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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1819-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

A)           Belegung im Stadtgebiet von Bamberg:

 

Mit Stand vom 07.09.2015 leben 634 Personen in den Gemeinschafts-, Ausweichunterkünften und externen Wohnungen in Bamberg. Davon sind 615 Asylbewerber und 19 Personen sind anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen und noch eine Wohnung suchen.

 

Die im Rahmen des Notfallplanes am 23.07.2015 der Stadt Bamberg zugewiesenen Asylbewerber wurden in 2 Ausweichunterkünften in Bamberg untergebracht und nicht in Turnhallen. Zwischenzeitlich wurden diese Asylbewerber im Rahmen der regulären Zuweisung (Königsteiner Schlüssel) der Stadt Bamberg zugewiesen und angerechnet. Da die Asylbewerber schon bei der Notunterbringung in AUs untergebracht wurden, konnten Sie in den ihnen schon bekannten Unterkünften verbleiben.

 

Durch die Notunterbringung am 23.07.2015 waren alle vorhanden GUs und AUs in Bamberg fast vollständig belegt und es mussten kurzfristig weitere AUs angemietet werden.

Als weitere AU ist in der Pödeldorfer Str. 23 eine Wohnung für max. 10 Personen angemietet worden, die bereits mit 7 Personen belegt wurde.

Die AWO Bamberg betreibt ab September eine AU in der Geisfelder Str. 98 (altes Police-Übungsgebäude) für max. 35 - 40 Personen, neben den Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Oberfranken. Die erste Belegung ist im September erfolgt.

Als weitere AU steht ab Mitte September ein Haus in der Schildstr.1 bereit, wo max. 25 Personen untergebracht werden können. In diese Unterkunft werden die 8 Asylbewerber aus der AU Moosstr. 127 (altes FC-Heim) verlegt, da das Haus in diesem Jahr noch abgerissen werden soll.

Ab Oktober steht noch eine AU in der Kaimsgasse 6 für max. 10 Personen und ein weiter AU in der Zollnerstr. 143 für max. 12 Personen zur Verfügung.

 

Da ab Inbetriebnahme des Ankunfts- und Rückführungszentrum in der Flynn-Housing keine weiteren Asylbewerber nach dem Königsteiner Schlüssel der Stadt Bamberg zugewiesen werden, reichen die vorhanden Unterkünfte aus und es müssen keine weiteren mehr angemietet werden.

 

Im August hat die Bundespolizei zweimal eine Gruppe von 10-15 Asylbewerber aufgegriffen und diese an die PI Bamberg Stadt überstellt. Die Asylbewerber, die noch keiner Kreisverwaltungsbehörde zugewiesen waren, wurden von der PI Bamberg erkennungsdienstlich versorgt und bei Bedarf medizinisch über die Sozialstiftung versorgt und anschließend an die nächst gelegene Erstaufnahmeeinrichtung (Zirndorf) mittels Zug weitergeleitet. Die Übernachtung einer Gruppe von Asylbewerber in dieser Größenordnung, kann von der PI Bamberg nicht auf Dauer bewältigt werden, da hier auch die räumlichen Voraussetzungen im Polizeigebäude fehlen. Daher soll nach Aussage der PI Bamberg eine mögliche „Notschlafstelle für Asylbewerber“ geschaffen werden, damit die Gruppe nicht im Polizeigebäude schlafen muss. Hier würde sich der 1.Stock der AU Theresienstr. 4 anbieten. Die dort untergebrachten 6 Asylbewerber könnten in andere AUs im Stadtgebiet verlegt werden und es könnten in der Wohnung eine „Notschlafstelle“ für max. 15 Personen eingerichtet werden.

 

B)            Ankunfts- und Rückführungseinrichtung II in Bamberg, offiziell eröffnet am 16.09.2015:

 

  1. Die Stadt Bamberg muss auch in der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung (kurz: ARE) die Leistungen nach dem AsylbLG gewähren, wobei dem Sachleistungsprinzip Vorrang einzuräumen ist. Somit wird die Stadt Bamberg mit Personal in der ARE vor Ort sein und dort das persönliche Taschengeld auszahlen.

 

Bei Bedarf werden im Rahmen der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG Krankenscheine ausgestellt, wenn die medizinische Versorgung nicht vor Ort durch die Regierung von Oberfranken geleistet werden kann, z.B. für einen Facharzt.

