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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1811-61

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Beratungsfolge

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-           Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-           Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-           Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-           Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.  Anlass und Ziel der Planung

Die Stadtwerke Bamberg GmbH errichtet derzeit einen neuen Trinkwasserhochbehälter an der Altenburger Straße. Der bestehende Hochbehälter am Jakobsberg wird in Zukunft nicht mehr benötigt. Für das Grundstück der Stadtwerke mit der Fl.Nr. 3465 wird daher eine Folgenutzung gesucht. Da die Grundstücke zu allen Seiten von Wohnbebauung umgeben sind, soll das Grundstück zukünftig ebenfalls dem Wohnen dienen. Geplant sind fünf Baurechte zur Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern. Die Erschließung soll über den Gackensteinweg, sowie über die Dr.-Remeis-Straße erfolgen. Zur Regelung der Nachfolgenutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Das Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GbR wurde durch die Stadtwerke Bamberg GmbH mit der Erstellung eines Bebauungsplans beauftragt. Die Kosten werden von den Stadtwerken getragen.

 

 

2.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 15.04.2015 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Bebauungsplankonzept Nr. 19 in der Fassung vom 15.04.2015 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 08.06.2015 bis 29.06.2015 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

 

3.  Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. Zweckverband Müllheizkraftwerk, mit Schreiben vom 27.05.2015

2. Bauordnungsamt/Denkmalpflege, mit Schreiben vom 08.06.2015

3. Tourismus & Kongress Service, mit Schreiben vom 08.06.2015

4. Bayernwerk AG, mit Schreiben vom 08.06.2015

5. Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 08.06.2015

6. PLEDOC, mit Schreiben vom 10.06.2015

7. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 11.06.2015

8. Familienbeirat, mit Schreiben vom 15.06.2015

9. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 15.06.2015

10. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 16.06.2015

11. Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 18.06.2015

12. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 23.06.2015

13. Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 25.06.2015

14. Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 25.06.2015

15. Entsorgung- und Baubetrieb, mit Schreiben vom  26.06.2015 und 29.06.2015

16. Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg, mit Schreiben vom 29.06.2015

17. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 29.06.2015

18. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 30.06.2015

19. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 02.07.2015

20. Umweltamt, mit Schreiben vom 06.07.2015

B. Öffentlichkeit

1. Bürger A, mit Schreiben vom 17.06.2015

2. Bürger B, mit Schreiben vom 19.06.2015

3. Bürger C, mit Schreiben vom 20.06.2015

4. Bürger D, mit Schreiben vom 22.06.2015

5. Bürger E, mit Schreiben vom 25.06.2015

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

 

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Bebauungsplanes Nr. 19 vom 15.04.2015

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die Weiterentwicklung der Planung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf.

- Das Leitungsrechts zugunsten der Versorungs- bzw. Entsorgungsträger, sowie der Häuser 1 und 2 wird im zentralen und nördlichen Bereich zwischen den neu entstehenden Grundstücken ausgewiesen.

- Für die Häuser 1 und 2 sind für die höhere bauliche Transparenz Carports anstelle von Garagen festgesetzt. Des Weiteren ist für die Einliegerwohnung der Häuser 1 und 2 jeweils ein weiterer, offener Stellplatz auf dem jeweiligen Grundstück zulässig

- Ein Teilstück des Gackensteinwegs wird künftig als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen.

- Ein Teilstück der Dr.-Remeis-Straße wird in den Geltungsbereich mit aufgenommen und als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen.

- Für die Dachausführung wurden Flachdächer und leicht geneigte Zeltdächer festgelegt (10° Neigung) um eine einheitliche Trauflinie zu gewährleisten. Für Flachdächer wird eine Dachbegrünung festgesetzt.

- Auf der Fläche für Versorgungsanlagen entfällt ein Baum in der Nähe der Trafostation, da dieser sich nach Angaben der Stadtwerke Bamberg direkt auf den Versorgungstrassen befindet.

Auf der gleichen Parzelle ist nach den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen eine Ersatzpflanzung zu leisten.

- SaP-Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität wurden in die Begründung, sowie die textlichen Festsetzungen übernommen.

- unter den Hinweisen der textlichen Festsetzungen wird auf den Bodenschutz verwiesen. Durch die Hanglage ist eine besondere Anforderung an den Baugrund zu stellen.

An den Grundzügen der Planung ist festgehalten.

 

 

5.  Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 19 vom 07.10.2015 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 19 vom 07.10.2015 sowie den Entwurf der Begründung vom 07.10.2015 gemäß § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 19 vom 07.10.2015 sowie den Entwurf der Begründung vom 07.10.2015 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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