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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1834-47

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Gartenamt hat den Antrag der GAL-Fraktion vom 20. Juli 2015 zum Anlass genommen, den Baumbestand der Stadt Bamberg differenziert nach der Art der Baumscheibengestaltung darzustellen. Wie in der beigefügten Aufstellung ersichtlich, gibt es in der Stadt Bamberg  bei dem im Baumkataster erfassten Gesamtbaumbestand einen Baumscheibenanteil von ca. 10 %, der mit Lava abgedeckten ist. Bei den kartierten Straßenbäumen beträgt der Anteil ca. 23%.

 

Gerade vor dem Hintergrund, dass immer mehr Grünflächen und Gehölzbestände bewirtschaftet werden müssen und andererseits die Klimaextreme stetig zunehmen, werden bei der Lavaabdeckung der Baumscheiben vom Gartenamt folgende Vorteile gesehen:

 

-          Keine Bodenverschlämmung beim Wässern der Bäume und dadurch besseres Eindringen der Wassergaben (insbesondere in den heißen Sommermonaten)

-          Weniger baumschädlicher Hundekot auf den Baumscheiben, da die Hunde die Lavaflächen meiden

-          Weniger Verdunstung aufgrund der durchgehenden Bodenabdeckung

-          Keine Rindenverletzungen, da das regelmäßige Freimähen der Baumscheibe entfällt

-          Keine, oder nur minimale Wildkrautentfernung notwendig

-          Kein zeitaufwändiges Hacken der Baumscheiben notwendig

-          In der Summe weniger Pflegezeit pro Baumscheibe

 

Die mit der Lavaabdeckung der Baumscheiben verbundene Reduzierung der Biodiversität ist gleichwohl vorhanden. Deshalb wird das Gartenamt nach Abwägung der arbeitstechnischen, ökologischen und grundsätzlichen Gesichtspunkte im Dialog mit dem Umweltamt nach Möglichkeiten suchen, die Biodiversität der Baumscheiben zu verbessern und gleichzeitig die Lavaabdeckung der Baumscheiben nicht mehr ausweiten.

 

Bei den angesprochenen Baum(scheiben)patenschaften hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass nur wenige Bürgerinnen und Bürger bereit sind, diese auch dauerhaft durchzuhalten. Das Umweltamt und das Garten- und Friedhofsamt werden dennoch gemeinsam für weitere Patenschaften werben.

 

Abschließend gilt es jedoch festzuhalten, dass das Gartenamt der Stadt Bamberg sowohl in der Verwaltung als auch im operativen Bereich nur eine beschränkte Personalkapazität aufweist und somit die gewünschten Konzeptionen, Förderprogramme und Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit nur in Abhängigkeit von den personellen wie finanziellen Möglichkeiten vollzogen werden können.

 

Im Dialog und mit Unterstützung des Umweltamtes werden jedoch durchaus Möglichkeiten gesehen, die von der GAL angesprochenen Gesichtspunkte nach einer entsprechenden Abwägung aufzugreifen. Insofern erscheint die Einbeziehung des Naturschutzbeirates nicht notwendig.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.  Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnisnahme.

 

2. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 20. Juli 2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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