 

Weitere Leistungen wie z.B. Verpflegung und Hygieneartikel werden als Sachleistungen von der Regierung bereitgestellt. Sollte Bekleidung erforderlich sein, werden die Asylbewerber auf die örtlichen Kleiderkammern und andere Angebote wie z.B. „Jacke wie Hose“ hingewiesen.

 

  1. Das europäische Forum für Migrationsstudien (Leiter Herr Prof. Dr. Friedrich Heckmann an der Universität Bamberg) hat sich mit dem Vorschlag an den Herrn Oberbürgermeister gewandt, die ARE zum Gegenstand einer Begleitstudie zu machen, die die räumlich soziale Wirkmacht und die öffentliche Akzeptanz der Einrichtung zum Gegenstand hat.

 

Herr Prof. Dr. Heckmann wird das Projekt in der Sitzung dem Stadtrat entsprechend vorstellen.

 

  1. Am Dienstag, 08. September 2015 fand auf Einladung der Siedlergemeinschaft der Kinderreichen e.V. im dortigen Vereinsheim im Kapellenschlag 2 eine Informationsveranstaltung über die Ankunfts- und Rückführungseinrichtung statt. Unter Leitung des Herrn Oberbürgermeisters standen die Regierung von Oberfranken (Herr Ltd. Regierungsdirektor Krug), Herr König als Leiter des staatlichen Bauamtes, Herr Ltd. Polizeidirektor Udo Skrzypczak für die Polizei Bamberg Stadt und das Sozialreferat den Anwesenden für Fragen zur Verfügung.

 

Die aus den Reihen der Bürger geäußerten Wünsche und Anregungen werden momentan auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft.

 

Mit einem Informationsschreiben hat sich der Herr Oberbürgermeister am 09.09.2015 an die Bewohner der Nato-Siedlung gewandt. Das Schreiben ist dem Sitzungsvortrag in Anlage 1 beigefügt.

 

Auf Einladung der Bewohner der Nato-Siedlung wurde dann am 17.09.2015 um 18:30 Uhr im Pfarrsaal der Kirchengemeinde St. Kunigund in der Gartenstadt noch einmal eine entsprechende Informationsveranstaltung wie für die Anwohner des Kapellenschlages durchgeführt. Auch die hier geäußerten Anregungen und Wünsche werden momentan auf ihre Realisierbarkeit durch die Verwaltung überprüft.

 

C)           Weitere Nutzung von Bundesliegenschaften für die Flüchtlingsunterbringung:

 

  1. Aktuelle Medienberichterstattung:

 

Im Laufe der 38. Kalenderwoche wurden über die Medien Meldungen verbreitet, wonach der Bund die Aufnahme von 40.000 Flüchtlingen in eigenen, dem Bund gehörenden, Liegenschaften, anbieten und so die Länder bei der Unterbringung der Flüchtlinge unterstützen will. Konkret wurde unter anderem genannt, dass an den früheren US-Standorten Schweinfurt, Roth und Bamberg jeweils 5.000 Flüchtlinge in den Bundesliegenschaften untergebracht werden sollen.

 

Frau Staatsministerin Emilia Müller bestätigte zwar im Rahmen der Pressekonferenz bei der Eröffnung der ARE am 16.09. die Tatsache, dass der Bund tatsächlich seine Liegenschaften auf die Möglichkeit der Unterbringung von Flüchtlingen überprüft – konkreteres war ihr jedoch nach eigenem Bekunden nicht bekannt. Sie wies darauf hin, dass letztlich der Bund in jedem Fall das jeweilige Bundesland für eine solche Entscheidung mitbenötigt, da die Unterbringung der Flüchtlinge Ländersache ist.

 

Der Herr Oberbürgermeister hat im Rahmen dieser Pressekonferenz darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Bamberg hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen bisher immer mit gutem Beispiel vorangegangen ist. Bezieht man die Zahl der derzeit über 600 Flüchtlinge, die sich in Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften im Stadtgebiet von Bamberg befinden, sowie die 90 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die wohl in absehbarer Zeit mit voller Kapazität belegte Aufnahme- und Rückführungseinrichtung mit 1.500 Personen in die Betrachtung ein, so ergibt dies über 2.200 Flüchtlinge im Stadtgebiet von Bamberg. Für die Notwendigkeit, diese Menschen in ihrer Not aufzunehmen, hat die Bevölkerung der Stadt Bamberg großes Verständnis. Auf der anderen Seite würde, so der Herr Oberbürgermeister, eine zusätzliche Unterbringung von 5.000 Menschen die Stadt Bamberg überfordern.

