaulberg nicht vertreten werden konnte. Die Kaulberg-Grundschule allein erfüllt nach dem Auslaufen des dortigen Mittelschulstandortes die erforderlichen Förderkriterien (20 % Migrantenanteil) leider nicht.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken, dem Bayerischen Sozialministerium, dem Staatlichen Schulamt sowie der Schulleitung der Grund- und Mittelschule Gaustadt war es möglich, 50 % der JaS-Stelle von der Kaulbergschule quasi mit den Schülern an die Mittelschule Gaustadt zu übertragen. Diese Übertragung ist für die Stadt Bamberg kostenmindernd. Die Trägerschaft wird erfreulicherweise, wie bei der anderen JaS-Stelle in Gaustadt und in Absprache mit der gfi (seither Träger in der Kaulbergschule), der Sozialdient katholischer Frauen übernehmen. Die Übertragung der verbleibenden halben JaS-Stelle von der Kaulbergschule an die Rupprecht Grundschule konnte auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt für das Schuljahr 2015/2016 leider bisher nicht erreicht werden.

 

Im Auftrag des Jugendhilfeausschusses (Sitzung vom 09.07.2015) wird gegenwärtig der Bedarf von JaS an den Bamberger Berufsschulen überprüft. Dieses Verfahren gestaltet sich noch eine Stufe komplizierter, da das Verfahren in Kooperation der 3 Berufsschulen, des Zweckverbandes Berufsschulen, dem Sachgebiet Jugend und Familie des Landratsamtes und des dortigen Jugendhilfeausschusses, sowie der/des für Berufsschulen zuständigen Verantwortlichen der Schulabteilung, Regierung von Oberfranken, abgewickelt werden. Die Federführung für dieses Verfahren liegt beim Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes. Im Falle einer Bedarfsfeststellung könnte Jugendsozialarbeit an Schulen an Berufsschulen frühestens zum Schuljahr 2017/2018 starten, da die Implementierung immer zum 1. September eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr zu erfolgen hat.

 

  1. Die Praxis

Eine praxisnahe, häufig gestellte Frage JaS betreffend lautet: Welche Aufgaben erledigen die JaS’ler, insbesondere die Vollzeitkräfte, während der Ferienzeiten. Hierzu haben die JaS-Fachkräfte folgende Tabelle erstellt:

 

 

Teilzeitkräfte

 

19,5 Std-/Woche

(50 % TZ)

Während der Schulzeit 23 Std., Überstunden werden in den Ferien abgebaut

 

 

30 Std./Woche

(0,75 % TZ)

Abbau von Überstunden

z.T. Hausbesuche

Einzel-/Gruppenaktionen mit Klienten

Verwaltungsarbeit, z.B. Dokumentationen, Berichtswesen, Qualitätssicherung

Hospitation im Allgemeinen Sozialen Dienst

Vollzeitkräfte

 

39 Std./Woche

Urlaub/Überstundenabbau

Konzeptionelle Weiterentwicklung

Methodenweiterentwicklung

Fortbildung

Netzwerkarbeit

Allgem. Bürotätigkeiten

Archivierung/Ablage

Einzeltermine SchülerInnen

Elterntermine

Familiengespräche

Vor- und Nachbereitung/Planung der weiteren Arbeit (Einzelfälle und soziale Gruppenarbeit)

Dokumentation und Berichtswesen

Treffen mit Kooperationspartnern

Teilnahme an Hilfeplangesprächen

Kontakte und Begleitung von Kinder/Eltern zu anderen Fachstellen, wie z.B. Erziehungsberatung/KJP etc.

Erstellen des Jahresberichtes

Begleitung der Schülerpaten

Überarbeitung der Homepage

 

 

Das Team der JaS’ler in Bamberg hat sich für die heutige Sitzung vorbereitet und wird in den Alltag der JaS entführen.

 

  1. Evaluation:

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziale, Familie und Interation erfasst alle Daten seit 2013 im internetbasierenden Berichtswesen für JaS in Bayern.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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