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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1829-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 11.05.2015 stellte die GAL-Stadtratsfraktion den in der Anlage beigefügten Antrag. Dementsprechend informiert die Verwaltung über folgenden aktuellen Sachstand:

 

Das städtische Anwesen Vorderer Bach 6 wurde bisher durch die Kaulbergschule genutzt. Es wird für diesen Zweck künftig nicht mehr benötigt und steht voraussichtlich ab 01.10.2015 für eine andere Nut­zung zur Verfügung.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 2611 der Gemarkung Bamberg ist 1.180 m² groß. Das Gebäude besitzt ca. 1.250 m² Hauptnutzfläche und etwa 740 m² Nebennutzfläche.

 

Nachdem endgültig feststand, dass das Objekt nicht mehr für schulische Zwecke benötigt wird, kam die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V. auf die Verwaltung zu. Hintergrund bildete die Absicht der AWO, ein „Bildungshaus für Migration“ in Bamberg zu errichten. Diese Einrichtung soll künftig den Kern des Bildungsbereiches der AWO darstellen. Das Angebot soll alle Integrationskurse (inkl. Alpha-, Frauen- und Elternkursen), Orientierungs- und Asylkurse sowie diverse Informationsveranstaltungen umfassen. Zudem ist vorgesehen, Beratungsleistungen für Familien mit Migrationshintergrund anzubieten. In diesem Zusammenhang arbeitet die AWO derzeit auch an einem Konzept zur Erweiterung des Bildungsangebotes mit berufsbezogenen Sprachkursen.

 

Bisher werden alle diese Kurse in über dreizehn verschiedenen Räumen in Bamberg angeboten, was die Koordinationsarbeit und Lehrtätigkeit deutlich erschwert. Vor diesem Hintergrund ist der AWO sehr daran gelegen, möglichst schnell eine passende Lösung des Problems zu finden.

 

Nach einer Ortsbesichtigung durch Vertreter der AWO teilte diese zwischenzeitlich mit, dass das Objekt Vorderer Bach 6 sehr gut für die Zwecke der AWO geeignet sei.

 

Die Verwaltung hat daraufhin der AWO den Abschluss eines Mietvertrages angeboten. Die entspre­chenden Verhandlungen zum Abschluss einer derartigen Vereinbarung laufen derzeit noch. Eine mög­lichst kurzfristige Vertragsunterzeichnung und Übernahme des Objektes durch die AWO wird ange­strebt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt einer Vermietung des Anwesens Vorderer Bach 6 an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V. zur Errichtung eines „Bildungshauses für Migration“ zu. Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages ermächtigt.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 11.05.2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor­schlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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