 

Herr Oberbürgermeister hat sich am 17.09.2015 mit einem eindringlichen Appell, die Belastbarkeit der Stadt Bamberg nicht zu überfordern und die Balance einer Stadtgesellschaft sicherzustellen um auch einen Stimmungswandel in der Bevölkerung entgegen zu wirken an Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Ministerpräsidenten Seehofer gewandt. Die beiden Schreiben liegen dem Sitzungsvortrag in Anlagen 2 und 3 bei.

 

Die zusätzliche Unterbringung von 5.000 Menschen würde bedeuten, dass bei einer Einwohnerzahl von gut 70.000 ein Anteil von mehr als 10 % in Relation zur Gesamteinwohnerzahl zusätzlich an Asylbewerbern im Stadtgebiet aufzunehmen wäre. Diese einseitige Verteilung auf Städte mit (belegbaren) Bundesliegenschaften widerspräche zum einen der über die Anwendung des Königsteiner Schlüssels grundsätzlich angestrebten Verteilungsgerechtigkeit unter den Ländern, Bezirken und Gebietskörperschaften und zum anderen geriete auch die in Bamberg sicher in erheblichem Maße gegebene Integrationsfähigkeit und Integrationskraft der Stadt und der Stadtgesellschaft an die Grenze der Leistungsfähigkeit mit der Gefahr einer schlichten Überforderung aller Akteure. Deutlich muss daher zum Ausdruck gebracht werden, dass es in jedem Fall bei dem bisher geübten System einer Verteilung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesländer bis hin zu den kommunalen Gebietskörperschaften bleiben muss. Einzelne Städte dürfen in keinem Fall lediglich aufgrund der Tatsache in eine besondere Belegungspflicht genommen werden, dass in ihrem Stadtgebiet eine Liegenschaft des Bundes, wie bspw. eine ehem. Kaserne, vorhanden ist, wenn – wie in Bamberg – bereits eine überproportionale Aufnahme von Asylbewerbern erfolgt ist. Bamberg hat bislang beispielhaft alle Anforderungen des Bundes und des Freistaates mitgetragen und ist auch weiterhin bereit, mit den vorhandenen Möglichkeiten Flüchtlingen Unterkunft und Heimat zu bieten. Dabei müssen sich die Aufnahmezahlen aber in einer angemessenen Relation zur Bevölkerungszahl und zur Integrationsfähigkeit der Stadt bewegen.

 

  1. Vorbereitung einer Resolution des Stadtrates der Stadt Bamberg:

 

Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Ereignisse und Eindrücke haben sich mit Anträgen vom 17.09.2015 (vgl. im Einzelnen die Anlagen 4 und 5) sowohl die CSU-, als auch die SPD-Stadtratsfraktion an den Herrn Oberbürgermeister mit der Bitte gewandt, dass der Stadtrat in seiner Vollsitzung am 30.09.2015 einen Resolutionstext beschließen solle.

 

Dabei soll deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass durch die bisherige Aufnahmepraxis und dem Stichwort „Bamberg hilft“ den hier ankommenden Flüchtlingen ein guter Empfang bereitet wurde. Hingewiesen werden soll aber auch darauf, dass mit einer Gesamtzahl von mehr als 2.200 Personen die Leistungsfähigkeit und Integrationsmöglichkeit innerhalb der Stadt Bamberg an eine Grenze gestoßen sei, welche nicht einfach negiert werden dürfe. Eine Zahl von weiteren 5.000 Flüchtlingen würde die noch vorhandene Balance aus dem Gleichgewicht bringen und drohe die bisher insgesamt positive Stimmung zum Nachteil zu verändern.

 

Im Einzelnen wird auf die Ausführungen in den Anträgen Bezug genommen.

 

Die SPD-Stadtratsfraktion hat in ihrem Antrag bereits einen Resolutionstext vorgelegt, der dem Stadtrat zur Annahme durch die Verwaltung empfohlen wird (vgl. Beschlussvorschlag Ziff. 2).

