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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1825-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Erwerb des Geländes durch die Stadt Bamberg

 

Aufgrund der Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern und Stadt Bamberg vom 14.08.2015 und der mit der BImA, Herrn Vorstandsmitglied Axel Kunze, am 14.08.2015 in Bamberg getroffenen Übereinkunft zum Erwerb des Gesamtgeländes zum 31.01.2016 werden die Überlegungen zu einem vorgezogenen Erwerb des Areals durch die Stadt Bamberg nicht isoliert weiter verfolgt. Die Fläche soll daher wie die sonstige Konversionsfläche, mit Ausnahme der Pines-Housing-Area sowie der ehemaligen High-School, zum 31.01.2016 durch die Stadt erworben werden.

 

 

2.              Temporäre Zwischennutzung

 

Wie in der Sitzung des Konversionssenates am 30.06.2015 berichtet, konnte zwischen Stadt Bamberg und der BImA eine Vereinbarung über die Möglichkeit der temporären Zwischennutzung des Geländes zum Zwecke der Ausübung des Golfsports geschlossen werden. Auf Wunsch der BImA wurde zunächst ein Zwischennutzungsvertrag zwischen der BImA und der Stadt Bamberg geschlossen, mit der Maßgabe, dass der Stadt Bamberg selbst aus diesem Vertragsverhältnis keine Rechte und Pflichten erwachsen sollen, sondern diese im Innenverhältnis vollständig durch die Stadt Bamberg auf den Golfclub übertragen werden. Dies ist zwischenzeitlich geschehen.

 

a)              Nutzungsvereinbarung BImA - Stadt

 

Mit der BImA konnte am 23. bzw. 29.07.2015 eine entsprechende Vereinbarung über die temporäre Zwischennutzung, rückwirkend zum 15.07.2015 geschlossen werden. Die Vereinbarung ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2016. Bei einem vor diesem Zeitpunkt liegenden Ankauf durch die Stadt Bamberg wird die Vereinbarung hinfällig. Daher wäre dann mit dem Golfclub eine eigenständige Vereinbarung durch die Stadt zu treffen, wenn die Zwischennutzung fortgesetzt werden soll.

 

b)              Vereinbarung zwischen Stadt - Golfclub Hauptsmoorwald Bamberg e. V.

 

Zwischen Stadt Bamberg und Golfclub konnte am 27.07.2015 ein Nutzungsvertrag über die Golfanlage zur Übertragung der Pflichten aus dem Hauptnutzungsvertrag von der Stadt auf den Golfclub geschlossen werden. Wesentlicher Inhalt ist die Übernahme aller im Hauptnutzungsvertrag genannten Pflichten durch den Golfclub sowie auch die Übernahme der Pflichten aus einem Gestattungsvertrag bezüglich der Notwendigkeit zum Anschluss des Geländes an die Wasserversorgung zwischen BImA und Stadt.

 

Die Zufahrtsregelung erfolgte, wie in der Sitzung des Konversionssenates 30.06.2015 berichtet, nunmehr über eine Privatstraße, beginnend im Bereich der NATO-Siedlung im parallel zur A73. Zufahrt und Nutzungszeiten sind ebenfalls in der Vereinbarung definiert.

 

Mit Schreiben vom 6. Juli 2015 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion den Golfplatz zum einen als mögliches Naherholungsgebiet, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich der Gartenstadt, vorzusehen sowie eine naturnahe Entwicklung und Bewirtschaftung im Betrieb durch den Golfclub vorzusehen. Der Antrag liegt als Anlage 1 bei.

 

In den Gesprächen sowie den Verhandlungen mit dem Vorstand des Golfclub Hauptsmoorwald Bamberg e. V. hat sich der Golfclub verpflichtet, die Wegeführungen im Gelände zu erhalten und insbesondere der Öffentlichkeit die Benutzung der Wege im Gelände im Rahmen des Spielbetriebes zu ermöglichen. Es ist erklärtes und einvernehmliches Ziel, dass es durch den Betrieb des Golfplatzes - wie bisher auch - nicht zu einem Betretungsverbot für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aus dem Bereich der Gartenstadt, kommen soll. Es ist erklärtes Ziel des Vorstandes des Golfclubs, den unter US gestalteten Betrieb auch in der Zukunft fortzusetzen. Hierzu gehört auch, dass das Gelände weiterhin für alle Bürgerinnen über Bürger frei zugänglich bleibt. An das Stellen einer Zaunanlage oder ähnliches ist daher nicht gedacht. Seitens des Golfclubs wurden entsprechende Hinweisschilder auf den Golfbetrieb im Gelände aufgestellt. Die bislang gemachten Erfahrungen, insbesondere im Spielbetrieb unter US, belegen, dass eine einvernehmliche Nutzung des Geländes durch den Golfsport Ausübende und Naherholungssuchende möglich ist.

 

Weiterhin hat sich der Golfclub zu einer naturnahen Bewirtschaftung der Vertragsfläche nach Maßgabe der Richtlinien des Bayerischen und des Deutschen Golfverbandes verpflichtet. Der Golfclub strebt dabei eine Zertifizierung des Golfplatzes im Programm „Golf und Natur“ an.

 

Diesem Sitzungsvortrag liegt der zwischen der Stadt Bamberg und der BImA geschlossene Nutzungsvertrag vom 23./29.07.2015 (Anlage 2) ebenso wie der zwischen Stadt und Golfclub geschlossene Nutzungsvertrag vom 27.07.2015 (Anlage 3) bei. Eine Zustimmung der BImA zur Weitergabe der getroffenen finanziellen Leistungen an Dritte liegt nicht vor. Die entsprechenden Passagen in den Unterlagen wurden daher geschwärzt.

 

Der Präsident des Golfclubs Hauptsmoorwald Bamberg e. V., Herr Klaus Dirks, wird in der Sitzung des Konversionssenates am 22.09.2015 anwesend sein und selbstverständlich auch für Fragen zur Verfügung stehen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 06.07.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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