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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1806-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Antrag der SPD – Stadtratsfraktion Nummer 2015 – 99 vom 26.06.2015

 

1. Aktueller Sachstand

 

Im Rahmen der Konversion der Warner-Barracks-Bamberg stellen sich neben den städtebaulichen Grundfragen und dem organisatorischen und finanziellen Ablauf der Konversion auch zahlreiche Fragen mit gesamtstädtischer Bedeutung. Der Wissenschaftsstandort und Wirtschaftsstandort Bamberg steht dabei im besonderen Focus.

 

Erfolgreiche Konversionen anderer Städte haben in der Vergangenheit oftmals von einem starken Motor profitiert, der bereits frühzeitig mit Investitionen und Arbeitsplätzen das Terrain für weitere zukunftsträchtige Ansiedlungen bereitet hat. In Erlangen, aktuell in Schweinfurt und vor allem Würzburg hat sich der Freistaat Bayern mit der Einrichtung neuer Bereiche für die Universität als Entwicklungsmotor an die Spitze der Konversionsbemühungen der jeweiligen Kommunen gestellt.

 

Die Universität Bamberg scheidet als Partner der Entwicklung im Bereich der Konversion jedoch zumindest mittelfristig aus. Ein Innenstadtentwicklungskonzept der Universität aus dem Jahr 2007 bleibt Grundlage für die Investitionsentscheidungen und eventuelle Standortsuchen. Dies wurde aktuell ( 01.09.2015 ) in einem Strategiegespräch mit Vertretern der Universitätsleitung und der Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg nochmals bestätigt.

 

Konkret wurde benannt, dass es einen Mietvertrag für die universitären Einrichtungen auf der ERBA mit 25 Jahren Bindung gibt, dass eine Verlagerung anderer universitärer Einrichtungen bzw. ein Bedarf an neuen Standorten und Flächen derzeit nicht absehbar ist.

 

Konkret wurde auch die Einschätzung erläutert, dass aufgrund der bestehenden Universitäten und deren Kompetenzfeldern in der Metropolregion es keine technologieorientierte Fakultät an der Universitätsstadt Bamberg geben wird.

 

2. TechnologieAllianzOberfranken ( TAO )

 

Tragfähig im Sinne einer weiteren Stärkung des Wissenschaftsstandortes Bamberg kann unter anderem das Projekt TAO sein.

 

Mit der TechnologieAllianzOberfranken (TAO) wurde ein Verbund in Oberfranken geschaffen, der die Synergieeffekte der Universitäten Bamberg und Bayreuth, sowie der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Coburg und Hof, auf Lehr- und Forschungsebene nutzt und weiter ausbaut. Im Bereich der Lehre liegen die Vorteile und der Mehrwert der fachspezifischen und themenbezogenen Zusammenarbeit in den erweiterten Studien- und Weiterbildungsmöglichkeiten; im Bereich von Forschung, Entwicklung und Anwendung werden die Wert- und Wissensschöpfungsketten synergetisch ergänzt sowie Kooperative Promotionen angestrebt. Es sollen zudem neue Lehr- und Studienangebote geschaffen und der Wissens- und Technologietransfer, einschließlich Weiterbildungsmöglichkeiten zwischen der Wissenschaft und der heimischen Wirtschaft, intensiviert werden.

 

Die Universität Bamberg prägt den Verbund vor allem mit der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik ( WIAI ) im Bereich IT/Sensorik. In der WIAI wurden außerdem Lehrstühle und Professuren aus TAO-Mitteln finanziert, um hier auch die beiden großen TAO-Schwerpunktthemen Energie und Mobilität stärker unterstützen zu können.

 

3. Digitale Gründerzentren Bayern

 

Frau Staatsministerin Ilse Aigner will in allen Landesteilen spezielle Gründerzentren für digitale Startup-Unternehmen schaffen. Dem Wirtschaftsministerium schwebt dabei ein an das Münchner Werk1 angelehntes Zentrum für jeden bayerischen Regierungsbezirk vor, um neuen Unternehmen auch in der Fläche gute Startbedingungen zu geben. Im Werk1 am Münchner Ostbahnhof ( Konversion ehemaliges Pfanni-Areal ) können sich Gründer unter staatlicher Beteiligung flexibel auch kleinste Einheiten mieten und werden in der Startphase speziell unterstützt.