 

D)       Behandlung der Beschlüsse aus dem Feriensenat vom 20.08.2015:

 

Eine Behandlung der in der Sitzung des Feriensenates am 20.08.2015 gefassten Beschlüsse erfolgte bislang wie folgt:

 

  1. Das Schreiben an die Bayerische Staatsregierung im Hinblick auf die geforderte Einhaltung von Mindestanforderungen bei der Unterbringung (Ziff. 5 des Feriensenatsbeschlusses vom 20.08.2015) bezogen auf individuelle Wohnbedürfnisse wurde erstellt und liegt als Anlage 6 bei.

 

  1. Hinsichtlich der Einrichtung eines ehrenamtlich tätigen Ombudsteams (Ziff. 6 des Feriensenatsbeschlusses vom 20.08.2015) hat die Verwaltung zwischenzeitlich die drei größten Fraktionen in Bamberger Stadtrat, die Caritas und die Diakonie, die beiden Kirchen und die Initiative „Freund statt fremd“ mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben, ob von dort aus grundsätzlich Bereitschaft besteht, einen Vertreter in dieses Ombudsteam zu entsenden und diesen gegebenenfalls bereits konkret zu benennen. Aus der Verwaltung sollte eine Person aus der Leitung des Referats 5 ebenfalls in dem Ombudsteam vertreten sein. Ein konkreter Besetzungsvorschlag wird dem Stadtrat in der Oktobersitzung vorgelegt.

 

  1. Hinsichtlich der Prüfung der Erschließungssituation der ARE (vgl. Ziff. 7 des Feriensenatsbeschlusses vom 20.08.2015) werden derzeit die Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Dabei ist zu gewährleisten, dass dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner der ARE besonders Rechnung getragen wird. Daher werden insbesondere auch die Vertreter der Polizei eng in die Gespräche einbezogen. In die gesamte Erschließungssituation werden auch die von den Anwohnern aus den Bereichen „Kappellenschlag“ und „Nato-Siedlung“ in den beiden Informationsveranstaltungen geäußerten Wünsche und Anregungen mit einbezogen. Die Verwaltung wird hier weiter berichten.

 

  1. Medizinische Beratung und Betreuung (vgl. Ziff. 8 des Feriensenatsbeschlusses vom 20.08.2015):

Nach Rücksprache mit Herr Lothar Riemer vom Landratsamt Bamberg (Abteilung Gesundheitswesen), wird dort die medizinische Betreuung und Beratung in der Ankunfts- und Rückführungszentrum vorbereitet. In der Stufe 0 (Startphase), wird das Erstscreening und die Untersuchung nach § 62 AsylVfG durch die Abteilung Gesundheitswesen sichergestellt.

 

Die weitere ärztliche Grundversorgung soll in der Startphase durch Honorarkräfte sichergestellt werden und es sollen Sprechstunden hier vor Ort angeboten werden. Die entsprechenden Honorarverträge werden durch die Abteilung Gesundheitswesen im LRA Bamberg abgeschlossen.

 

Ebenso ist die Abteilung Gesundheitswesen – LRA Bamberg im Gespräch mit der Sozialstiftung Bamberg, in welcher Form hier eine Unterstützung geleistet werden kann.

 

  1. Hinsichtlich der vom Stadtrat gewünschten regelmäßigen und kontinuierlichen Überprüfung der Belegungssituation (Ziff. 9 des Beschlusses vom 20.08.2015) wird die Verwaltung mit der Regierung wunschgemäß Kontakt aufnehmen. Im derzeitigen Stadium (Eröffnung der Einrichtung am 16.09.2015) ist es hierfür noch zu früh – hier bleibt zunächst eine nennenswerte Belegung der Einrichtung abzuwarten. Die Verwaltung wird in der Vollsitzung im Oktober wieder berichten.

 

  1. Entsprechend Ziff. 10 des Feriensenatsbeschlusses vom 20.08.2015 bezüglich der Entwicklung des Kommunikationskonzeptes stehen als Ansprechpartner in der Stadtverwaltung für die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung Frau Monika Haderlein vom Sozialreferat und für die Unterstützung von Asylbewerbern durch Ehrenamtliche Frau Susanne Sennefelder, Leiterin des Fachbereiches Freiwilligenengagement, Integration und Familienfreundlichkeit im Sozialreferat zur Verfügung. Ein gemeinsames Kommunikationskonzept werden wir mit der Regierung von Oberfranken noch entwickeln.

