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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1830-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Werksenates und des Finanzsenates am 28.07.2015 berichtete die Verwaltung über den Sachstand des Interessenbekundungsverfahrens für das Baurecht an der Ecke Jägerstraße / Kapellenstraße (Bauabschnitt I). Die Verwaltung wurde damals ermächtigt, die Verhandlungen mit den Bietern 1 und 5 fortzuführen und einen konkreten Vergabevorschlag für den Bauabschnitt I an der Jägerstraße / Kapellenstraße vorzubereiten.

 

Zwischenzeitlich ist es gelungen, die im Erstentwurf der Bieter teilweise in größerem Umfang von den Vorstellungen der Verwaltung abweichenden Planungen so abzustimmen, dass eine bestmögliche Grundlage für den nächsten Verfahrensschritt vorliegt. Denn auf Grundlage dieser Planungen sollen die beiden Interessenten nunmehr gebeten werden, bis Mitte Oktober ein konkretes Angebot vorzu­le­gen, das dann – zusammen mit den jeweiligen Planungsvorstellungen – abschließende Entschei­dungs­grundlage für die Veräußerung des jeweiligen Baurechts an einen der beiden Bewerber darstellt.

 

In diesem konkreten Erwerbsangebot werden insbesondere Angaben erwartet:

-              Geschossflächenzahl (GFZ)

-              Grundflächenzahl (GRZ)

-              Nutzungsschablone (Wohnflächen, Handelsflächen mit ergänzende Angaben zu Bäcker und Metz­ger, Lagerflächen etc.)

-              Benennung des Investors

-              Benennung des voraussichtlichen Betreibers

-              Benennung des konkreten Käufers (Beschlussgrundlage für späteren notariellen Vertrag und Grund­buchvollzug)

-              Kaufpreis pro m² ohne Erschließung

 

Sobald diese Unterlagen vorliegen, werden diese zusammen mit den Planungen ausgewertet und dem Stadtrat ein Vergabevorschlag unterbreitet.

Vorher ist die Behandlung der beiden überarbeiteten Planvorlagen im Stadtgestaltungsbeirat am 01.10.2015 vorgesehen.

 

Als Zwischenschritt in diesem Verfahren möchte die Verwaltung aber bereits heute die beiden aktuell vorliegenden, teilweise umfassend überarbeiteten Planungsgrundlagen dem Senat zur Kenntnis bringen.

 

Mit dem Ergebnis aus der Behandlung der Planungen im Stadtgestaltungsbeirat und den Auswer­tun­gen der beiden vorzulegenden Kaufangebote wird danach eine Vergabeentscheidung seitens der Verwal­tung vorbereitet.

 

Hinsichtlich des Bauabschnittes II läuft derzeit seitens der Stadtbau GmbH das europaweite VOF-Ausschreibungsverfahren, um einen Architekten für die Planung des Bauvorhabens zu finden. Dessen ungeachtet finden interne Abstimmungen hinsichtlich der übrigen weiteren Schritte zwischen den Betei­ligten und der Verwaltung statt, um auch hier baldmöglichst die erforderlichen  Beschlüsse her­beiführen zu können. Planerisch soll dabei – wie in der letzten Sitzung angeregt – geprüft werden, den Baukörper Richtung Norden zu schließen. 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie vorgeschlagen die Verfahren für beide Bauabschnitte fort­zufüh­ren und dem Stadtrat entsprechende Vergabevorschläge zeitnah zu unterbreiten.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor­schlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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