 

Damit sollen landesweit Neugründungen von Unternehmen in der Digital-Szene gefördert werden.  Zugleich plant das Wirtschaftsministerium spezielle Förderprogramme für die herkömmliche mittelständische Wirtschaft. Es wird auch daran gedacht, die staatlichen Förderprogramme insgesamt zu überarbeiten mit Blick darauf, wie die Digitalisierung am besten gefördert wird.

 

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg und das Amt für Strategische Entwicklung stehen aktuell in Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium, um die künftigen Bedingungen für die neuen Fördermöglichkeiten auszuloten. Erst im Frühling 2016 werden die Rahmenbedingungen durch das Wirtschaftsministerium veröffentlicht und eine Expertenjury wird die dann im Anschluss eingehenden Bewerbungen der einzelnen Kommunen bewerten.

 

Hierzu wird die Verwaltung am 03.12.2015 im Aufsichtsrat des IGZ ein Eckpunktepapier als Vorbereitung für eine Bewerbung der Stadt Bamberg um das Digitale Gründerzentrum für den Regierungsbezirk Oberfranken vorstellen.

 

Der Bereich der Lagarde-Kaserne eignet sich als Lagarde-Campus analog dem Münchner Vorbild optimal für den Standort des Digitalen Gründerzentrums in Bamberg. Dies wurde grundsätzlich bereits im Rahmenplan Konversion als Ziel hinterlegt und kann dort baulich im Bestand und Neubau abgebildet werden.

 

2. Antrag 2015-80 vom 04.05.2015 von Frau Stadträtin Reinfelder zum „Bamberger Frühling“ auf dem Konversionsgelände

 

Derzeit fungiert eine ehemalige Panzerabstellfläche in den Warner-Barracks-Bamberg nach Aufgabe der militärischen Nutzung als temporäre Multifunktionsfläche u.a. für Zwecke der Plärrer-Nutzung oder auch Circus-Projekte. Dabei wird die Anmietung der Fläche für jede Veranstaltung einzeln bei dem Eigentümer BImA angefragt und dort die Konditionen und Auflagen festgelegt.

 

Laut dem Beschluss des Konversionssenates vom 30.06.2015 zum Rahmenplan Konversion / Zielkonzept 2035 werden die Flächen rund um die heutige Freedom-Fitness-Facility einer höherwertigen Nutzung zugeführt werden. Dabei ist jedoch auch bis zur Umsetzung dieser Ziele von einer temporären Nutzung der Fläche in o. g. Weise auszugehen.

 

Langfristig ist bereits das Teilprojekt eines planungsrechtlich wie immissionsschutzrechtlich einwandfreier und restriktionsfreier Neusituierung eines Festplatzes in Vorbereitung. Hier müssen die Determinanten der Nutzung, der technischen Ausstattung, der Parkierung und Bespielung sowie der Sicherheit noch abgearbeitet werden. Danach können auf Basis dieser Zielwerte geeignete Teilflächen im Konversionsareal vorgeschlagen werden.

 

Bis dahin gelten die derzeitigen Bedingungen des Eigentümers vollumfänglich.

 

Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 31.08.2015 zum Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder vom 04.05.2015:

 

„Der Erwerb eines Geländes das dauerhaft für den Bamberger Plärrer / Bamberger Frühling genutzt werden kann, wird grundsätzlich begrüßt. Jedoch muss an dieser Stelle deutlich herausgearbeitet werden, dass das Gelände bisher nur provisorisch genutzt wurde. Dauerhafte Einrichtungen für die Stromversorgung, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung müssten vor einer Übernahme durch das Ordnungsamt und vor Ausübung der Platzmeisterschaft geschaffen werden.

 

Der Finanzbedarf ist zurzeit nicht bezifferbar, dürfte aber erheblich sein. Ohne die Schaffung einer dauerhaften Infrastruktur ist die Ausweisung des Geländes als Festplatz nicht sinnvoll.

 

Derzeit sind etwa 32.000,00 Euro für die Miete des Platzes und 23.500,00 für Unterhalt und Ausstattung für den Haushalt 2016 beantragt. Selbst wenn die Mietentgelte für die Schaffung von Infrastruktur herangezogen werden dürften, dürfte das nicht ausreichen, da für die Abwasserentsorgung eine komplett neue Grundlage gestellt werden muss. In der Kürze der Zeit war es leider nicht möglich, eine Kostenschätzung einzuholen.“

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.06.2015 und der Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder vom 04.05.2015 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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