 

  1. Wie oben unter Ziff. 3 bereits ausgeführt, werden derzeit insbesondere Gespräche mit den Vertretern der Polizei geführt. Dabei geht es neben der oben angesprochenen Erschließungssituation natürlich insbesondere auch um die Sicherheit der ARE und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie um die Sicherheit insbesondere der benachbarten Bereiche (vgl. Ziff. 11 des Feriensenatsbeschlusses vom 20.08.2015). Hierbei können die zusätzlichen 20 Planstellen für die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, wobei bereits 10 besetzt wurden, einen wertvollen Beitrag durch die Erhöhung der Schichtstärke im Einsatzdienst leisten. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

  1. Die zur Sitzung des Feriensenates vorliegenden Anträge der GAL- und SPD-Stadtratsfraktionen bzw. die entsprechenden Teile davon wurden entsprechend der Ziff. 12 des Feriensenatsbeschlusses vom 20.08.2015 zur weiteren Behandlung in die Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtbau GmbH Bamberg am 10.09.2015 verwiesen und dort eingebracht.

 

 

E              Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bamberg:

 

In den Jugendhilfeausschusssitzungen und den Referentenbesprechungen wurde in den zurückliegenden Sitzungen über die Entwicklung der Situation der uM in Bamberg informiert.

 

Zum Stichtag 10.09.2015 (Samstag) stellte sich der Ist-Stand wie folgt dar:

 

          10 heilpäd. Plätze WG Moglia (Don Bosco)

          10 heilpäd. Plätze WG (Don Bosco)

          12 sozialpäd Plätze Wohngruppe Eschenweg 29+31 (Don Bosco)

          12 sozialpäd. Plätze WG St. Elisabeth (Caritas)

          12 sozialpäd. Plätze WG Hauptsmoorstraße (AWO)

          3 Plätze innenbetreutes Wohnen (Don Bosco)

          10 Plätze, die durch Verlegung/ Umzug in die Brennerstraße frei wurden

          10 ambulante Plätze Brennerstraße (Don Bosco)

          4 ambulante Plätze in der Stadt (Caritas)

          6 Plätze integriert in bestehender WG beider Träger in der Jägersruh und der WG in Gaustadt (Caritas) sowie der Salesianer Don Bosco in der Hornthalstraße

 

Summe: 89 Plätze

 

Die Plätze bei den 3 Trägern sind aktuell alle restlos belegt, da gestern ein weiterer Jugendlicher aus einer Bamberger Gemeinschaftsunterkunft dazu kam. Für die nächsten Tage haben wir keine Unterbringungskapazitäten mehr.

 

Festzuhalten bleibt, dass die Zahl der in Bamberg anwesenden uMs nicht nur durch Zuweisungen im Rahmen des Notfallplans der Staatsregierung beeinflusst wird, sondern auch durch Inobhutnahmen durch die Bundespolizei. So hatte beispielsweise der Landkreis Hof in den zurückliegenden Wochen immer wieder hohe Inobhutnahmezahlen, einmal 120 uMs in 1 Woche.

 

Im Zusammenhang mit der Schaffung der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung für bis zu 1.500 Flüchtlinge aus dem Balkan auf dem Konversionsgelände zum 15.09.2015 wurde von der Staatsregierung eine Aussetzung der Zuweisung von uM im Rahmen des Notfallplans zugesichert. Diese Entwicklung kam für die, mit uM in Bamberg Befassten (Jugendamt, Freie Träger, Berufsschulen) überraschend und sorgte zunächst für Irritation, da bereits getroffene Weichenstellungen wie z.B. die Schaffung von Unterbringungsplätzen (Investitionskosten, Personaleinstellungen) gefährdet schienen.

 

Klärungsbedarf durch die Regierung und das Ministerium besteht hinsichtlich des Umgangs mit uMs aus dem Balkan, die in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung in Bamberg festgestellt werden und dort vom Jugendamt in Obhut genommen werden müssen. Eine Abschiebung der Minderjährigen dürfte vermutlich eher nicht in Frage kommen. Dabei ist noch völlig unklar, ob und ggf. welche Dimension dies für das Stadtjugendamt bedeutete. Angenommen, dass bei einer Belegung mit 1.500 Menschen nur 1% uMs sind, wären das immerhin 15 junge Menschen, somit eine komplette Jugendhilfegruppe. Hier muss aber die tatsächliche Entwicklung abgewartet werden.

 

Die Kostenerstattung der Jugendhilfeleistungen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII wurde in der Sitzung des Bayer. Städtetages zum „Kommunalen Finanzausgleich 2016“ in der 30. KW erörtert. Eine Anfrage beim Bayerischen Finanzministerium (Schreiben vom 08.07.2015) ist bislang unbeantwortet.

 

Die Umsetzung der Gesetzesinitiative zur bundesweiten Verteilung von uM ist konkret angestrebt und soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. Ob dies die erhoffte Entspannung bringen wird bleibt abzuwarten.

 

Vormundschaften:

Die Führung von Vormundschaften durch den Sozialdienst katholischer Frauen war Thema im Finanzsenat und hat sich erfreulicherweise in Form eines Kooperationsvertrages ab 01.01.2016 positiv zur Zufriedenheit der Kooperationspartner klären lassen.

 

Probleme gibt es nach wie vor bei den Haushaltsplanungen, zumal die Erstattungen von uns zugewiesenen überörtlichen Jugendhilfeträgern sich oft erheblich verzögern. Beispielhaft hierfür ist das Schreiben des Landesamtes Rheinland-Pfalz i.S. XY vom 01.09.2015:

„Aufgrund von massiv gestiegenen Zuweisungen durch das BVA kommt es derzeit leider zu Verzögerungen in der Bearbeitung.“

Probleme in diesem Zusammenhang sind nach wie vor:

 

  •                  die Unsicherheit der Prognosen die Zuwanderungszahlen betreffend,
  • die zum Teil infolge Überlastung der abgebenden Jugendämter völlig unstrukturierte, bürokratische Fallübergabe,
  • die Unplanbarkeit der Zuzugszahlen: hieraus ergeben sich im Weiteren nicht planbare Kosten für Sprachkurse, Erstausstattung, Taschengeld und die Krankenfürsorge.

 

Ein zunächst für September drohender Engpass für den Berufsschulbesuch einer Gruppe bereits seit einigen Wochen hier lebender uM konnte behoben werden. In wie weit die weiter ansteigende Zahl junger Menschen im Anschluss an einen Intensivsprachkurs Anfang 2016 wird beschult werden können, muss abgewartet werden.

 

Die rasante Entwicklung der Zugangszahlen wirkt sich natürlich auch auf die Personalsituation des Jugendamtes aus. Um die Rückerstattung der von der Stadt Bamberg verauslagten erheblichen finanziellen Aufwendungen zu gewährleisten, muss

 

  • für jeden jungen Menschen ein individueller Hilfeplan nach § 36 SGB VIII erstellt und mindestens halbjährlich fortgeschrieben werden (sozialpädagogische Aufgabe). Nur der hierin festgeschriebene konkret benannte Bedarf wird vom überörtlichen Jugendhilfeträger erstattet. Fehler führen zu finanziellen Einbußen für die Stadt.
  • die Hilfeleistung im Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ aus dem gleichen Grund fehlerfrei abgewickelt werden.

 

Bei einer Erhöhung der Zahl der anwesenden jungen Menschen von zunächst 54 auf mindestens 90 dürfte nachvollziehbar sein, dass diese Aufgabe die vorhandenen 2 TZ-Kräfte in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und die 2 TZ-Kräfte im sozialpädagogischen Bereich extrem fordert. Aus Sicht des Stadtjugendamtes ist die Aufgabe daher nur mit zusätzlichem Personal zu erfüllen, da auch durch interne Umstrukturierungen keine freien Kapazitäten mehr geschaffen werden können. Die massive quantitative Arbeitsbelastung hat bereits zu personellen Fluktuationen im Jugendamt geführt. Das Jugendamt hat daher je 1 weitere VZ-Stelle für beide Arbeitsbereiche beantragt mit einer Befristung zunächst auf 2 Jahre. In Abhängigkeit von der Prüfung durch die Personalverwaltung erfolgt die Behandlung im Personalsenat.

 

Sehr erfreulich war die Resonanz auf das Schreiben von Herrn Oberbürgermeister und Herrn Bürgermeister an die Lehrkräfte an Bamberger Schulen, in der die Bitte formuliert war, sich in den großen Ferien nach Möglichkeit ehrenamtlich in der Betreuung, insbesondere der neu ankommenden uM zu engagieren. Zwar war es, durch den Einsatz der Freien Träger Salesianer Don Boscos und AWO gelungen, die zunächst drohende Unterbringung der Minderjährigen  in Notunterkünften abzuwenden und die Ende Juli und Anfang August zugewiesenen 21 uM in reguläre Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen. Das zusätzliche Engagement einer Reihe von Lehrkräften war für die Jugendlichen, aber auch für das recht geforderte dortige Personal ein Segen. Es hatten sich mehr Lehrkräfte (24, davon 2 im Ruhestand) und Freiwillige (27) gemeldet, als letztlich eingesetzt werden konnten.

Für dieses vorbildliche ehrenamtliche Engagement haben sich Herr Oberbürgermeister Starke und Herr Zweiter Bürgermeister Dr. Lage in einem gemeinsamen Brief an den Personenkreis bedankt, verbunden mit der Bitte, sich auch weiterhin ehrenamtlich zu engagieren und so die vorbildliche Willkommenskultur in unserer Stadt weiterzuführen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

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  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat von Bamberg beschließt folgende Resolution:

 

In Bamberg befinden sich gegenwärtig ca. 650 Asylbewerber und Flüchtlinge. Dazu kommen noch knapp 100 unbegleitete jugendliche Flüchtlinge. Rechnet man die volle Kapazität des neu eröffneten Rückführungszentrums mit 1.500 Asylbewerbern und Flüchtlingen hinzu, so ergibt sich eine Unterbringungszahl von ca. 2.250 Personen.

 

Damit ist deutlich: Bamberg tut mehr als viele andere. Unter dem Motto „Bamberg hilft“ haben sich in den letzten Wochen die gesellschaftlichen Kräfte der gesamten Region zusammengefunden, um ihre Hilfsbereitschaft und Unterstützung für die Flüchtlinge mit Leben zu erfüllen. Der Stadtrat von Bamberg dankt allen, die sich bei der Aufnahme, Verteilung und Integration engagieren. Insbesondere die Ehrenamtlichen leisten einen unverzichtbaren Beitrag, der Dank und öffentliche Anerkennung verdient.

 

Die aktuellen Meldungen in den Medien, wonach angeblich beabsichtigt sei, in Bamberg zusätzliche 5.000 Flüchtlinge unterzubringen sind besorgniserregend. Das Verständnis und die Solidarität der Bürgerschaft gerät in Gefahr, wenn eine ungerechte und einseitige Verteilung der Flüchtlinge erfolgt. Der Stadtrat warnt davor, die Leistungsfähigkeit der Stadt zu überdehnen. Der Stadtrat warnt davor, Bamberg und seine Einwohner mit zusätzlichen 5.000 Flüchtlingen zu überfordern. De Stadtrat warnt davor, dass die vorhanden Hilfsbereitschaft und Solidarität kippt und in eine negative Stimmung umschlagen kann.

 

Der Stadtrat von Bamberg appelliert an die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge und Asylbewerber im gesamten Bundesgebiet zu sorgen. Das von der Bundesregierung eingeforderte Prinzip der Gleichbehandlung aller EU-Mitgliedsländer muss auch für die kommunale Familie gelten. Es kann nicht sein, dass eine Kommune mit 70.000 Einwohnern mehr als 7.000 Asylbewerber und Flüchtlinge unterbringen muss. 10 % der Bevölkerung stellen ein eklatantes Missverhältnis dar. Damit wird die Grenze überschritten, was eine Stadt leisten kann.

 

Der Stadtrat von Bamberg appelliert an die Staatsregierung des Freistaates Bayern dafür zu sorgen, dass die Vereinbarung vom 14.08.2015 eingehalten wird: Die Bayerische Staatsregierung hat vor kurzer Zeit schriftlich zugesichert, dass mit der Inbetriebnahme des neuen Rückführungszentrums keine weitere Zuweisung erfolgen wird. Auf dieses Wort haben die Bürgerinnen und Bürger sowie der Stadtrat gesetzt und tun das auch weiterhin. Die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen würde erschüttert werden, wenn nachträglich von dieser Vereinbarung abgerückt wird. Nach dem Ergebnis des Asylgipfels sollen die Länder bei der Standortentscheidung einbezogen werden. Der Freistaat Bayern muss daher seinen Einfluss geltend machen, damit die zusätzliche Zuweisung von 5.000 Flüchtlingen nach Bamberg unterbleibt“.

 

  1. Damit sind die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion und der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2015 geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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